Amt will das ich Anlage HG für HARTZ IV Antrag ausfülle?
Habe den normalen antrag abgeschickt scheint ja alles zu stimmen soweit jetzt schicken die mir ne anlage hg für die haushalts bzw bedarfgemeinschaft
Die Anlage sieht aber anders aus als die die es im Netz mit Anleitung gibt und daher weiß ich nicht was ich da eintragen soll
bin 27 Wohne bei Eltern im Haus mit Schwester + Ihrem Freund
Persönliche Daten is klar da kommt mein Name hin
Person in meiner Bedarfsgemeinschaft auf die sich die Angaben dieser anlage beziehen????? kA was damit gemeint ist
Leistungen unentgeltliche Unterkunft + Essen( Essn ab eintritt selbst bezahlen)
so dann Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören und mit der in Abschnitt 1.21 genannten Person verwand oder verschwägert sind
????? keine Ahnung
2 Antworten
Person in meiner Bedarfsgemeinschaft auf die sich die Angaben dieser anlage beziehen????? kA was damit gemeint ist
Da Deine Bedarfsgemeinschaft in diesem Fall nur aus Dir besteht, bist Du damit gemeint :)
Leistungen unentgeltliche Unterkunft + Essen( Essn ab eintritt selbst bezahlen)
Vermutlich der Gesamtwert von Unterkunft und Essen (umgangssprachlich Kost & Logis), den Du bei den Eltern unentgeltlich bekommst. Gesamtwert in €.
so dann Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören und mit der in Abschnitt 1.21 genannten Person verwand oder verschwägert sind
Ich weiß nicht, was im Abschnitt 1.21 steht, aber verwandt bist Du mit Deiner Mutter und mit Deiner Schwester :)
Wenn Ihr alle in einem gemeinsam Haushalt lebt und diesen führt, dann m.M.n. Ja.
Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.
Die führen ihn ich verdiene ja nix habe keinen job aka keine finzaziellen Mittel
Herrgott, wirtschaftet ihr gemeinsam, isst Du bei Mutti am Tisch, dann seit ihr alle eine BG.
Dann darfst Du Deine Mutter und Deine Schwester da eintragen, wenn Du dies für richtig hältst. Ich bin aufgrund Deiner Angaben der Meinung, daß diese Angaben zuträfen.
ich verdiene ja nix habe keinen job
Du solltest versuchen, dies zu ändern :)
Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.
Das ist kompletter Quatsch, und zudem hat der Herrgot nichts damit zu tun.
- die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person;
- als Partner der nicht dauernd getrennt lebende Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner;
- ein Partner bzw. eine Partnerin in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Voraussetzung ist, dass die Partner im gemeinsamen Haushalt (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und zwischen den Partnern ein wechselseitiger Wille besteht, dass sie füreinander Verantwortung tragen und einstehen. In bestimmten Konstellationen wird dieser Wille vermutet, z.B. wenn Partner bereits länger als ein Jahr zusammen leben oder gemeinsame Kinder haben;
- dem Haushalt angehörende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (es sei denn, das Kind hat selbst ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen);
- die Eltern bzw. der Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen, unter 25-jährigen Kindes, wenn sie in einem Haushalt zusammenleben. Auch der im gleichen Haushalt lebende Partner des Elternteils gehört zur Bedarfsgemeinschaft.
alles nicht auf mich zutreffend da über 25
bitte nur richtige Antworten
hab ja nen job ab 16. nur noch kein arbeitsvertrag solange kann ich dem amt ja net sagen das ich was safe habe
Ich muss dich leider auch enttäuschen, die bilden keine BG! Bzw ist der FS allein in der BG.
Wenn du 27 bist, bildest du ja als Einzelperson eine Bedarfsgemeinschaft. Allerdings musst du die Haushaltsgemeinschaft aufzählen, weil ja die Kosten der Unterkunft pro Kopf aufgeteilt werden.
sind diese denn Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören?