Wie oft Anlage EKS ausfüllen?
Hallo,
wie oft muss man als Selbständiger, der noch Hartz 4 bezieht die Anlage EKS ausfüllen? Eigentlich bezieht sie sich doch immer auf den Zeitraum 6 Monate + laufender Monat.
Warum zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes dann schon wieder eine Anlage EKS ausfüllen, wenn man das erst vor 2 Wochen getan hat???
Gruß
5 Antworten
Da du als Selbständiger einen Gewinn erzielen wirst (sonst hättest du dich ja nicht selbständig gemacht) und dieser als Einkommen af deinen Anspruch anzurechnen ist musst du die Anlage EKS ausfüllen. Bevor über einen neuen Zeitraum von 6 Monaten entschieden werden kann (und du musst wirklich nur 6 Monate ausfüllen!), du aber logischerweise noch garnicht wissen kannst wie hoch dein evtl. Gewinn sein wird musst du eine Prognose abgeben über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben.
Nach Ablauf der 6 Monate musst du dann deinen tatsächlichen Gewinn nachweisen, also mit den tatsächlichen Ein- und Ausgaben. Das hat auch den Hintergrund, dass die Bewilligung für die 6 Monate ja zunächst vorläufig ist und noch endgültig beschieden werden muss.
Es kann sogar sein, dass du innerhalb der 6 Monate eine EKS abgeben musst wenn sich dein Gewinn erheblich von deiner Prognose abweicht.
Ich drück dir die Daumen, dass du mit deiner Selbständigkeit von Hartz 4 loskommen wirst.
Zunächst füllst die doch für den Bewilligungsabschnitt eine EKS-Prognose aus und nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes reichst doch eine EKS mit den Ist-Werten ein.
Genauso verehält sich das
Muss ich die EKS 2 jeden Monat abgeben?
So was nennt man Bürokratie --- oder Behördenschwachsinn.... Willkommen im Club übrigens ^^