Meniskusriss beim Probetag, wer zahlt?

5 Antworten

Bei Arbeitsunfällen ist die BG zuständig - hier spielt es keine Rolle ob ein wirksames Arbeitsverhältnis vorlag oder Lohn bezahlt wurde...

Ob ein Arbeitsunfall vorlag wird die BG entscheiden.

Der Unfall ist auch von Dir bei der BG zu melden.

Der Arbeitsvertrag ist wirksam - in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses, brauchst Du keine Lohnfortzahlung leisten; danach mußt Du noch 2 Wochen Lohnfortzahlung leisten - die Freundin hat keinen Anspruch auf Krankengeld - sie könnte statt dessen aber ggf. Verletztengeld von der BG bekommen.

Die Krankmeldungen sind doch alle vom Juni, dazwischen sind Arbeitstage in den sie warum nicht gearbeitet hat ( zwischen 08.06 und 13.06?), es fehlt der Dienstplan.

Auf beiden AU ist noch angekreuzt, zum Durchgangsarzt überwiesen, daher nehme ich an auch der Orthopäde hat keine BG Zulassung? Musst du dessen Meldung nicht abwarten. Als AN ist mir bekannt, dass ich bei einem Arbeitsunfall direkt zum Durchgangsarzt muss.

Entweder geht mein Kalender nach, oder deiner vor, bei mir ist heute der 27.06:

bei Arbeitsbeginn 01.06 plus 3 Monate Probezeit:

ist sie doch noch in der Probezeit, demnach könntest du sie mit der 14 tägigen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen.

Wie du hier auf AG Seite noch handeln kannst, weiß ich nicht. Zumindest eine Abmahnung aussprechen.

Der BG melden würde ich es, dann muss du abwarten.

https://arbeits-abc.de/greift-die-gesetzliche-unfallversicherung-im-praktikum/

Als AG sollte man aber auch über einen entsprechenden Rechtsschutz verfügen bei welchem du dich vorsichtshalber rückversicherst. Von diesem könntest du evtl auch mal deinen Arbeitsvertrag prüfen lassen.

Sehr merkwürdig, warum soll das ein Arbeitsunfall sein? Was hat sie denn arbeiten müssen, ist sie von einer Leiter gefallen?

SweetyGrisu11 
Beitragsersteller
 27.06.2019, 18:32

Sie hat beim verladen eine Kiste getragen, dabei soll es passiert sein.

DerHans  27.06.2019, 18:10

Selbst Schwarzarbeiter sind durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Nur dann macht die BG den AG haftbar und regresspflichtig.

Wenn auf Arbeit ein Unfall passiert ist die BG dafür zuständig. Fraglich ist ob es denn ein Unfall war wenn sie erst nach 3 Tagen zum Arzt musste. Aber das klärt die BG mit der KK.

Nach 4 Wochen Zugehörigkeit hat sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Natürlich ist sie auch zu kündigen. Krankheit gibt ja keinen Kündigungsschutz. Ich würde aber juristische Beratung empfehlen. Da lauern Nettnäpfchen. Aufhebungsvertrag geht immer.

Die verspäteten AUB haben nur eine aufschiebende Wirkung.

SweetyGrisu11 
Beitragsersteller
 27.06.2019, 18:35

Zu derzeit hatte sie noch nicht gearbeitet. Sie hatte beim verladen eine Kiste getragen, da soll es dann passiert sein (ich war nicht anwesend). Der Arbeitsvertrag wurde zwar geschlossen, ging jedoch erst diesen Monat los, wo sie noch keinen Tag gearbeitet hat.

Maximilian112  27.06.2019, 19:04
@SweetyGrisu11

War das Kiste tragen denn ein Teil der (Probe) Tätigkeit? So wie ich das herauslese JA.

Was verstehst du unter Noch nicht gearbeitet?

D u hättest sie bereits für die Probearbeit bei der zuständigen BG anmelden müssen.

Aber sie unterlag trotzdem der gesetzlichen Unfallversicherung. Es kann aber sein, dass das für dich ein Ordnungsgeld bedeutet.

SweetyGrisu11 
Beitragsersteller
 27.06.2019, 18:41

Hm... den Probetagvertrag haben wir erst jetzt rückwirkend geschrieben. Da ich gelesen habe, dass man dafür sonst keine Verträge brauch. Nur weil halt dies passiert ist. Den Rest macht sonst alles mein Steuerbüro.

DerHans  28.06.2019, 11:53
@SweetyGrisu11

Für die ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung ist der Arbeitgeber haftbar, auch wenn er diese Aufgabe seinem Steuerberater überträgt.