Rückzahlung an Jobcenter wegen verpasster Frist?
Hallo. Von November letzten Jahres bis Mai diesen Jahres hab ich Hartz 4 erhalten. Da ich ein Gewerbe angemeldet habe sollte ich nach dieser Zeit eine abschließende Anlage EKS einreichen um meine Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum darzulegen. Ich erhielt ein schreiben in dem ich aufgefordert wurde entsprechende Unterlagen nachzureichen. Hierfür wurde ein Frist gesetzt. Da ich in dieser Zeit mit persönlichen Problemen zu kämpfen hatte, ist dies völlig untergegangen und ich habe es versäumt die Unterlagen rechtzeitig einzureichen .
Kurz darauf bekam ich ein Schreiben in dem ich aufgefordert wurde den kompletten Betrag (3672 € ) welchen ich in dem entsprechenden Zeitraum erhalten habe zurück zu zahlen. Daraufhin hab ich sofort einen Widerspruch eingereicht zusammen mit den fehlenden Unterlagen, welche nachweisen dass ich in dieser Zeit mehr Ausgaben als Einnahmen hatte (insgesamt 700€ Verlust). Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten in dem mein Widerspruch als unwirksam erklärt wird und ich aufgefordert werde diesen zurück zu nehmen.
Hier ein Auszug:
"Mit der nachträglichen Vorlage der Unterlagen kann die Festsetzung des Anspruchs nach derzeitiger Aktenlage nicht mehr mit dem Vortrag erfolgreich angegriffen werden, dass ein anderes Einkommen erzielt worden sei, da die Festsetzung gem. §41a Abs. 3 und 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) rechtmäßig war."
Ich bin völlig verzweifelt, da ich nicht im entferntesten in der Lage bin den Betrag zu zahlen.
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen? Kann ich dagegen vorgehen? Wie stehen meine Chancen?
5 Antworten
Im Zweifel klagen.
Ich meine aber, man kann aber auch eine Überprüfung des Falles in Nürnberg beantragen.
Vielen Dank!
die stehen eher schlecht.. du hast die Frist versäumt.. es war also dein eigener Fehler.. du kannst nicht gegen etwas vorgehen, für das du selbst verantwortlich bist----
wenn du das Geld nicht zurückzahlen kannst, dann wirst du auch kein Geld für eine Klage haben.. die wird nämlich teurer, solltest du verlieren
Du kannst den Widerspruch aufrecht erhalten, dann wird er in einem Ausschuss erneut bewertet. Sollte er wieder abgewiesen werden kannst du klagen.
Du hast geringe Chancen, denn man hat dir eine Frist gesetzt, die hast du verstreichen lassen, dann wurde der Bescheid erlassen. Inhaltlich ist es rechtens, was das Jobcenter festgesetzt hat.
Versuch eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.
Ich würde mich schnellstens bei einer Schuldnerberatung melden, die den Fall dann bestimmt wesentlich besser prüfen kann, und Hilfen anbieten kann.
.... dann kommt ja ein Bescheid und dort wird eine weitere Vorgehensweise vorgeschlagen. Einfach durchziehen, so meine Glaskugel.
Die Karten zicken allerdings, wer nicht beantragt, fällt runter und kann nicht nachträglich. Wie beim BAföG ja auch.
Viel Glück.
Wie und wo kann man denn so eine Überprüfung beantragen? Finde da im Internet nichts zu.