PV-Einspeisevergütung wird besteuert - warum?
Hallo zusammen,
ich habe ein Haus mit einer PV-Anlage (7,20 kWp installierte Leistung) gekauft, welche im Jahr 2009 in Betrieb genommen wurde. Vertraglich steht mir eine monatliche Einspeisevergütung von 300€ zu. Als ich das Haus gekauft hatte, musste ich für die PV-Anlage einen Erfassungsbogen mit Besteuerungsart ausfüllen, bei dem ich erst Regelbesteuerung ausgewählt und deshalb dann die 300€ abzugsfrei erhalten habe, dann aber Kleinunternehmerregelung gewechselt bin und nun 257€ erhalte.
Ich dachte, dass PV-Anlagen unter 30 kWp seit 2023 steuerfrei sind – warum muss ich nun doch welche bezahlen?
2 Antworten
Deine Schilderung ist leider etwas unklar.
"Vertraglich steht mir eine monatliche Einspeisevergütung von 300€ zu."
Die Einspeisevergütung richtet sich bei allen mir bekannten Anlagen - und ich betreue viele - nach dem tatsächlich produzierten Strom, bei keiner einzigen gibt es eine Festvergütung - ist das bei Dir tatsächlich so?
"bei dem ich erst Regelbesteuerung ausgewählt und deshalb dann die 300€ abzugsfrei erhalten habe,"
Nein, genau andersherum: unter Regelbesteuerung bekommst Du Einspeisevergütung + USt und musst die USt an das Finanzamt abführen.
"dann aber Kleinunternehmerregelung gewechselt bin und nun 257€ erhalte."
Wenn Du die KUR in Anspruch nimmst, bekommst Du vom EVU keine Umsatzsteuer mehr ausbezahlt - und da Du dann natürlich auch keine mehr abführen musst, ist das unterm Strich ein Nullsummenspiel, Du ersparst Dir die Ermittlung der zu zahlenden Steuer und die Umsatzsteuererklärung (wenn an der Anlage aber mal was repariert werden muss oder sie gewartet wird, hast Du aus der Rechnung aber auch keinen Vorsteuerabzug).
"Ich dachte, dass PV-Anlagen unter 30 kWp seit 2023 steuerfrei sind "
EINKOMMENSTEUERfrei, nicht UMSATZsteuerfrei.
"warum muss ich nun doch welche bezahlen?"
Verstehe ich nicht - wo genau zahlst Du denn was? Unter Kleinunternehmerregelung zahlst Du nix.
Möglich - dafür hätte es aber an sich keinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gebraucht.
"EINKOMMENSTEUERfrei, nicht UMSATZsteuerfrei."
Das ist Falsch. Beides ist steuerfrei. EST und UST.
Nur die Vergütung nach eeg war schon immer netto.
"Das ist Falsch. Beides ist steuerfrei. EST und UST."
Nein. An der umsatzsteuerlichen Behandlung von bestehenden PV-Anlagen ändert sich nichts, wenn man in der Regelbesteuerung bleibt.
Meine Frage war eigentlich kompletter Schwachsinn, weil die 305€ ja USt enthielten, die ja sowieso nur ein Durchlaufposten ist und nicht eine Spende vom Staat, auf die ich nun durch Wahl der Kleinunternehmerregelung verzichten müsste...
Es ist tatsächlich so dass ich monatlich genau 257€ erhalte (Sommer wie Winter) und je nach tatsächlicher Vorjahres-Produktion, im Januar einen Abschlag erhalte oder zahlen muss. Ich hatte übersehen, dass die USt-Thematik nur früher ein Problem war - hatte man sich die USt bei Anlagen-Beschaffung auszahlen lassen, wurde man auch USt-pflichtig als Gewerbetreibender mit allem dazugehörenden steuerlichen Aufwand - da kam man dann nicht mehr in den Genuss der Kleinunternehmerregelung. Aufgrund nun geltendem MwSt-Satz von 0% sind auch alte Anlagen, die sich USt auszahlen lassen haben "rehabilitiert" und dürfen in die Kleinunternehmerregelung wechseln.
Habe ich das so richtig wiedergegeben?
Bin in ähnlicher Situation wie Du. Meine PV Anlage von 2009 hat 8,4Kwp.
Deine läuft offensichtlich noch auf Volleinspeisung. Meine habe ich umbauen lassen und bin seit 2013 Überschusseinspeiser. Weil ich keine zusätzliche Grundgebühr 80€ pro Jahr zahlen wollte.
Du bekommst jetzt weniger Vergütung, weil die Vergütung im EEG Netto ist. Heist wenn Du keine UST abführst, wg Kleinunternehmer Regellung nicht mehr UST Pflichtig bist, bekommst Du auch keine Vergütet.
Steuerfrei heist nur Einkommensteuerfrei und keine Umsatzsteuer für die Anlage.
Für mich klingt das eher nach einem "Mietvertrag eigener Art". Ein Unternehmen stellt eine PV-Anlage aufs Dach und zahlt dafür dem Hauseigentümer eine monatliche Vergütung.