Hallo,
ich hätte folgende Frage: Wäre es möglich, meinen einzigsten Sohn ( der auch Alleinerbe ist ), ein Wohnrecht auf Lebenszeit in meinen Haus einzuräumen?
Der Hintergrund wäre folgender, ich bin 62 Jahre alt und möchte mein Haus, im Falle das Falles, nicht einen Pflegeheim überschreiben müssen bzw. verkaufen müssen um die Kosten für einen Pflegeplatz zu finanzieren. Wenn ich das Haus meinen Sohn jetzt überschreiben/ vererben würde, dann zählt ja die 10 Jahresfrist.
Mein Gedanke war jetzt, meinen Sohn ein lebenslanges Wohnrecht zu geben, denn so wäre das Haus eigentlich unverkäuflich und somit auch "sicher" vor dem Pflegeheim.
Ist meine Idee so richtig bzw. auch durchfürbar?
Für Antworten wäre ich dankbar.
Gruss
Dieter