Jobcenter Dringlichkeitsantrag?
Hallo ich habe da mal eine Frage,
meine Schwester lebt zurzeit noch bei meiner Mutter im Haushalt und meine Mutter bezieht Hartz 4 jetzt ist die Situation das meine Schwester in der 9.woche schwanger ist und aus der Wohnung raus muss da dort tierischer Schimmelbefall herrscht... der Sachbearbeiter sagte das meine Schwester jetzt einen "Dringlichkeitsantrag" für die Wohnung etc. Stellen muss aber wie genau wird denn sowas formuliert ? Gibt es da bestimmte Paragraphen oder ähnliches ? Denn einen Antrag so zum ausfüllen gibt es da nicht den solle sie selber schreiben.
5 Antworten
Einfach einen schriftlichen formlosen Antrag stellen,also einfach auf ein Blatt die Begründung / en schreiben warum die Bearbeitung über die Zusicherung zur Kostenübernahme für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) so dringend ist !
Die Wohnung muss dann aber schon selber gesucht werden,dass kann sie / ihr auch jetzt schon machen,einfach mal auf dem Jobcenter anrufen oder im Internet z.B. bei Harald Thome - örtliche - Richtlinien einmal nachsehen,was an KDU - dann angemessen für sie bei euch in der Stadt ist.
Einen gesonderten Dringlichkeitsantrag gibt es da nicht. Ich vermute mal, dass deiner Schwester etwas in der Art gesagt wurde, dass sie dringend kurzfristig einen Antrag auf Wohnungswechsel stellen soll.
Es gibt schon bestimmte Paragraphen, die u.a. die Zusicherung zum Umzug regeln. Für die Wirksamkeit des Antrags kommt es aber nicht darauf an, sich explizit auf diese Paragraphen zu beziehen. Es muss nur erkennbar sein, was man beantragt.
Für den Antrag auf Wohnungswechsel benutzen manche Jobcenter einen Vordruck, andere nicht. Wenn das zuständige Jobcenter keinen Vordruck benutzt, kann deine Schwesterein formloses Schreiben aufsetzen, in dem sie schreibt, was sie beantragt (z.B. Zusicherung zum Umzug in die Wohnung XY, Übernahme von Renovierungskosten, darlehensweise Übernahme der Kaution, Übernahme der Kosten für einen Transportwagen usw.). Außerdem muss sie ihren Antrag begründen (z.B. Umzug aus gesundheitlichen Gründen erforderlich wegen Schimmelbefall der Wohnung, Schwangerschaft usw.). Wichtig ist, dass deine Schwester die Gründe für den Umzug ggf. belegen können muss (z.B. durch Fotos von den Stellen, die von Schimmel befallen sind).
Bei Schimmelbefall in der Wohnung kann es hilfreich sein, wenn deine Schwester anbietet, dass das Jobcenter sich selbst davon überzeugen kann durch einen Besuch des Außendienstes. Das ist eine freiwillige Möglichkeit. Deine Schwester kann nicht gezwungen werden, die Mitarbeiter in die Wohnung zu lassen. In solchen Fällen ist ein Besuch aber wesentlich einfacher, als z.B. mit Fotos u.ä. zu arbeiten - theoretisch könnte dann nämlich auch die Frage aufkommen, ob die Fotos in der bisherigen Wohnung gemacht wurden oder ob sie aus einer ganz anderen Wohnung stammen.
Zusätzlich muss deine Schwester ein Mietangebot für eine neue Wohnung einreichen. Das Mietangebot muss dabei die verschiedenen Anteile an der Miete aufschlüsseln (z.B. Angaben zur Heizungsanlage (Öl, Gas, Nachtspeicher, Fernwärme), Höhe der Betriebskosten, Höhe der Heizkosten, Angaben zur Art der Warmwasserbereitung (zentral oder über einen Boiler), Grundmiete usw.). Bei Wohnungsbaugesellschaften bekommt man problemlos ein Schreiben, das alle erforderlichen Angaben enthält. Bei "kleineren Vermietern" muss man manchmal um genauere Aufschlüsselung bitten, wenn sie nur die pauschalen Daten wie aus dem Mietangebot bestätigen.
Das Mietangebot muss deine Schwester deshalb gleich beilegen, weil eine Zusicherung zum Umzug immer für eine bestimmte Wohnung erteilt wird. Vorab kann man nur eine Information bekommen, ob einem Umzug aus den angegebenen Gründen grundsätzlich zugestimmt werden könnte, das wäre nichts verbindliches.
Die vollständigen Unterlagen sollte deine Schwester am besten persönlich beim Jobcenter abgeben und um kurzfristige Entscheidung bitten wegen Dringlichkeit auf Grund der gesundheitlichen Situation (Schwangerschaft und gleichzeitig Schimmelbefall in der Wohnung).
sie kann einen formlosen antrag stellen auf auszug. da sie schwanger ist und ab der 12. woche ihre eigene bg stellt, kann sie so oder so ausziehen. also drei wohnungsangebote vorlegen, antrag auf umzug, renovierung, übernahme der kaution, erstausstattung stellen und loslegen.
Das Jobcenter bechafft niemanden eine Wohnung ... die muss sie schon selbst suchen - sie muss aber eine Zusage für die Übernahme der Wohnkosten des Jobcenters haben ...
Man muss einfach Antrag auf Hartz IV stellen schreiben dass es dringlich ist und es halt begründen warum es dringlich ist.
Hier halt Gesundheitsgefährdung Deines ungebohrenen Kindes und Deiner Person.
Google mal: "Musterstadt", Kosten der Unterkunft
oder Harald Thome, örtliche Richtlininen
Dort kannst du sehen wie hoch die Miete in deiner Region sein darf.
Dann bei entsprechenden Mietangeboten diese beim Jobcenter vorlegen.