Mahnung in der Bibliothek - gibt es eine Obergrenze?
Ohen es zu merken habe ich ein Buch aus der Unibibliothek fast ein Jahr lang nicht zurück gegeben und wegen einem Umzug erst jetzt die Mahnungen bekommen. Mitlerweile soll ich über 80 Euro Mahngebühr zahlen. Das übersteigt schon den Neuwert des Buches. Gibt es bei solchen Mahnungen Grenzen oder dürfen sie unbegrenzt nach oben gehen?
3 Antworten
Meine Erfahrung: Am besten hilft in solchen Fällen persönlich vorbeigehen oder anrufen und mit den Leuten reden. Schildere ihnen einfach die Situation offen und ehrlich und sag, dass es dir leid tut. Auf gar keinen Fall eine Mail schreiben!! Hier geht es um Kulanz und punkten kannst du da nur mit Sympathie :-) Die Chancen stehen nicht schlecht, dass du die 80 € nicht zahlen musst!
Ich denke mal, dass du hier die entsprechende Unibibliothek kontaktieren solltest. Meist laufen diese Dinge ja automatisch ab, sprich die 80 Euro haben sich automatisch mit jedem Tag und jeder Mahnung aufsummiert, es kann sein, dass dies noch nicht mal jemand gegengeprüft hat. Ich würde dort Nachfragen. Wenn es tatsächlich den Neukaufwert schon übersteigt, kann es schon sein, dass es diesbezüglich eine Regelung gibt, daran wird sich die Unibibliothek auch halten und halten müssen. Du kommst so oder so nicht darum herum, dich mit der Bibliothek persönlich auseinander zusetzen. Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass hier im automatischen Mahnungssystem Obergrenzen für Mahnungskosten einkalkuliert oder miteinbezogen werden, vor allem auch nicht, was den Neukaufwert anbelangt. Daher kannst du hoffen, aber mehr auch nicht.
dürfen sie unbegrenzt nach oben
Die Grenze steht in der Nutzungsordnung und wer die mißachtet, der muß eben zahlen.