Ebay Käufer beschwert sich wegen def. Ware obwohl diese als Defekt Deklariert war?
Guten Abend zusammen.
Ich habe vor einigen Tagen ein paar Kameras verkauft (Niedriger 2 Stelliger Betrag).
Diese als Defekt deklariert. Nun schreibt mir der Käufer, dass die Kamera schon mal offen war und will Nachverhandlung betreiben. Er sagt, dass lose Teile in der Kamera sind.
Zudem habe ich in dem Inserat folgenden Text:
Hinweis: Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann Ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden auf Garantie, Rücknahme, Minderungen sowie Nachverhandlungen ausdrücklich zu
verzichten. (§312 d. Abs. 4 Nr. 5 BGB) und erkennt dies mit seinem Kauf an!
Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Verkaufsaktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.
Wie soll ich mich verhalten?
Kann er mich anzeigen wegen sowas?
3 Antworten
Wenn die Ware eindeutig als defekt deklariert war und du das beweisen kannst(!), hat der Käufer m. E. keine Chance. Ich würde ihn einmal auf den den Sachverhalt hinweisen (Verkauft als "defekt" und unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft) und im Übrigen höflichst auf den Rechtsweg verweisen.
Hast du dazugeschrieben, das sie nicht nur Defekt ist, sonder es Reparaturversuche gab? Das könnte hier ausschlaggebend sein.
Es kommt auf die genaue Formulierung an.
War denn der Hinweis, dass die Geräte defekt sind, mind. genauso deutlich dargestellt, optimalerweise bereits im Titel?
Und ja, Anzeigen KANN jeder jeden, warum auch nicht?
Aber wird nicht bearbeitet, wird wieder eingestellt. Fehlendes öffentliche Interesse bzw. man wird auf Anwälte verweisen.
Dass das Gerät defekt ist stand überall sogar in der Kategorie