Welche strafen folgen bei einem besitz von einem Schlagstock?
Hallo m/18,
wurde gerade am hbf von der Polizei angehalten, Grund dafür war eine Personenkontrolle. Jedoch hatte ich einen kleinen Schlagstock mit mir in der Tasche. Bin nicht vorbestraft oder hatte jemals was mit der Polizei zu tun. Mit Welcher Strafe kann ich rechnen und wann würde die Post ankommen.
2 Antworten
Schlagstöcke darf man haben, ab 18. Das ist legal. Aber man darf sie nicht in der Öffentlichkeit führen.
Wenn Du den Schlagstock in Deiner Tasche hattest, dann kann man das so sehen, dass Du ihn nicht in der Öffentlichkeit "geführt" hat. Voraussetzung ist, dass er gut eingepackt war, so dass man ihn nicht einfach schnell heraus holen konnte.
Soweit das trotzdem als Führen in der Öffentlichkeit zu werten ist, dann ist das keine Straftat. Aber Du kannst ein Bußgeld bekommen. Wie hoch, weiss ich nicht genau. Sagen wir 100 oder 200 Euro. Damit bist Du aber nicht vorbestraft. Ist so wie Falschparken. Wenn es dumm läuft, könnte der Schlagstock eingezogen werden.
Aber mal unter uns: Wozu trägst Du einen Schlagstock in der Gegend herum? Natürlich macht sich die Polizei da Gedanken. Und andere Leute auch.
Wenn Du den Schlagstock in Deiner Tasche hattest, dann kann man das so sehen, dass Du ihn nicht in der Öffentlichkeit "geführt" hat.
Das WaffG spricht von einem "verschlossenen Behältnis". Ob damit "geschlossen" oder "abgeschlossen" gemeint ist, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten.
Ich gehe davon aus, dass der FS den Schlagstock hier zugriffsbereit mitgeführt hat. Ansonsten macht das Mitführen in diesem Kontext auch keinen wirklich Sinn :)
Ist das mitführen eines Schlagstocks legal? Wenn nicht, solltest du eine Gegöngnisstrafe bekommen.
es werden wohl Sozislstunden.
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