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Falsche Nebenkostenabrechnung per Mahnbescheid eingeklagt?

  1. Der Vermieter hat die NK-Abrechnung erstellt, welche falsch war. Auf Nachfragen nach den Belegen, wurde ein Anwalt eingeschalten. Dieser hat die NK-Abrechnung dann augenscheinlich korrigiert, diese war jedoch auch wieder falsch. Daraufhin haben 3 von 4 Parteien sich beim Mieterschutzbund angemeldet, welcher dann die Posten auf der Abrechnung hinterfragt hat, und um erneute Korrektur und entsprechende Belege bat. Diese wurden nur teilweise gesendet. Es wurde eine Frist gesetzt, die letzten Belege ebenfalls zu senden, diese verstrich. Auf Nachfragen beim Anwalt, hieß es, er habe das Mandat niedergelegt.
  2. Ein neuer Anwalt hat bald eine neue "falsche" Abrechnung erstellt, welche auch wieder vom Mieterschutz in Frage gestellt wurde, bald darauf erhielten alle einen Mahnbescheid vom AG Coburg. Es wurde Einspruch erhoben.
  3. Inzwischen wurde die nächste NK-Abrechnung fällig, welche auch wieder falsch war, und auch vom Mieterschutz nach Belegen gefragt wurde, die bis heute nicht zur Verfügung gestellt wurden.
  4. Inzwischen sind einige Monate vergangen, und es erfolgte eine Klageeinreichung beim zuständigen AG. Gegen diese auch Widerspruch eingelegt wurde. Jetzt zieht der Vermieter die Anklage zurück.
  5. Kann man in einem solchen Fall, eine Anzeige wegen Betruges gegen den Vermieter stellen? Der Vermieter hat ja bis zuletzt, keine Scheu gehabt, die falschen NK-Abrechnungen einzufordern, sogar mit Mahnbescheid usw.
  6. Der Anwalt hat ebenfalls massive Fehler gemacht, z. b. Datenschutz. Die Mieter haben alle Schreiben erhalten, wo die Verbrauchsdaten mit Namen der anderen usw. für alle sichtbar waren. Außerdem wurden vom Anwalt Schreiben ans Gericht versendet, das Partei X betrifft, aber auch ein Schreiben für Partei Y dabei war, und auch eine Handnotiz des VM, wo Partei X sehen kann, wann welche Partei Miete bezahlt hat, mit Datumsangabe. Kann der Anwalt hier auch wegen Datenschutz belangt werden?
Nebenkostenabrechnung, Recht

Täuschungsversuch an der Uni?

Hallo,

ich habe das Problem, dass mir Betrug vorgeworfen wird. Ich habe eine Klausur geschrieben. In der Klausur habe ich alles auf Konzept geschrieben, was ich weiß (ohne die Klausur vorher angeschaut zu haben). Also auch Sachen die nicht gefragt wurden, die ich später nicht gebraucht habe.

Jetzt sagt der Professor, dass ich das Konzeptpapier mitgebracht habe.

Seine Argumentation ist, dass das Konzeptpapier, das er ausgegeben hat nur kariert gewesen sein soll und das, welches ich beschrieben habe blanko ist. Er habe alle Blätter genau abgezählt und das Blanko sei Zuviel.

Ich bestehe weiter darauf, dass ich nicht beschissen habe und das Papier vermutlich dazwischen gerutscht ist. Alle Konzeptpapiere (das beschriebene und das andere) sind mit Uni Siegel. Zudem ist mir bei der Abgabe da abgeschriebene Papier rausgerutscht und ich hätte es fast vergessen abzugeben und er meinte dann beim Telefonat später das hätte ich mit Absicht gemacht, weil ich es nich abgeben wollte sondern wieder mitnehmen. Seine Theorie: ich habe das Konzept bei einer anderen Klausur mitgenommen und daheim beschrieben und dann mitgebracht. Es geht jetzt vor den Prüfungsausschuss. Während der Klausur wurde mir nicht vorgeworfen gespickt zu haben. Er reif mich erst nach der Klausur an. Es wurde erst nach der Klausur „festgestellt“.
meine Frage: was passiert jetzt bzw. Was droht mir? Habe öfters gelesen, dass ich beweisen muss nicht gespickt zu haben, aber wie? Und kann ich exmatrikuliert werden?
vielen Dank

Studium, Recht

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