Was bedeutet Auszahlung zum 1.1.?
Heißt Auszahlung zum 1.1., dass das Geld am 1.1. auf meinem Konto eingegangen sein muss oder das der Schuldner es angewiesen haben muss sprich es auch am 3.1. noch fristgerecht gezahlt ist?
2 Antworten
Zunächst mal: der 01.01. ist kein Bankarbeitstag.
Wenn Du eine Schuld (z.B. eine Rechnung) bis zum 01.01. begleichen mußt, dann muß der Betrag an diesem Tag schuldbefreiend auf dem Konto sein. Also solltest Du zwei Bankarbeitstage vorher die Überweisung in die Wege leiten und die Jahresendregelungen Deiner Bank dabei beachten. Nur so kann gewährleistet werden, daß der Saldo am 01.01. den fälligen Betrag einschließt.
Wenn ein Wertpapier bis 31.12. läuft, dann wird es zu diesem Zeitpunkt liquidiert und ausgezahlt. Also bekommst Du den Betrag an dem auf den 01.01. folgenden Bankarbeitstag gutgeschrieben. Handelt es sich allerdings um eine nicht nur bankinterne Verrechnung, so erfolgt die Gutschrift erst am zweiten Bankarbeitstag nach dem 01.01., da am 31.12. die Fälligkeit besteht, am 01.01. die Liquidierung erfolgt ist, am nächsten Bankarbeitstag die Überweisung eingereicht werden kann, und am zweiten Bankarbeitstag der Betrag dann auf Deinem Konto ist.
wenig Infos zur Sache, redest Du von privaten Schulden die bezahlt werden müssen, von einem Sparvertrag, von einem Darlehensvertrag-gibts einen Vertrag hierzu-so ist die Frage nicht schlüssig und demzufolge nicht zu beantworten