Rückrechnungen bei einer verlegten Inventur?

2 Antworten

Oh man .......

Auch bei einer nachverlegten Inventur sollte es für alle Warenein- und abgänge nach dem 31.12. Belege geben, die dann entsprechend für die Inventur zum Stichtag berücksichtigt werden müssen!

Nicht wirklich schwer!

Na ja, auch durch das Warenwirtschaftssystem.

Inventur am 20.01. 2025.

+ Verkäufe seit dem 01. 01.2025

./. Einkäufe seit dem 01. 01. 2025

= Bestand am 31. 12. 2024

Wer ein gutes Warenwirtschaftssystem (WWS) hat, dem ist auch die permanente Inventur erlaubt.

Wäre bei einem (Beispiel) Baumart so, dass man in einem Monat die Schrauben zählt, im nächsten die Werkzeuge usw.

Der Bestand lt. WWS wird dann zum Tag der Inventur an diese angepasst udn der Bestand zum Bilanzstichtag (könnte ja auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr geben) wird an dem Tag ausgedruckt (abgespeichert). Es muss nur sicher sein, das jede Warengruppe mindestens einmal binnen 12 Monaten erfasst wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

jonasWI 
Beitragsersteller
 07.04.2025, 12:14

Stimmt, da habe ich gar nicht dran gedacht. Vielen lieben Dank für die Aufklärung, jetzt habe ich es verstanden. 😇