Steuerpflichtige Vorbeschäftigung
Ich stehe kurz davor ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis anzutreten (40 Stunden, Vollzeit). Dazu soll ich einen Personalfragebogen ausfüllen und soll Angaben zu steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr machen. Ich habe in diesem Jahr bereits eine Stelle angefangen, die 2 Wochen später einvernehmlich aufgelöst wurde. Mein aktueller Arbeitgeber weiß nichts davon, weil ich nicht wollte, dass es mir negativ ausgelegt wird. Muss ich diesen Zeitraum eintragen?? Oder ist das nur in Fällen wichtig, in denen es z.B. um die Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung geht und man eine bestimmte Zahl an Arbeitstagen nicht überschreiten darf? Möchte das ungern angeben... der Vertrag ist auch noch nicht unterschrieben... ich musste auch bei der vorherhigen Beschäftigung so einen Bogen nicht ausfüllen
1 Antwort
Ich bin im Unternehmen für die Erstellung und Bearbeitung der Personalfragebögen verantwortlich. Die in Deinen Bogen geforderten Angaben werden tatsächlich bei geringfügigen, kurzfristigen Beschäftigungen benötigt zur Beurteilung der Versicherungsfreiheit. Dies wurd von Dir auch zutreffend ausgeführt. Für die Einstellung und die Erstellung der notwendigen Meldungen sind diese Daten also nicht erforderlich. Du musst nun selbst entscheiden, ob du diese Vorbeschäftigung nicht angeben möchtest, da kann und möchte ich dir keinen Rat geben.
Hi runfunfrunk, und was passiert wenn man eine falsche Angabe dabei macht?