Abschließende EKS in der Vergangenheit nicht abgegeben. Kann ein neuer Antrag deshalb abgelehnt werden?
Guten Tag in die Runde. Ich habe als selbstständiger Aufstocker ALG 2 bezogen und zum Ende des vergangenen Bewilligungszeitraumes die letzte Frist für die Abgabe der abschließenden EKS versäumt. Ich muss nun wohl damit rechnen, dass mein tatsächliches Einkommen durch das JC geschätzt wird – was aber noch nicht erfolgt ist.
Wider Erwarten muss ich nun leider, fünf Monate nach Ablauf des letzten Bewilligungszeitrums, wieder einen ALG 2 Antrag stellen. Meine Frage: Hat die fehlende abschließende EKS aus der Vergangenheit einen Einfluss auf meinen neuen Antrag auf ALG 2? Meine Hilfsbedürftigkeit kann ich jedenfalls u.a. aufgrund der Kontoauszüge der letzten drei Monate belegen und auch mein "Vermögen" ist nahezu restlos aufgebraucht. Könnte aber das JC den neuen Antrag wegen einer fehlenden abschließenden EKS aus der Vergangenheit ablehnen?
3 Antworten
Wenn du nur vorläufige EKS abgegeben hast, dann solltest du jetzt dringend die abschließende EKS abgeben.
Ja sicher hat die fehlende abschließende EKS Einfluss auf die Weiterbewilligung. Wenn du sie nicht einreichst, dann werden deine Leistungen wahrscheinlich auch erst Mal nicht weiter bewilligt.
Deine Hilfebedürftigkeit musst du anhand deiner abschließenden EKS und nicht nur mit deinen Kontoauszügen nachweisen.
Was heißt wider Erwarten? Die Leistungen werden in der Regel immer nur für 6 Monate bewilligt. Auf deinem letzten Bewilligungsbescheid steht doch wie lange die Leistungen bewilligt wurden.
Danke für die Antwort und für den wohlgemeinten Rat, die
abschließende EKS abzugeben. Wie im OP bereits erwähnt, habe ich aber die Frist für die Abgabe der abschließenden EKS versäumt und ich werde daher vom JC geschätzt.
Meine Frage bezieht sich nicht auf eine Weiterbewilligung,
sondern ob das Fehlen einer abschließenden EKS in einem zurückliegenden Bewilligungszeitraum einen Einfluss auf die Bearbeitung/Bewilligung eines NEUEN Antrages hat. Die Bedürftigkeit kann ich selbstverständlich anhand von Kontoauszügen nachweisen. Vielen Dank.
Dazu ein Interessantes Urteil vom Bundessozialgericht,das besagt,eine fiktive Anrechnung ist Rechtswidrig. Urteil B 14 AS 33/12
Danke, das werde ich auf mich zukommen lassen wenn es so weit ist. Weißt Du aber, wie sich eine in der Vergangenheit nicht abgegebene EKS auf zukünftige Anträge auswirkt?
Da kann dann von denen mit Maximal 10% monaltlich Gegengerechnet werden,siehe auch dazu diverse Urteile unter www bundessozialgerich de