Beziehe mit neuem Freund erst gemeinsame Wohnung, auf wen sollte Mietvertrag lauten, was meint Ihr?
Hi hier, ich nehm mit meinem neuen Freund die erste gemeinsame Wohnung. Und wir beratschlagen auf wen der Mietvertrag lauten soll, auf beide, auf ihn, auf mich? Wir mögen uns sehr, aber wenn es auseinander ginge, was wäre dann besser bzw. einfacher zu managen. Ich habe noch mehr Fragen, freu mich auf Euren Rat, Ihr habt in solchen Dingen sicher Erfahrung.
5 Antworten
Auf beide, ganz klare Antwort von mir. Habe es Seinerzeit auch mit meinem Freund so gehalten. Ich denke, ihr habt logischerweise noch keine Kinder, seid offensichtlich auch noch nicht solange zusammen, als lasst ihn auf beide laufen. Sicherste Lösung, falls es um Sicherheiten geht. Wie gesagt, habe es selbst auch so gemacht, bin aber auch nie in die Situation gekommen, dass das erforderlich gewesen wäre.
Mit einem Einzelmietvertrag kann man bei einer Trennung den Partner mit angemessener Frist aus der Wohnung weisen.
Mit einem gemeinsamen haftet man nach Auszug auch allein und in voller Höhe für alle Mietforderungen, was eine gemeinsame Kündigung, die man auch gerichtlich durchsetzen kann, unbedingt erfordert.
Egal, wie ihr euch da entscheidet: Wichtig wäre ein klare Absprache zur Kostenteilung, wem was gehört und was man gemeinsam kauft und bei größeren Anschaffungen auch gemeinsam auf der Rechnung steht :-)
Da ist es keine schlechte Idee, das alles aufzuschreiben, im Guten zu unterschreiben und aufzubewahren: Wenn es später zur Trennung/Teilung kommt, hat man etwas in der Hand :-)
Noch ein Tipp: Wenn es geht, würde ich immer eine Wohnung nehmen, die jedem sein eigenes Zimmer mit Rückzugsmöglichkeit bietet :-)
G imager761
Ich finde der Mietvertrag sollte immer auf beide Mieter laufen. Somit haften beide gleich und es kann keiner einfach aus der Wohung geworfen werden wenn die Beziehung nicht mehr halten sollte.
kommt darauf an....
Geht es um die "Sicherheit" bzw. Haftung bei den Zahlungen, dann sollten beide im Vertrag stehen.
Geht es um die möglichen Änderungen, wenn die Beziehung in die Brüche gehen sollte, dann ist ein Vertragspartner besser, denn dann sind Auszüge und Kündigungen leichter.
Man könnte auch eine Zusatzklausel aufnehmen, dass bei Auszug einer Person der jeweils andere den Vertrag übernehmen kann zu den bestehenden Konditionen. Dann spart man sich einen neuen Vertrag und die Verhandlungen.
Ich würde auf beide den Mietvertrag machen. Damit haftet ihr gemeinschaftlich und Vermieter sehen dies ganz gerne, da mehr Sicherheit da ist. Falls ihr euch nicht mehr mögt, kann der eine den anderen nicht gleich vor die Tür setzen.