Rückzahlung Hartz 4 nach Erbe?
Hallo,
folgendes Szenario.
Jemand bezieht von 2000 - 2005 Hartz 4, der einfachheit halber sagen wir mal 1.000 Euro / Monatlich, also 60.000 Euro in den 5 Jahren. "Normale" Lebensumstände, d.h. kein Wohneigentum, kein Erbe, keine sonstigen Bezugsmöglichkeiten um den Lebensunterhalt zu bestreiten. (sprich Hartz 4 ist nicht unrechtmässig gezahlt worden)
Danach bekommt er einen Job und arbeitet seitdem.
In 2009 erbt er eine Wohnung mit ca. Gegenwert 150.000 Euro, die dann als selbstgenutztes Wohneigentum genutzt wird.
Kann die Bundesagentur / Sozialamt jetzt an ihn/sie herantreten, und eine Rückzahlung der gezahlten Hartz 4 Sätze verlangen? Wenn ja: Findet hier eine Verjährung statt, z.B. nach x Jahren besteht kein Anspruch mehr seitens der Agentur bzw. des Staates? Über welchen Zeitraum kann die Rückzahlung erfolgen bzw. kann der Staat verlangen dass die Wohnung verkauft und seine Ansprüche sofort und einmalig befriedigt werden?
Herzlichen Dank für Deine/Ihre Info.
Gruß RT
8 Antworten
Nein. ALG2 wird nach dem Zuflußprinzip berechnet. Nur Einkommen, das im Zahlungszeitraum zufließt, darf angerechnet werden.
Wenn der Bezug vor dem Erbe lag, wird nichts zurückgefordert.
nein, da du im bezugszeitraum hilfebedürftig warst, hast du die leistungen zu recht bekommen und musst nichts zurück zahlen.
das Erbe hat demnach nach der Leistung stattgefunden , somit wird nichts zurück verlangt .Die Akte ist sozusagen geschlossen.
Ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage ein derartiges Rückerstattungbegehren begründet sein sollte! Selbst bei Überzahlung (also zu hoch berechnetem Bescheid) ist der Betroffene nicht rückerstattungsverpflichtet! ;-)
H4 ist kein Kredit.
Ergo: Du musst nichts zurückzahlen.