Gesellschafter einer UG = Selbständig beim Jobcenter?
Person A wird gefragt ob sie in eine UG einsteigen möchte als Gesellschafter mit 1/3 Anteil. Zu dem Zeitpunkt hat Person A noch eine Feststellung, verliert diese aber wenig später. Hilfe über das Jobcenter wird gewährt, jedoch sagt das JC Person A gilt als Selbstständig und muss somit die Anlage EKZ ausfüllen und Geschäftsunterlagen vorlegen. Person A ist aber nicht Selbstständig und auch kein Geschäftsführer. Person A ist nur Teilhaber und hat Prokura.
Hat hier das JC einen Fehler gemacht? Das JC stellt eine UG mit einer GmbH gleich. Gewinnausschüttung (wenn es Gewinn gäbe) gibt es nicht (in der Gesellschaftsversammlung vereinbart).
3 Antworten
Hat hier das JC einen Fehler gemacht? Das JC stellt eine UG mit einer GmbH gleich. Gewinnausschüttung (wenn es Gewinn gäbe) gibt es nicht (in der Gesellschaftsversammlung vereinbart).
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Ich gehe davon aus, dass Einkünfte auch als solche gelten, gleichgültig was Ihr als Gesellschaft vereinbart habt.
Vereinbarungen zu Ungunsten Dritter - in diesem Fall Staat - (meiner Meinung nach); dürften in der Außenwirkung keine Gültigkeit haben, zwar für die Gesellschaft aber nicht um soziale Leistungen zu beziehen.
Das JC stellt eine UG mit einer GmbH gleich.
Eine UG ist in gewisser Weise eine GmbH. Die Rechtsform der UG wird im GmbH-Gesetz geregelt.
Natürlich ist eine UG eine Form der GmbH (nur ohne Anforderungen ans Eigenkapital).
Natürlich prüft das Amt, ob der Gesellschafter damit Einkünfte erzielt und ob die Gesellschaftsanteile einen Wert über der Freigrenze darstellen.
EIn stiller Teilhaben hat aber normalerweise keine Prokura, mit Prokura hast du auch mitgewirkt .. oder ?