Bundeswehr trotz jungend Bewährungsstrafe?

2 Antworten

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Du musst bei der Einstellung (auf Fragebogen, etc.) wahrheitsgemäß angeben, ob Du "vorbestraft" bist.

Wenn die Strafe aus dem Bundeszentralregister getilgt ist, gilt das als "nicht vorbestraft." Du kannst also wahrheitsgemäß ankreuzen, dass Du "nicht vorbestraft" bist. Denn das ist keine "Täuschung" im Sinne des Soldatengesetzes, die zur Entlassung führen könnte. § 55 SG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Das wurde in Gerichtsentscheidungen geklärt.

Allerdings ist es so, dass es besondere Verwendungen bei der Bundeswehr gibt, bei denen genauer geprüft wird. Da ist es bei späteren Prüfungen möglich, dass auch solche Vorstrafen, die nicht im Zentralregister stehen, berücksichtigt werden. Das hängt also davon ab, was Du später bei der Bundeswehr machst. Falls Du also in einem besonders sicherheitsrelevanten Bereich arbeiten möchtest, könnte noch mal eine Prüfung kommen, bei der auch alte Vorstrafen angegeben werden müssen.


Azuma21 
Beitragsersteller
 29.06.2022, 10:07

ich hab heute einen Termin bei der Karriereberatung wird dieser Fragebogen schon da auf mich zu kommen ?

AndiRat  29.06.2022, 10:09
@Azuma21

Das weiß ich nicht. Wahrscheinlich nicht, denn das ist noch nicht die Einstellung, nur eine Beratung.

Azuma21 
Beitragsersteller
 29.06.2022, 10:33
@AndiRat

Sollte ich dem Karriereberater meine Situation schildern oder lieber eher nicht ?

AndiRat  29.06.2022, 11:15
@Azuma21

Nein. Lieber nicht! Du musst das nicht angeben. Und was vorbei ist, ist vorbei. Wenn das für die Justiz erledigt ist, dann ist das auch bei der Bundeswehr nicht mehr wichtig.

Nur wenn Du offiziell - von einer Stelle der Bundeswehr - ob Du früher mal Vorstrafen hattest, die nicht mehr im Zentralregister eingetragen sind, dann müsstest Du das angeben. Ansonsten schadest Du Dir nur selber.

Azuma21 
Beitragsersteller
 29.06.2022, 11:45
@AndiRat

Ok vielen vielen Dank für deine ausführlichen Antworten 🙏🏼

Answer123  29.06.2022, 20:11
Wenn die Strafe aus dem Bundeszentralregister getilgt ist, gilt das als "nicht vorbestraft."

Ist sie aber nicht. Die Tilgungsfrist beträgt in beiden Fällen mindestens 5 Jahre (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bzw. c und d BZRG). Und solange eine Strafe eingetragen ist, wird auch die andere nicht getilgt (§ 47 Abs. 3 BZRG).

Für eine Einstellung bei der BW ist inzwischen eine SÜG-Überprüfung obligatorisch (§ 37 Abs. 3 SG), in dem Zusammenhang wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie aus dem Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister angefordert (§ 12 Abs. 1 SÜG).

Einträge zu verschweigen ist also vollkommen sinnlos.

Ich finde es aber interessant, dass die Anforderungen für den Erwerb eines kleinen Waffenscheins (Schreckschusswaffen!) höher sind als für einen Dienst bei der Bundeswehr.

Azuma21 
Beitragsersteller
 29.06.2022, 23:59
@Answer123

Ich habe nichts verschwiegen und ganz offen mit ihm geredet er hat mir jetzt Bewerbungsunterlagen für den FWD gegeben weil er gesagt dazu hätte ich erstmal die Möglichkeit und mich jetzt dafür beworben wünscht mir Glück auf jeden Fall ich hoffe das wird was 🤞🏻

Azuma21 
Beitragsersteller
 30.06.2022, 00:02
@Answer123

Er hat auch nicht gesagt dass es garnicht gehen würde aber ich weiß ja nicht wie die da drauf sind ich meine es waren Jugendsünden sag ich mal deswegen muss ich leider erstmal Geduld haben

AndiRat  30.06.2022, 07:45
@Azuma21

Ist bei den Bewerbungsunterlagen ein Fragebogen, etc., dabei, auf dem nach Vorstrafen gefragt wird. Und falls ja, wie genau lautet diese Frage?

Azuma21 
Beitragsersteller
 30.06.2022, 09:54
@AndiRat

“Wurden sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt (Strafbefehl/Urteil) bzw. wurde gegen sie eine Sanktion verhängt (z.B Sozialstunden, Geldauflage)“ und dann ist da noch ein Kästchen mit näheren Angaben

AndiRat  30.06.2022, 11:43
@Azuma21

Bei dieser Frage kommt es darauf an, ob etwas im Bundeszentralregister gespeichert ist. (nicht Führungszeugnis). Wenn da was drin steht, musst Du es angeben. Wenn nichts mehr drin steht, musst Du es auch nicht mehr angeben. Denn nach dem Gesetz darf nichts mehr gegen Dich verwendet werden, was dort getilgt wurde. § 51 BZRG - Verwertungsverbot - dejure.org

Du beantragst also "Auskunft aus dem Bundeszentralregister gem. § 42 BZRG" Du musst dabei Deinen vollen Namen, Geburtsnamen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort angeben. § 42 BZRG - Auskunft an die betroffene Person - dejure.org

Adresse: Bundeszentralregister, Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn (für Nachfragen zum Antrag: Telefon: 0228 99 410-6801)

Und wenn da nichts drin steht, kannst Du die Frage mit "nein" ankreuzen.

Azuma21 
Beitragsersteller
 30.06.2022, 12:10
@AndiRat

Dummerweise hab ich jetzt schon ja angekreuzt und angaben gemacht.. weil ich hab es ja dem Karriereberater erzählt und ich muss bei ihm auch die Bewerbung abgeben

AndiRat  30.06.2022, 18:35
@Azuma21

Na ja. Immerhin hast Du eine ehrliche Angabe gemacht. Und dann schauen wir mal, wie die Bundeswehr das bewertet. Die werden das genauer überprüfen. Und dann kommt es darauf an, ob die das als nicht so schlimme Jugendsünde ansehen. Oder ob die der Meinung sind, dass sie Dir lieber keine Waffe anvertrauen wollen.

Vielleicht hast Du Glück und es klappt. Und wenn sie Dich nehmen, auch wenn du eine Vorstrafe hast, dann musst Du später keine Angst haben, dass das mal auffliegen kann. So gesehen hast Du es richtig gemacht.

Alles Gute!

Answer123  30.06.2022, 21:07
@AndiRat

Da brauchst du gar nicht erst rein schauen, eine Jugendstrafe aus 2020 steh auf jeden Fall im BZR.

Die angebliche Geldstrafe aus 2017 ist mir unklar, das Jugendstrafrecht kennt keine Geldstrafen... Da wäre das damalige Alter des FS und die genaue Bezeichnung in dem Schreiben des Gerichts mal interessant.

Die Bundeswehr als Staatsorgan hat Zugriff auf alle Deine Person betreffend erfassten Daten, unabhängig davon, ob im Fuhrungszeugnis oder deren Unterregister noch was drin steht oder nicht!

Also ja, da die das später eh alles sehen werden, solltest Du das alles bereits offen und ehrlich beim Karriereberater ansprechen.

Aber ehrlich gesagt, so leid es mir auch tut, vermutlich fällst Du raus.

Als Staatsdiener bekleidest Du eine Vorbildfunktion, Deine Vorstrafe widerspricht dem aber.

Dennoch viel Erfolg! 🍀🍀🍀


Azuma21 
Beitragsersteller
 29.06.2022, 11:52

Aber wenn ich nichtmal vorbestraft bin weil das nicht als vorbestraft gilt heißt es ja nicht das ich nur deswegen ausgemustert werde

Alarm67  29.06.2022, 12:00
@Azuma21

Klar bist Du vorbestraft! Wie kommst Du denn auf den Blödsinn, dass Du nicht vorbestraft bist???

"Eine Person gilt in Deutschland als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt, diese Maßnahme rechtskräftig und nicht getilgt worden ist. Auch eine Verurteilung mit Strafaussetzung zur Bewährung gilt als Vorstrafe."

Und damit bist Du dann vermutlich RAUS!

Azuma21 
Beitragsersteller
 29.06.2022, 12:07
@Alarm67

Und Jugendstrafe gilt anders soweit ich weiß

Azuma21 
Beitragsersteller
 29.06.2022, 12:08
@Alarm67

Ich habe einen Brief bekommen wo drin stand dass die Sache getilgt ist

Alarm67  29.06.2022, 12:13
@Azuma21

Wenn Du Klugscheißer alles besser weißt, warum fragst Du hier noch blöd nach?

Du bist ein vorbestrafter Täter, jugendlich hin oder her, so etwas nehmen die in der Bundeswehr in der Regel NICHT auf, PUNKT!

Für Dich zählt der erste und der letzte Satz, das dazwischen mit dem "oder" nicht.

Lesen und verstehen ist nicht immer einfach, ich weiß!

Azuma21 
Beitragsersteller
 29.06.2022, 12:23
@Alarm67

Junge warum wirst du jetzt frech du kannst selber nicht lesen wo ich geschrieben hab die Sache ist getilgt also einfach lieber Maul halten

Alarm67  29.06.2022, 12:28
@Azuma21

Du verstehst immer noch nicht!!!

Gegen Dich wurde ein Strafe ausgesprochen, alles weitere nach dem ODER zählt für Dich nicht mehr, weil derverste Satz schon zutrifft. Deswegen ja das ODER!

Und es wurde eine Bewährung ausgesprochen = Vorstrafe!

Und das man jetzt frech wird liegt an Dir, weil Du klugscheißerisch auftritts und nicht verstehen willst oder nicht kannst!

Azuma21 
Beitragsersteller
 29.06.2022, 11:51

Bist du dir sicher dass ich raus falle ?

AndiRat  29.06.2022, 20:46
@Azuma21

Also: Man muss unterscheiden zwischen dem Bundeszentralregister und dem Führungszeugnis. Es ist möglich, dass die Strafe nicht im Führungszeugnis steht (da Jugendstrafe), aber sehr wohl im Bundeszentralregister. Die Bundeswehr kann beides einsehen, das Führungszeugnis und das Bundeszentralregister.

Das ganze hängt davon ab, was das für eine Strafe war, die Du das bekommen hast. Im Jugendstrafrecht gibt es da ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Du solltest selber eine Auskunft über Eintragungen im Bundeszentralregister beantragen. BfJ - Häufige Fragen von Antrag stellenden Personen zum Führungszeugnis - 2. Wie erhält man Auskunft aus dem Register? (bundesjustizamt.de)

Dann hast Du Klarheit. Wenn das noch was drin steht, dann musst Du das wahrheitsgemäß bei der Einstellung angeben. Du kannst Deinem Bewährungshelfer sagen, dass es nicht nur auf das Führungszeugnis ankommt.

Azuma21 
Beitragsersteller
 30.06.2022, 00:11
@AndiRat

Ich hab den das jetzt offen und ehrlich gesagt vorhin und er hat mir trotzdem Bewerbungsunterlagen jetzt mitgegeben für den FWD was ich auch angestrebt hatte erstmal ich hoffe so sehr das es klappt 😬