Wer kommt bei Hartz 4 für die Gas-Nachzahlung auf?

5 Antworten

Nein, leider ist es nicht so einfach. Nur dann, wenn Du in dem Monat der Fälligkeit durch die Heizkostennachforderung weniger Geld hast, als Du mit ALGII haben müsstest, kannst Du für den Monat einen Antrag beim Jobcenter stellen. Denn die Heizkostenforderung mindert Dein Einkommen für diesen Monat bzw. erhöht Deinen Lebensbedarf, da Heizkosten ja vom Jobcenter übernommen werden müssten.

DasRelikt 
Beitragsersteller
 25.05.2015, 12:08

Ja verstehe ich, wäre auch eine Idee und würde ich dann auch so machen. Fakt ist aber: Ich bin OFFIZIELL noch bis Mai 2015 im Regelbezug. Raus aus dem Bezug bin ich erst ab Juni, da ich erst im Juni in den Lohnlauf meines Arbeitgebers komme, Mitte Juni bekomme ich das erste Mal Lohn. Heißt: Ich habe diesen Monat noch den vollen Hartz-IV-Bezug bekommen und die Endabrechnung für das abgelaufene Jahr ist diesen Monat gekommen und bezieht sich halt auf die letzten 12 Monate. Ergo muss nach meiner Interpretation und meinen Recherchen im Netz das JC auch noch die Nachzahlung tragen. Aber ich hab jetzt mal eine Mail dahin geschickt mit der Endabrechnung und werde mich in der kommenden Woche intensiv darum kümmern. So, wie es meine Zeit halt zulässt (Arbeit und so).

skyfly71  25.05.2015, 12:12
@DasRelikt

Wenn Du die Rechnung im Mai bekommen hast, ist sie selbstverständlich noch voll vom Jobcenter zu übernehmen. Das sollte eigentlich auch gar kein Problem werden.

Aus welchem Zeitraum diese Forderung ist,spielt hier keine Rolle,entweder du bist noch im Leistungsbezug und die Forderung ist dir da zugestellt worden,dann muss das Jobcenter diese in tatsächlicher Höhe übernehmen,wenn dir keine Unwirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann oder es trifft das zu,was dir skyfly 71 geschrieben hat !

Da bei Alg2 das Zufluss- / Abflussprinzip gilt, geht das leider nicht .. die Nachzahlung (und die erhöhten Abschläge) musst Du selbst tragen

Du solltest aber auf jeden Fall versuchen den Ursachen für diese hohe Nachzahlung auf den Gund zu gehen und versuchen Dein Verbrauchsverhalten z ändern

Außerdem soltest Du mit Versorger sprechen und um eine Ratenzahlung bitten

Nein, die Nachzahlung wird das Jobcenter nicht übernehmen. Sie zahlen das nur während der Zeit der Arbeitslosigkeit - und jetzt bist du es nicht mehr. Eine Erstattung könntest du jetzt auch behalten. Das ist also leider Pech für dich. Setze dich mit dem Lieferanten in Verbindung und vereibare eine Ratenzahlung.

Haushaltsstrom und -gas sind aus dem Regelsatz zu begleichen. Das gilt auch für Nachzahlungen. Nur Heizenergie gehört zu den Kosten der Unterkunft. Wenn du mit Strom oder Gas heizt, muss das abgegrenzt werden.