Buchhaltung für Blogger - wie werden Sacheinnahmen korrekt verbucht?

Hallo,

da ich zu diesem Themenkomplex bislang sehr unterschiedliche Auffassungen gehört habe, möchte ich einfach mal nach euren Gedanken fragen.

A. arbeitet als Bloggerin. Sie verdient Geld durch gesponserte Artikel und kann gelegentlich Produktmuster, die sie zum Beschreiben und Beurteilen erhält, nach dem Verfassen des Blogartikels behalten. Darüber hinaus betreibt sie auch einen Reiseblog. In diesem Rahmen bekommt sie gelegentlich Unterkünfte (Hotelzimmer, Ferienwohnungen) von Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug wird die Unterkunft im Blog beworben.

Für die Buchhaltung ergeben sich daraus folgende Fragen:

  1. Wenn ein Produktmuster gestellt wird (z.B. Handy), muss dies vermutlich als Einnahme angesehen werden. Welchen Wert legt man zugrunde? (Katalogpreis / unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder gängiger Straßenpreis z.B. von Amazon?) Unterfrage: Muss Umsatzsteuer abgeführt werden?

  2. Wenn die Bloggerin als Reisebloggerin eine Urlaubsreise "gesponsert" bekommt (d.h. Unterkunft wird kostenfrei zur Verfügung gestellt):

    • Muss auch dies als Einnahme gewertet werden?
    • Wenn ja, können dann auch die Ausgaben während der Reise geltend gemacht werden? Privat-PKW mit 30 Cent/km, Parkgebühren, Verpflegungspauschalen usw.?
    • Wenn es ein Reiseblog ist, der explizit "Reisen mit Familie" zum Thema hat, wird das Finanzamt bei jeder Reise vermutlich einen Anteil von Privatvergnügen erkennen. Ich habe gelesen (z.B. hier: http://www.finanzfrage.net/frage/urlaubskosten-als-reiseblogger-von-der-steuer-absetzen), dass ein Splitting in privat/geschäftlich grundsätzlich geht. Welche Anteile für privat/geschäftlich würde man konkret und halbwegs realistisch annehmen?
    • Wie würde sich ein Privatanteil auf die Einnahmen-Buchung und auch für die Kosten der Reise in der Buchhaltung auswirken?
  3. Wenn die Bloggerin für die Vorstellung im Blog in einem Restaurant essen geht, womöglich mit Kindern (wegen Schwerpunktthema Familienfreundlichkeit): Ist dies als Betriebsausgabe steuerlich abziehbar? Grund des Restaurantbesuches ist primär die Vorstellung im Blog mit Fotos und Beschreibung. Ein privates Sattwerden ist aber nicht zu leugnen.

Ich bin gespannt auf Eure und Ihre Meinungen und Einschätzungen!

Buchführung, Buchhaltung, Reisekosten, Steuern
Wie muss eine Ausgabe in der Buchführung verbucht werden, bei der nur die Vorsteuer von mir gezahlt werden muss und der Nettobetrag von einem Dritten?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich bin Freiberufler und führe eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Ich habe eine spezielle Frage zu einem Fall, den ich bisher noch nicht hatte. Ich hatte vor einer Weile einen Unfall mit meinem Geschäftswagen. Die Gegenpartei ist allerdings zu 100% Schuld und deren Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des entstandenen Schadens. Der Schaden ist auch bereits behoben worden durch die Werkstatt. Da ich aber vorsteuerabzugsberechtigt bin, muss ich die Mwst. für die entstandenen Rechnungen selbst tragen. Den Nettorechnungsbetrag überweist die Versicherung direkt an die Werkstatt.

Nun ist das Problem, dass ich ja eigentlich den gesamten Rechnungsbetrag in der Buchhaltung buchen muss, damit ich die 19% Mwst. wieder erstattet bekomme vom FA. Dies entspricht ja aber nicht die Realität, da ich so nun ja meine Ausgaben erhöhe, die ich ja eigentlich gar nicht hatte. Die Rechnungen sind auch an mich adressiert. Da ich kein Geschäftskonto haben muss als Freiberufler würde dies wahrscheinlich funktionieren, aber dies wäre ja eigentlich nicht korrekt, da ich die Ausgaben ja selbst nie getätigt habe.

Einfacher wäre es gewesen, wenn die Versicherung mir den Nettobetrag überwiesen hätte und ich dann im Nachgang den Komplettbetrag inkl. Mwst. an die Werkstatt überwiesen hätte.

Wie soll ich dies denn in diesem Fall verbuchen, so dass ich diese Mwst. natürlich auch wieder erstattet bekomme zu 100% vom FA?

Hier mal anhand eines Beispiels:

  • Gesamtrechnung der Werkstatt mit mir als Empfänger auf der Rechnung: 1190€
  • Versicherung der Gegenpartei überweist Nettobetrag von 1000€ direkt an Werkstatt
  • Ich muss Mwst. von 190€ an Werkstatt überweisen. —> Ich muss in der Buchführung 1190€ Rechnungsbetrag als Ausgabe verbuchen, damit ich die Mwst. vom FA wieder erstattet bekomme. —> Diese 1190€ habe ich ja aber gar nicht als Ausgabe getätigt und kann es auch nicht nachweisen. —> Wenn ich nur die 190€ in der Buchführung als Ausgabe verbuche, dann bekomme ich allerdings nur 19% von diesen 190€ vom FA erstattet und bleibe auf dem Restbetrag sitzen.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, wie ich dies in meiner Buchhaltung abbilden soll.

Danke und Gruß, Martin

Buchführung, Buchhaltung, eÜr, Ausgaben, Vorsteuer
Buchhaltung, Buchen von Stammeinlage, Private ausgaben für Firma absetzen ?

Da ich mich erstmal dazu entschieden haben die Buchhaltung selbst zu machen stellen sich auch ein paar Fragen, daher auch bitte keine "such die ein Steuerberater", dieser wird erst bei beim Jahresabschluss hinzugezogen.

bzgl. des Stammkapitals würde ich es nun wie folgt machen: (SKR 03)

Geld wurde via Barzahlung auf das Konto eingezahlt: 1890(Privateinlagen) an 1200(Bank) 3 Gesellschafter = 3 Buchungen mit Namen.

Nun muss ich es noch als Stammkapital buchen: 1200 (Geschäftskonto) auf 800 (Gezeichnetes Kapital)

hier sehe ich auch die Lösung doch bin ich noch etwas unsicher.

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Ebenso hat mir PayPal 0,45 EUR auf das Konto überwiesen um dieses zu verifizieren, nun habe ich 0,45 EUR zu viel auf dem Konto, da mir das Geld aber theoretisch geschenkt wurde muss ich es ja verbuchen und ich denke mal auch Versteuern :)

mit 8400 (Erlöse 19%) zu 1200 (Bank) kann ich es ja eig. nicht verbuchen da ich keine Rechnung habe ? Ich könnte aber auch PayPal ein Debitor anlegen und es einfach als Guthaben schreiben ?! :)

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Und noch eine letzte Frage bzgl. Privaten ausgaben die aber zugunsten der Firma sind, sprich ein Gesellschafter kauft sich ein Drucker und verwendet ihn zu 80% für die Firma, kann die Firma sagen du bekommst 100€ drauf da es ja auch uns zugute kommt und du dir dadurch evtl. einen besseren Drucker kauft, kann dir Firma das einfach so und was darf sie dann absetzen ? gar nicht, halb oder komplett ?

oder einer der Geschäftsführer kauft sich einen Schrank um Sachen für die Firma zu verstauen, lagern oder wie auch immer. Als Schrank können wir auch andere Sachen nehmen wie Tastatur, Maus etc. die er aber Privat zahlt, darf die Firma diese Rechnungen absetzen ?

Wie läuft es allgemein bei Rechnungen auf der, der Empfänger nicht die Firma ist ?

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Sorry für die vielen Fragen :) ich versuche die Buchhaltung soweit und so gut es geht, wenn nicht muss man eben Geld investieren doch wieso soll ich es nicht erst selbst versuchen ? :) und spätestens beim Jahresabschluss durch einen bezahlten und prof. Buchhalter fallen Fehler auf :)

Buchhaltung, MwSt.

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