Welcher Fachanwalt ist dafür zuständig?
Es geht um die Bewilligung einer Pflegestufe.
Ziel ist es den Widerspruch mit Hilfe eines Rechtsanwalts einzulegen, da sonst die zu pflegende, schwerkranke Person vermutlich sterben wird ohne je Pflege erhalten zu haben.
4 Antworten
Zum einen gibt es keine Pflegestufen mehr, das nennt sich jetzt Pflegegrade.
Und der Anwalt der sich damit auskennen sollte ist ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Welche Beeinträchtigungen hat denn die Betroffene, dass sie keinen Pflegegrad erhalten hat , aber nach deiner Aussage
schwerkranke Person vermutlich sterben wird ohne je Pflege erhalten zu haben.
Ihr könnt auch ohne Pflegegrad Pflege organisieren.
Jedoch jeder ambul. Pflegedienst, der Pflegestützpunkt, das Seniroenbüro, der Seniorenbeirat und der VdK beraten euch auch umfassend zum Widerspruch, der innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Bescheides bei der Pflegekasse vorliegen muss.
Liegt denn überhaupt schon ein Gutachten vom MDK vor?
Schwerkrank bedeutet aber noch lange nicht, dass sie auch pflegebedürftig ist.
Und aus welchem Grund wurde ein Pflegegrad verweigert?
Sollte ein Fachanwalt für Sozialrecht sein!
Sozialrecht.
Ja das Gutachten liegt vor.