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Mangel bei Duschkabine?

Hallo zusammen,

wir werden demnächst unsere neue Wohnung abnehmen. Soweit läuft es recht gut. Allerdings haben wir mit einer Duschkabine ein Problem, weil sich die Türe nicht komplett nach innen öffnen lässt. Das hatten wir bei der Sanitärbemusterung aber klar angesprochen und war letztlich auch das Argument für diese Glastür mit einem Festteil und einer nach innen und außen zu öffnenden Tür.

Wir hatten dabei nie über Maße gesprochen, im Angebot der Sanitärfirma steht dazu lediglich folgendes:

Türe kann nach innen und außen geöffnet werden.

Breite: nach Aufmaß (Nischenbreite).

Jetzt hat sich folgendes herausgestellt:

Der fixe Teil ist 40 cm breit, der flexible Teil 75 cm. Unsere Nische ist allerdings nur 70cm bzw. wohl eher 68cm breit. Bedeutet, dass die Tür sich nach innen nicht komplett öffnen lässt und man irgendwann die Fliesen trifft. Da unser Bad aber superklein ist wäre es uns wichtig gewesen, wenn man die Tür komplett nach innen öffnen kann. Nach außen darf man sich quasi am Waschbecken und Klo vorbei drücken, damit sie auf geht. ;-)

Ausgemessen hat das ganze jemand von der Glasfirma. Gefragt wurden wir nie zu unserer Meinung. Als wir es erfahren haben vor Einbau haben wir noch protestiert, inzwischen wurden aber Tatsachen geschaffen. Von Seiten der Sanitärfirma wurde uns gesagt, dass sie die Tür nicht zurückgeben könnten und wir wenn dann eine neue Tür bezahlen müssten.

Wie seht ihr das? Haben wir hier Chancen, dass wir die Tür bestenfalls ersetzt bekommen? Oder zumindest teilweise?

Recht, Mangel

Verkäufer versendet falsch-Ware nicht angekommen?

Heyho, diese Frage schließt sich meiner letztgestellten an. Long Story short:

Bei Ebay Kleinanzeigen habe ich einen Artikel gekauft (155€). Vereinbart war versicherter Versand. Der VK sagte, er macht es als Paket, ich stimmte zu. Letztendlich versendete er als normales EINSCHREIBEN (versichert bis 25€ -.-). Auf meine Nachfrage war er uneinsichtig und meinte, er mache das immer so und bliblablubb.

Nun das Problem: Einschreiben kam nicht an. Wurde laut Sendungsnummer angeblich zugestellt. Laut Nachverfolgung "Übergabe an Empfänger original", mit einer Unterschrift, die meinen Namen zeigt. Es handelt sich aber eindeutig und nachweislich nicht um meine Handschrift. Zudem habe ich einen Haufen Zeugen sowie evtl. sogar Kameraaufnahmen, die beweisen, dass ich zum Zeitpunkt der Zustellung nicht das Einschreiben hätte entgegennehmen können (habe es mir auf die Arbeitsstelle bestellt). Ergo heißt das für mich, der Bote hat meine Unterschrift gefälscht.

Wer haftet? Das Einschreiben ist nur bis 25€ versichert. An sich muss ich ja Schäden vom Zusteller einfordern. Der VK hat aber eigenmächtig und mutwillig anders als vereinbart und nicht ausreichend versichert versendet und somit ist er ja quasi Schuld, dass ich den Schaden habe. Der VK ist sich keiner Schuld bewusst. Sehr verzwickt Alles.

Soll ich auf Nacherfüllung pochen und da er es nicht kann vom KV zurücktreten, damit ich auf der sicheren Seite bin? Zurücktreten geht ja eigentlich nicht, da laut Sendungsnachweis die Ware zugestellt wurde... -.- Freue mich über Auskunft zur Rechtslage! Vielen Dank.

Recht, ebay Kleinanzeigen

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