Hartz/4 - Bitte um Hilfe beim Ausfüllen der Anlage HG?
Das Jobcenter schickt meiner Bekannten die Anlage HG zu. Was ist zu tun? Muss Anlage HG pro Mitglied im Haushalt/Bedarfsgemeinschaft (3 Personen) ausgefüllt werden?
Muss auch zusätzlich Anlage KDU pro Mitglied im Haushalt/Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt werden?
Das jüngste Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist 17 Jahre alt. Diese Person bezieht noch Kindergeld. Wieso wird bei Punkt 1.2.2. nicht nach dieser Geldleistung gefragt?
Muss diese Frage „Angaben zu den Kosten der Unterkunft bei Zahlungen an Verwandte oder Verschwägerte“ wirklich beantwortet werden? Oder erst wenn die Unterkunftskosten an Verwandte oder Verschwägerte gezahlt werden?
Und letzte Frage zu Nr. 4 der Anlage HG: Das jüngste Mitglied der Haushaltsgemeinschaft ist 17 Jahre alt. Woher soll man wissen wieviel Miete man pro Mitglied im Haushalt bekommt?
3 Antworten
Anlage KDU ist pro BG genau einmal auszufüllen.
Anlage HG nur, wenn Verwandte außerhalb der eigenen BG mit in der Wohnung leben.
BG aus drei Personen (z.B. Mudda, Vadda, Kind unter 25 ohne ausreichendes Einkommen und Vermögen): 1 x KdU, 0 x HG.
Dann sollen sie beim Jobcenter schriflich nachfragen, welche leistungsrelevanten Daten aus der Anlage hervorgehen, die dem Jobcenter noch nicht vorliegen ?
Der Begriff "Haushaltsgemeinschaft" spielt im SGB II-Recht leistungsrechtlich faktisch nur zwischen Verwandten in einemHuashalt eine Rolle, die keine BG bilden.
Punkt 1.2. bezieht sich zum Beispiel auf Schwester, Onkel, Tante .... des Partners.
Partner gehört zu deiner BG, nicht jedoch dessen Verwandtschaft; ebensowenig bildest du mit der Verwandschaft eine HG, sonder der Partner; über die HG-Konstruktion ist allerdings die Unterhaltsvermutung des § 9 abs. 5 SGB II möglich, die letztlich auch auf dich durchschlagen kann.
Kurz und gut: bilden die drei eine BG, ist die HG-Anlage nicht leistungsrelevant; auch nicht als "Negativ"-Nachweis, denn auch im Weiterbewilligungsantrag wird dieses abgefragt.
Ich glaube, dass ich es allmählich verstehe, aber bei Punkt 1.2. sind Verwandte 1. Grades doch auch das Kind der BG?
Kinder und Eltern bilden nicht notwendigerweise eine BG; wenn Kinder über 25 sind oder - unabhängig vom Alter - über ausreichend Einkommen/Vermögen verfügen; gleichwohl bilden Eltern und Kinder auch dann eine HG.
Die Anlage HG - ist von jeder in der Wohnung lebenden Person auszufüllen.
Wenn ihr euch gegenseitig nicht unterstützt und auch nicht kostenlos wohnen könnt,ist da ein Kreuz zu machen.
Es ist dann anzugeben,wie hoch der Anteil der Unterkunft und Heizung ist,zahlt ihr also jeder 1 /3,sind diese 790 € durch drei zu teilen und anzugeben.
Dann muss auch die Anlage KDU ( Kosten der Unterkunft und Heizung ) ausgefüllt werden,es sind dann Angaben über Kaltmiete,Neben und Heizkosten zu machen.
Anlage HG muss doch nicht ausgefüllt werden. Aus den Erläuterungen von @VirtualSelf konnte ich es herauslesen.
Habe es gelesen,es war ja aber auch nicht ersichtlich um wen es sich im Haushalt handelt !
Das hätte ja auch Vater,Kind und Tante oder Onkel sein können und da hätte man es ausfüllen müssen,weil Geschwister keine BG - begründen können.
Dann hätte Vater mit Sohn eine BG - begründet ( wenn dieser noch unter 25 und ohne ausreichend eigenes Einkommen,so das er seinen individuellen Bedarf in der Wohnung nicht decken könnte ) und der Vater mit Bruder oder Schwester ( Onkel oder Tante des Sohnes ) eine Haushaltsgemeinschaft.
Im Schreiben der ARGE wird aber die Familie aufgefordert nur Anlage HG auszufüllen. In Anlage HG ist man zusätzlich noch aufgefordert Anlage KDU auszufüllen.
HG nur einmal ausfüllen? In Punkt 1.2 der Anlage HG wird man aufgefordert "Person in meiner Bedarfsgemeinschaft, auf die sich die Angaben" zu nennen. Was denn nun, einmal oder 3 Mal pro Mitglied der BG ausfüllen? Danke