Hartz 4 und schwanger Anlage UH 2 ausfüllen?

5 Antworten

Er ist dem Kind und dir im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet. Und es geht hierbei um das rein rechnerische. Wenn er dem Kind also z.B. 303,50 Euro zahlen müsste und dir 500 Euro, dann werden diese Summe bei deinen Leistungen vom Jobcenter abgezogen.

Ob er dir die Summen nun in Bar gibt oder davon Miete und Essen bezahlt, spielt für das Jobcenter erstmal keine Rolle.

Nur er sollte es dir überweisen als Nachweis, dass er Unterhalt zahlt. Intern kannst du ihm das Geld dann für die Miete etc. zurück überweisen oder in Bar geben, wie ihr euch immer auch einigt...

Und das Ganze muss vor der Geburt geklärt werden, damit das Jobcenter weiß wie hoch deine Ansprüche denn nun tatsächlich sind. Die wollen ja nicht mehr Geld zahlen als sie müssen. Und nach der Geburt hast du wahrscheinlich Anderes zu tun als dich um irgendwelche Anträge zu kümmern.

Soweit die Eltern nicht verheiratet waren und gemeinsame Kinder vorhanden sind bzw. erwartet werden, hat die Mutter selbst gem. § 1615 l Abs. 1 BGB einen Anspruch auf so genannten Betreuungsunterhalt neben dem Kindesunterhalt. Der Anspruch beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet zunächst 8 Wochen nach der Geburt, mithin insgesamt zunächst 14 Wochen.

https://www.ra-erdmann.com/betreuungsunterhalt.htm

Du hast für dich also auch schon vor der Geburt einen Anspruch.

Es muss jetzt also erstmal gerechnet werden inwieweit er leistungsfähig ist. Und da du mindestens bis zum dritten Lebensjahr des Kindes nicht arbeiten musst, kann es ja durchaus sein, dass du die ganze Zeit auf staatliche Hilfe angewiesen bist. Und bevor der Staat zahlt, bzw. der Steuerzahler, muss natürlich geschaut werden was der Unterhaltspflichtige zahlen kann.

Von anderen ähnlichen Fällen weiß ich, das sobald du den Vater beim Jobcenter bennenst dieser für den Unterhalt herangezogen wird. Du kannst i.d.R. davon ausgehen, dass das JC bei einem gemeinsamen Kind und dem Wohnen im gleichen Haushalt wie der Vater, dir sehr wahrscheinlich eine Beziehung zu dem Vater und somit eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen wird und sollte der Vater über ausreichendes Einkommen verfügen, welches ausreicht um euch drei zu versorgen, der Bescheid negativ ausfallen wird, du also kein AlG2 bewilligt bekommen wirst. Dagegen wirst du nur mit einem Anwalt vorgehen können.

Aus diesem Grund geben viele alleinerziehende Mütter auch (offiziell) an den Vater nicht zu kennen, um nicht in eine finanzielle Abhängigkeit zu geraten.

Sammy19297 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 23:21

Aber wäre dies dann nicht eine Art Betrug? Ich weiß ja das er der Vater ist auch wenn es jetzt nicht mit einen Test bestätigt ist. Nicht das es da dann Ärger gibt.

GrandVoyager  12.10.2021, 23:35
@Sammy19297

Sicherlich, du hast alles getan um deine Kosten zu reduzieren und die Vereinbarung mit dem Vater ist für alle Seiten vorbildlich und zufriedenstellend. Die Jobcenter sind aber gesetzlich verpflichtet alle anderen alternativen Möglichkeiten auszuschöpfen um Kosten einzusparen. Es ist für manche andere Antragsteller schon schwierig den Antrag bewilligt zu bekommen, wenn sie in einer gemischten Zweier-WG leben, da manche Jobcenter unterstellen die beiden Mietparteien seien in einer Beziehung.

Du kannst solche Schwierigkeiten vermeiden, bzw. reduzieren, wenn du dich bei allen Terminen im JC von eine/m Zeug/in begleiten lässt, die bei den Gesprächen mit dem Sachbearbeiter zugegen ist. Normalerweise achten die Mitarbeiter dann ganz besonders darauf keine Rechtsbrüche zu begehen. Die Begleitung eines Ratgebers (den Ausdruck Zeuge würde ich vermeiden) kann dir vom JC nicht verweigert werden.

Natürlich muss er Unterhalt zahlen - für das Kind und für dich.

Sammy19297 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 23:11

Und das schon bevor das Kind da ist und wir im selben Haus leben würden? Er hat ja vor fürs Kind aufzukommen nur hat eben jeder im Haus sein eigenen Bereich zum Leben. Und warum für mich wir sind ja getrennt, nicht verheiratet? Fürs Kind kann ich ja noch nachvollziehen dann muss er mir eben Unterhalt zahlen obwohl er sowieso für aufkommen will.

Velen dank für deine schnelle Antwort und die Hilfe :)

ErsterSchnee  12.10.2021, 23:13
@Sammy19297

Er muss Unterhalt zahlen, weil er dich geschwängert hat und du somit drei Jahre nicht arbeiten musst. Und die Zeit über zahlt ER dann halt.

Sammy19297 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 23:18
@ErsterSchnee

Okey danke, alles bisschen kompliziert beim ersten Mal ^^

ihr habt ein gemeinsames kind und zieht zusammen. er ist dem kind und auch dir zu unterhalt verpflichtet. er muss für die kosten der erstausstattung und für dich in der schwangerschaft aufkommen. dein versuch das jc über den tisch zu ziehen mit angeblicher trennung etc werden sie dir nicht abnehmen dauerhaft. wenn du wirklich getrennt bist, bezieh die wohnung mit kind allein und der kv nimmt sich ein stockwerk weiter eine eigene wohnung. dann kann das kind trotzdem täglich seinen vater sehen

Vorab Herzlichen Glückwunsch! :)

Laut Arbeitsam(AlG1) kann ich dies als WG und nicht als Bedarfsgemeinshaft angeben weil wir ja trodzdem getrennt sind. So sagte es zumindest der Berater(Arbeitsamt).

Bespreche es mit dem Berater. Wie das Wort schon sagt, ist er dein Berater und dürfte die rechtliche Lage qualitativ einschätzen können. Schließlich hat er alle erforderlichen Daten.

Viel Glück.

Sammy19297 
Beitragsersteller
 12.10.2021, 23:16

Werden halt nur 2 verschiede sein der eine der mir das mit der Wg sagte war der Bearbeiter vom Alg 1 Antrag, der eben auch meinte ich solle zusätzlich Alg2 beantragen. Nun hab ich ein weiteren Termin aber diesmal im Jobcenter für Alg2 mit einen anderen Berater

Irgendwie ist das voneinander getrennt und wird nicht von der selben Stelle bearbeitet. Sorry kenne mich damit auch überhaupt nicht aus leider.

Hoffentlich ist das dann nicht das bekannte Spiel A sagt dies und B was anderes.. :D

Aber auf jeden Fall danke für die schnelle Antwort GoodJokeHaHa