Abschließende EKS in der Vergangenheit nicht abgegeben. Kann ein neuer Antrag deshalb abgelehnt werden?

3 Antworten

Wenn du nur vorläufige EKS abgegeben hast, dann solltest du jetzt dringend die abschließende EKS abgeben.

Ja sicher hat die fehlende abschließende EKS Einfluss auf die Weiterbewilligung. Wenn du sie nicht einreichst, dann werden deine Leistungen wahrscheinlich auch erst Mal nicht weiter bewilligt.

Deine Hilfebedürftigkeit musst du anhand deiner abschließenden EKS und nicht nur mit deinen Kontoauszügen nachweisen.

Was heißt wider Erwarten? Die Leistungen werden in der Regel immer nur für 6 Monate bewilligt. Auf deinem letzten Bewilligungsbescheid steht doch wie lange die Leistungen bewilligt wurden.

Dazu ein Interessantes Urteil vom Bundessozialgericht,das besagt,eine fiktive Anrechnung ist Rechtswidrig. Urteil B 14 AS 33/12

Da kann dann von denen mit Maximal 10% monaltlich Gegengerechnet werden,siehe auch dazu diverse Urteile unter www bundessozialgerich de