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Kinderzuschlag wahrscheinlich abgelehnt alg2 rückwirkend ja/nein?

Hallo ihr lieben,

wir sind zum 1.6 in eine neue Wohnung umgezogen da wir unser zweites Kind erwarten. Kommt am 25.8. Mein Mann verdient netto ca 1.500 unsere miete beträgt 1300 warm zusätzlich haben wir noch die 219€ Kindergeld. Wir haben einen Antrag auf Wohngeld gestellt alles kein Thema da bekommen wir auch etwas raus wenn sie mit der Bearbeitung fertig sind wurde uns gesagt. Nebenbei haben wir zusätzlich einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Das wir nochmal einen neuen stellen müssen wenn das Baby auf der Welt ist wurde uns schon gesagt auch alles kein Problem. Aber jetzt nach fast 12 Wochen warten wurde uns am Telefon auf Nachfrage gesagt sie sind mit der Bearbeitung immer noch nicht ganz durch aber es kann gut passieren das uns gar kein kinderzuschlag zu steht und wir dann alg 2 beantragen müssen. Auf unsere Frage hin was dann mit dem Geld in der Zeit ist bis die Antwort kommt (was dann einfach mal 3 im September 4 Monate sind) in der wir den Antrag schon gestellt haben wurde uns gesagt das sollen wir beim Jobcenter rückwirkend mit dem Antrag stellen. Das Jobcenter sagt aber nein pech gehabt ihr habt den Antrag nicht gestellt ihr bekommt für die Zeit nichts. Es kann doch nicht sein das wir für die Zeit von keinem von beiden etwas bekommen falls wir eine absage von Kiz bekommen. Wisst ihr wie das dann mit dem Jobcenter läuft ? Oder können sich da einfach beide Parteien vor drücken und sagen ja Bearbeitung hat so lange gedauert Pech/ ihr habt bei uns (Jobcenter) keinen Antrag gestellt sondern da ihr bekommt nichts Pech.

Hartz IV, Kinderzuschlag
Kinderzuschlag abgelehnt, Widerspruch-bitte um Hilfe!!!

Guten Tag, habe mal eine Frage zum Kinderzuschlag, der für mich eine ziemlich unklare Sache darstellt. Ich wäre wirklich dankbar, wenn sich jemand die Zeit nähme, mir zu helfen: 1.Frage: Ist es richtig, dass das Nettoeinkommen der Eltern mindestens den gültigen Hartz IV-Satz von 323 Euro pro Pers. + 71,1 % der Warmmiete beträgt??? Frage 2: Wenn ich Widerspruch einlege und dann Recht bekomme, wird der Zuschlag dann ab Erstantragsdatum rückwirkend gezahlt oder erst ab dem Datum des Widerspruches? Frage 3: Ich habe den Antrag im Juli eingereicht, im Juli habe ich auch bei dem Arbeitgeber angefangen. Es hat sich dann aber rausgestellt das er mich mehr braucht als gedacht und mein Vertrag wurde im August um 6 Wochenstunden aufgestockt, dadurch verdiene ich150 Euro monatlich mehr, würde also nun in der Berechnung liegen. Allerdings musste ich ja auf die heutige Abrechnung zwecks Einreichung warten, konnte das also noch nicht mitteilen, nun habe ich aber heute zeitgleich die Kinderzuschlagsablehnung bekommen, eben wegen mangelnden Einkommens. Wie ist das denn dann, muss ich jetzt einen neuen Antrag einreichen weil sich neue Zahlen ergebenhaben oder kann ich den Fall erklären und mit dem Widerspruch eine neue Arbeitgeberbescheinigung einreichen, um eben den Zahlungsnaspruch ab August nicht zu verlieren??? Würde mich über Antwort sehr freuen!

Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Kinderzuschlag, Familienkasse

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