Wieviel Wasser darf man verbrauchen oder verschenken?
Gibt es eine Angabe wie viel Wasser man benutzen darf, wenn ma Hartz 4 bezieht? Also 3ma duschen am Tag. Wie oft darf man aufs klo ? Darf man den nachbar ein glas wasser geben ? Den Pool 2ma die woche befüllen? Waschmaschiene 5ma die woche anschalten? Gibt es ein Limit, wenn ja wo liegt das? Das is reine intresse halber und ich geh arbeiter bin kein hartz4 Empfànger.
8 Antworten
Also dreimal am Tag duschen würde ich schon nicht machen wenn ich stinkend reich wäre. Auf Toilette gehst du natürlich wenn du musst und wenn du, wie ich momentan, 20 mal am Tag Pippi machen musst, dann gibt esdaran nix zu rütteln, dann gehst du gefälligst. Das kann dir ja wohl keiner verbieten. Beim Jobcenter gibt es glaube ich Infos was du als Single verbrauchen darfst und was die dann übernehmen. Genaue zahlen kann ich dir jetzt auch nicht nennen. Wir haben hier aber Experten die sich gut mit hartz 4 auskennen
Als HartzIV Empfänger darf man kein Wasser trinken. Jeder weiß doch,dass die nur Bier und Schnaps trinken dürfen.Auch den Nachbarn darf man kein Wasser anbieten, wenn diese keinen Alkohol mitbringen.Die Toilette sollte nur 1x pro Monat benutzt werden,da man sonst keinen Grund hätte, beim Nachbarn schnorren zu gehen.Die Befüllung eines Pools sollte täglich erfolgen, da ja darin auch die Wäsche und das Geschirr gewaschen wird.Die Erstattung erfolgt dann nach dem Zufluss-Prinzip,deswegen sollte das Wasser so oft wie möglich fließen... Weitere Fragen und Krankheiten sollten direkt beim JC angesprochen werden...
"Die Erstattung erfolgt dann nach dem Zufluss-Prinzip,deswegen sollte das Wasser so oft wie möglich fließen."
:D
es gibt in jeder kommune und gemeinde einen genau aufgeschlüsselten preis der maximalen höhe der kosten der unterkunft und der kosten für heizung und wasser. was darüber geht, zahlst du selbst. wenn also nachgewiesen wird, dass du unwirtschaftlich mit dem wasser umgehst, dann wird das nicht gezahlt was über die maximalen kosten hinaus geht. es wird zuerst eine belehrung schriftlich erteilt, bei weiterer nichtbefolgung erfolgt die aufforderung entweder die kosten zu senken oder umzuziehen.
Laut Gericht gibt es kein Limit beim Wasserverbrauch in der Wohnung.
Weit ist es ja ne von der wohnung bis zu dem garten.
Mit einem Garten sieht das ganz anders aus - diese Kosten werden separat berechnet und natürlich nicht vom JC erstattet.
doch laut laufender rechtsprechung gibt es ein limit. dieses nennt sich maximale kosten der unterkunft und das beinhaltet auch die maximalen betriebskosten - wenn unwirtschaftlich damit umgegangen wird, dann zahlt das jc die kosten nicht mehr nach.
Den Pool darfst du einmal pro Woche füllen, solange dieser die Maße 30x15x2,20 Meter nicht überschreitet, ansonsten nur einmal im Monat. Duschen darfst du nicht mehr als 15 Mal am Tag. Toilettengänge sind nicht limitiert.
Stimmt, sorry, das hatte ich glatt übersehen. Das liegt wohl daran, dass ich mir immer die Arschbacken zusammenkneife.....
Nicht limitiert aber zeitlich begrenzt