Werden Betreuungskosten bei Weiterbildung vom Arbeitsamt beim Kinderzuschlag mit angerechnet??
Hallöchen!
Vielleicht sind hier welche dabei, die auch Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen und dabei ne Weiterbildung ausüben.
Es geht um folgendes:
Mein Mann hat vom Arbeitsamt eine Umschulung/Weiterbildung bekommen und übt diese zur Zeit aus - diese geht bis September 2015.
Er bekommt bis nächstes Jahr sein Arbeitslosengeld 1 weiter gezahlt, zudem bekommen wir (er) noch Fahrgeld + für 3 Kinder á 130€ pauschal Kinderbetreuungskosten.
Und nun zur Frage:
Werden diese zusammen gerechnete 390€ Kinderbetreuungskosten beim Kinderzuschlag angerechnet?
Wir haben zwar die Nachweise diesbezüglich eingereicht, jedoch dauert das immer ne Weile eh das bearbeitet wird.
Am Telefon erzählte die eine Mitarbeiterin so, die andere meinte es wird voll an- und gegengerechnet, so dass statt 140 € pro Kind minus die 130 € Betreuungskosten nur noch 10 € übrig bleiben. Auf Nachfrage hin vom Arbeitsamt selbst wurde erzählt, dass das anrechnungsfrei sei.
Mittlerweile wissen wir nicht mehr was wir glauben sollen.
Hat wer Erfahrung von euch?
Vielen Dank im vorraus :)