Bundeswehr trotz jungend Bewährungsstrafe?
Moin guten Tag ich hab vor zur Bundeswehr zu gehen habe aber leider damals ein bisschen scheiße gebaut wurde verurteilt wegen räuberischer Erpressung aber alles als Jugendstrafe hab 1 Jahr Bewährung bekommen und hab diese ohne Probleme abgeschlossen mein Bewährungshelfer sagte zu mir das wenn ich alles bezahlt habe und meine Bewährung fertig habe steht das nicht mehr in meinem Führungszeugnis da es eine Jugendstrafe ist das ist 2020 passiert (also die Tat) und ich wurde im Dezember 2020 verurteilt habe mir seit dem nichts mehr zu schulden kommen lassen leider war damals auch noch eine Sache mit btm das war 2017 aber alles zur Jugendstrafe da wurde ich mit 800 Gramm erwischt aber da hab ich nur eine geringe Geldstrafe bekommen und deswegen denke ich auch auch nicht dass das noch in meinem Führungszeugnis steht ich hab auch ein Brief wegen räuberischen Erpressung bekommen dass die Sache jetzt getilgt sei und ich hab auch mit meinem Bewährungshelfer telefoniert und er meinte ich bräuchte mir keine Sorgen machen aber irgendwie ist die Sorge trotzdem da vielleicht kann mir einer von euch ja weiterhelfen glaubt ihr ich kann das vergessen ? Weil ich hab heute einen Termin beim Bund und wollte es versuchen.. danke schonmal
2 Antworten
Du musst bei der Einstellung (auf Fragebogen, etc.) wahrheitsgemäß angeben, ob Du "vorbestraft" bist.
Wenn die Strafe aus dem Bundeszentralregister getilgt ist, gilt das als "nicht vorbestraft." Du kannst also wahrheitsgemäß ankreuzen, dass Du "nicht vorbestraft" bist. Denn das ist keine "Täuschung" im Sinne des Soldatengesetzes, die zur Entlassung führen könnte. § 55 SG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Das wurde in Gerichtsentscheidungen geklärt.
Allerdings ist es so, dass es besondere Verwendungen bei der Bundeswehr gibt, bei denen genauer geprüft wird. Da ist es bei späteren Prüfungen möglich, dass auch solche Vorstrafen, die nicht im Zentralregister stehen, berücksichtigt werden. Das hängt also davon ab, was Du später bei der Bundeswehr machst. Falls Du also in einem besonders sicherheitsrelevanten Bereich arbeiten möchtest, könnte noch mal eine Prüfung kommen, bei der auch alte Vorstrafen angegeben werden müssen.
Nein. Lieber nicht! Du musst das nicht angeben. Und was vorbei ist, ist vorbei. Wenn das für die Justiz erledigt ist, dann ist das auch bei der Bundeswehr nicht mehr wichtig.
Nur wenn Du offiziell - von einer Stelle der Bundeswehr - ob Du früher mal Vorstrafen hattest, die nicht mehr im Zentralregister eingetragen sind, dann müsstest Du das angeben. Ansonsten schadest Du Dir nur selber.
Wenn die Strafe aus dem Bundeszentralregister getilgt ist, gilt das als "nicht vorbestraft."
Ist sie aber nicht. Die Tilgungsfrist beträgt in beiden Fällen mindestens 5 Jahre (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bzw. c und d BZRG). Und solange eine Strafe eingetragen ist, wird auch die andere nicht getilgt (§ 47 Abs. 3 BZRG).
Für eine Einstellung bei der BW ist inzwischen eine SÜG-Überprüfung obligatorisch (§ 37 Abs. 3 SG), in dem Zusammenhang wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie aus dem Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister angefordert (§ 12 Abs. 1 SÜG).
Einträge zu verschweigen ist also vollkommen sinnlos.
Ich finde es aber interessant, dass die Anforderungen für den Erwerb eines kleinen Waffenscheins (Schreckschusswaffen!) höher sind als für einen Dienst bei der Bundeswehr.
Ich habe nichts verschwiegen und ganz offen mit ihm geredet er hat mir jetzt Bewerbungsunterlagen für den FWD gegeben weil er gesagt dazu hätte ich erstmal die Möglichkeit und mich jetzt dafür beworben wünscht mir Glück auf jeden Fall ich hoffe das wird was 🤞🏻
Er hat auch nicht gesagt dass es garnicht gehen würde aber ich weiß ja nicht wie die da drauf sind ich meine es waren Jugendsünden sag ich mal deswegen muss ich leider erstmal Geduld haben
Bei dieser Frage kommt es darauf an, ob etwas im Bundeszentralregister gespeichert ist. (nicht Führungszeugnis). Wenn da was drin steht, musst Du es angeben. Wenn nichts mehr drin steht, musst Du es auch nicht mehr angeben. Denn nach dem Gesetz darf nichts mehr gegen Dich verwendet werden, was dort getilgt wurde. § 51 BZRG - Verwertungsverbot - dejure.org
Du beantragst also "Auskunft aus dem Bundeszentralregister gem. § 42 BZRG" Du musst dabei Deinen vollen Namen, Geburtsnamen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort angeben. § 42 BZRG - Auskunft an die betroffene Person - dejure.org
Adresse: Bundeszentralregister, Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn (für Nachfragen zum Antrag: Telefon: 0228 99 410-6801)
Und wenn da nichts drin steht, kannst Du die Frage mit "nein" ankreuzen.
Na ja. Immerhin hast Du eine ehrliche Angabe gemacht. Und dann schauen wir mal, wie die Bundeswehr das bewertet. Die werden das genauer überprüfen. Und dann kommt es darauf an, ob die das als nicht so schlimme Jugendsünde ansehen. Oder ob die der Meinung sind, dass sie Dir lieber keine Waffe anvertrauen wollen.
Vielleicht hast Du Glück und es klappt. Und wenn sie Dich nehmen, auch wenn du eine Vorstrafe hast, dann musst Du später keine Angst haben, dass das mal auffliegen kann. So gesehen hast Du es richtig gemacht.
Alles Gute!
Da brauchst du gar nicht erst rein schauen, eine Jugendstrafe aus 2020 steh auf jeden Fall im BZR.
Die angebliche Geldstrafe aus 2017 ist mir unklar, das Jugendstrafrecht kennt keine Geldstrafen... Da wäre das damalige Alter des FS und die genaue Bezeichnung in dem Schreiben des Gerichts mal interessant.
Die Bundeswehr als Staatsorgan hat Zugriff auf alle Deine Person betreffend erfassten Daten, unabhängig davon, ob im Fuhrungszeugnis oder deren Unterregister noch was drin steht oder nicht!
Also ja, da die das später eh alles sehen werden, solltest Du das alles bereits offen und ehrlich beim Karriereberater ansprechen.
Aber ehrlich gesagt, so leid es mir auch tut, vermutlich fällst Du raus.
Als Staatsdiener bekleidest Du eine Vorbildfunktion, Deine Vorstrafe widerspricht dem aber.
Dennoch viel Erfolg! 🍀🍀🍀
Aber wenn ich nichtmal vorbestraft bin weil das nicht als vorbestraft gilt heißt es ja nicht das ich nur deswegen ausgemustert werde
Klar bist Du vorbestraft! Wie kommst Du denn auf den Blödsinn, dass Du nicht vorbestraft bist???
"Eine Person gilt in Deutschland als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt, diese Maßnahme rechtskräftig und nicht getilgt worden ist. Auch eine Verurteilung mit Strafaussetzung zur Bewährung gilt als Vorstrafe."
Und damit bist Du dann vermutlich RAUS!
Wenn Du Klugscheißer alles besser weißt, warum fragst Du hier noch blöd nach?
Du bist ein vorbestrafter Täter, jugendlich hin oder her, so etwas nehmen die in der Bundeswehr in der Regel NICHT auf, PUNKT!
Für Dich zählt der erste und der letzte Satz, das dazwischen mit dem "oder" nicht.
Lesen und verstehen ist nicht immer einfach, ich weiß!
Du verstehst immer noch nicht!!!
Gegen Dich wurde ein Strafe ausgesprochen, alles weitere nach dem ODER zählt für Dich nicht mehr, weil derverste Satz schon zutrifft. Deswegen ja das ODER!
Und es wurde eine Bewährung ausgesprochen = Vorstrafe!
Und das man jetzt frech wird liegt an Dir, weil Du klugscheißerisch auftritts und nicht verstehen willst oder nicht kannst!
Also: Man muss unterscheiden zwischen dem Bundeszentralregister und dem Führungszeugnis. Es ist möglich, dass die Strafe nicht im Führungszeugnis steht (da Jugendstrafe), aber sehr wohl im Bundeszentralregister. Die Bundeswehr kann beides einsehen, das Führungszeugnis und das Bundeszentralregister.
Das ganze hängt davon ab, was das für eine Strafe war, die Du das bekommen hast. Im Jugendstrafrecht gibt es da ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Du solltest selber eine Auskunft über Eintragungen im Bundeszentralregister beantragen. BfJ - Häufige Fragen von Antrag stellenden Personen zum Führungszeugnis - 2. Wie erhält man Auskunft aus dem Register? (bundesjustizamt.de)
Dann hast Du Klarheit. Wenn das noch was drin steht, dann musst Du das wahrheitsgemäß bei der Einstellung angeben. Du kannst Deinem Bewährungshelfer sagen, dass es nicht nur auf das Führungszeugnis ankommt.
ich hab heute einen Termin bei der Karriereberatung wird dieser Fragebogen schon da auf mich zu kommen ?