Wie Prüfungssperre beim Führerschein verkürzen?
Hallo. Ich hatte am Montag meine prakt. Führerscheinprüfung und bin leider durchgefallen. Mein FL meinte bereits bei der Fahrt kurz vor der Prüfung, dass wenn ich nur annähernd so gut fahre wie da, die Prüfung ein Kinderspiel wird.
Bis zu dem Zeitpunkt, als ich durchgefallen bin, war das auch so. Ich hatte bereits fast alle Grundaufgaben erledigt, als dann die Gefahrenbremsung kam. Genau die haben wir aber leider in der Fahrt kurz vor der Prüfung nicht mehr gemacht. Die Gefahrenbremsung an sich war auch kein Problem. Beim wieder Anfahren habe ich allerdings nicht dran gedacht den rückwärtigen Verkehr zu beobachten und zu blinken. In der Prüfungsrichtlinie steht, dass so ein Fehlverhalten erst bei Wiederholung zum Durchfallen führt. Leider hatte ich aber nicht den nettesten Prüfer und meinte ich soll nochmal bremsen und wieder anfahren. Ich wusste überhaupt nicht, warum ich nochmal bremsen sollte. Wieder angefahren, selber Fehler und dann war auch schon Ende. Um das also festzuhalten: Hätte er mich nach der Gefahrenbremsung einfach normal weiterfahren lassen, hätte er die Prüfung nicht abbrechen dürfen. Andererseits war für mich auch nicht nachvollziehbar, wieso ich - wenn ich in meinen Fahrstreifen (also nicht am Rand) stehe - den Blinker setzen muss. An der Ampel/Zebrastreifen/Stopp-Schild mach ich das doch auch nicht.
Also meine 1. Frage wäre, ob es sich vielleicht lohnen würde dagegen Widerspruch einzulegen, da die Prüfungsentscheidung für mich nicht nachvollziehbar ist. Zumal ich bis dato immer den Verkehr hinter mir und vor mir bestens beobachtet habe.
Meine 2. Frage wäre, ob ich evtl. auch irgendwie die Prüfungssperre von zwei Wochen verkürzen könnte. Weil ich weiß ja, dass ich Fahren kann (Bestätigung FL); von daher verliere ich eher an Fahrpraxis, da mein FL nur 3mal noch mit mir fahren kann (termingründe). Die nächste Prüfungsmöglichkeit in meiner Fahrschule wär dann am 28./29.06. Da kann ich aber nicht, von daher wär die Prüfung vermutlich frühestens Anfang Juli.
Was kann ich tun?
Danke im Voraus!
5 Antworten
Hi,
Also meine 1. Frage wäre, ob es sich vielleicht lohnen würde dagegen Widerspruch einzulegen, da die Prüfungsentscheidung für mich nicht nachvollziehbar ist.
Ein Widerspruch lohnt sich nur dann, wenn offensichtliche Fehler seitens des Prüfers begangen würden - das ist hier m.E. nicht der Fall.
In der Prüfungsrichtlinie steht, dass so ein Fehlverhalten erst bei Wiederholung zum Durchfallen führt. Leider hatte ich aber nicht den nettesten Prüfer und meinte ich soll nochmal bremsen und wieder anfahren.
De facto hat dir der Prüfer sogar die Möglichkeit gegeben, den Fehler zu erkennen und korrigieren - das ist schon mal nicht unfreundlich. Die Chance wurde eben nicht genutzt. Lag es nur daran oder hat der Prüfer noch andere Fehler genannt/auf dem Prüfungsprotokoll vermerkt?
Andererseits war für mich auch nicht nachvollziehbar, wieso ich - wenn ich in meinen Fahrstreifen (also nicht am Rand) stehe - den Blinker setzen muss. An der Ampel/Zebrastreifen/Stopp-Schild mach ich das doch auch nicht.
Nach einer Bremsung bis zum Stillstand, die weder aufgrund der Verkehrsverhältnisse noch aufgrund von Verkehrsregeln notwendig ist (oder auch normales Anhalten auf der Fahrbahn, z.B. um jemand ein- oder aussteigen zu lassen), muss das Wiederanfahren (und ggf. Wiedereinfädeln) durch Blinken angezeigt werden.
Meine 2. Frage wäre, ob ich evtl. auch irgendwie die Prüfungssperre von zwei Wochen verkürzen könnte.
Nein, die zwei Wochen sind vorgeschrieben - auch, weil dem Fahrschüler die Möglichkeit gegeben werden soll, nochmals zu üben. Wie das in der Praxis umsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt.
LG
Leider ist dir im letzten Absatz ein Fehler unterlaufen .. die ERSTE praktische Prüfung kann auf Antrag bereits nach 7 Tagen wiederholt werden!
Naja, dass der Prüfer mir die „Möglichkeit“ gegeben hat, den Fehler selbst zu erkennen, mag wohl jeder anders sehen. Fakt ist, dass wenn ich den Fehler nur das eine mal gemacht hätte und er mich danach nicht nochmal zum Bremsen gezwungen hätte, er die Prüfung nicht hätte abbrechen dürfen.
Das ist richtig.
Aus meiner Sicht also unglücklich gelaufen.
Trifft es auf den Kopf...
Die Sache ist halt einfach, dass wenn ich in zwei Wochen die Prüfung hätte „oke passiert“ sagen würde. Dass ich allerdings einen Monat nun warten muss begünstigt nicht gerade die Möglichkeit beim nächsten Mal zu Bestehen.
Das ist natürlich ärgerlich - hier sollte der Fahrlehrer dann natürlich auch mal Termine schieben, dass Du nochmal die Chance zum Üben hast.
Zu 1: Eher nicht, denn er ist der Prüfer und hat jahrlange Erfahrung und du nicht, außerdem gibt es klare Richtlinien ab wann die Prüfungsfahrt beendet ist. Natürlich will man sich eigene Fehler nicht eingestehen, aber je eher desto besser.
Zu 2: Dem Fahrlehrer seine Meinung ist egal, wenn du noch nicht reif für den Asphalt bist, dann gefährdest du dich und andere Mitmenschen und die 2 Wochen Sperre sind dazu da, damit du über dein Verhalten nachdenkst und evtl. zusätzliche Fahrrstunden absolvieren kannst, um diese Fehler nicht mehr zu machen. Und die Fahrschule sollte sich nach dir richten, du bezahlst sie ja schließlich auch und die Prüfung, tja entweder du bist da oder Pech gehabt, daran müssen sich alle halten.
Was kannst du tun? Beim nächsten Mal besser gewappnet sein.
Also tut mir Leid. Aber über mein Fehlverhalten nachdenken? 1. Reicht dafür wohl auch eine Woche und 2. das als nicht reif für die Straße zu nennen ist ja schon ziemlich dreist. Entschuldigung, aber setzt du den Blinker, wenn du eine Gefahrenbremsung machst, weil dir bspw. einer die Vorfahrt nimmt? Wenn ich vom Fahrbanrand anfahre, dann oke. Aber doch nicht, wenn ich voll in meinem Streifen stehe und dann wieder anfahre. Dan dürften wohl 80% derer, die ein Lappen haben, keinen mehr haben.
Trotzdem Danke für deine Hilfe!
Naja. So kennt man den Rechtsstaat Deutschland.
2-Wochen-Frist ist doch völliger Schwachsinn. Der FL kann doch wohl besser beurteilen, wie ich fahre. Abgesehen davon, dass ich ohne sein JA eh nicht zur Prüfung zugelassen werde.
Nur um mal ein Bsp. zu nennen, wie durchdacht das hier doch alles ist!
Die Meinung des FL interessiert keinen, da er bezahlt wird um dir das Wissen zu vermitteln, mehr ist auch gar nicht seine Aufgabe. Der Fahrprüfer kontrolliert dieses Wissen unabhängig ab und wenn du dieses Wissen nicht hast, bist du leider nicht reif für die Straße. Würde es keine 2 Wochen Sperre geben, würde jeder am nächsten Tag die Prüfung wiederholen und es würde in eine Art Lotterie ausarten, getreu dem Motto: schaff ichs heut nicht, dann morgen und das soll nicht sein, du sollst Zeit bekommen und über dein Fehlverhalten nachdenken. Der FL gibt sein Ja nur, weil er sich sicher ist, dass er dir alles gezeigt hat und du bestens auf die Prüfung vorbereitet bist, was du im Endeffekt draus machst ist dein Ding und dafür ist kein anderer verantwortlich außer du selbst.
Diese Sperren kann man NICHT verändern die sind so gesetzlich festgelegt .
Ist man drei Mal bei der Praktischen Führerscheinprüfung durchgefallen, muss eine Pause von drei Monaten bis zur nächsten Prüfung gemacht.
Nach dem Ablauf der drei Monate dürfen wiederum drei Versuche erfolgen.
Wer sechs Mal durch die Praktische Prüfung brettert, bei dem überprüft die Führerscheinbehörde, ob man überhaupt für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet.
Was im Klartext nichts Anderes heißt als:
Ab zur MPU. Diese Medizinisch-Psychologische Untersuchung dient der Feststellung, ob überhaupt eine Fahreignung vorliegt oder ob der Fahrschüler generell von den Prüfungen auszuschließen ist.
Nur wen man die MPU besteht darf man noch einmal eine Fahrprüfung machen und dann ist Schluss für den Rest des Lebens .
Wie immer .. voll falscher Aussagen .. lieber User.. bitte beachte diesen Beitrag nicht.
Ja, die Sperre nach der ersten Prüfung ist veränderbar.. auf 7 Tage!
Die Sperre von drei Monaten wurde schon vor vielen Jahren abgeschafft! Alle 14 Tage ist eine Prüfung möglich .. auch gibt es keine MPU wenn man 6x durchgefallen ist!
MPU und ein Versuch einer Prüfung .. woher nimmst man solchen Bullshit?
Du bist berechtigt durchgefallen .. da kannst du dir den Widerspruch schenken.
Du hast die Möglichkeit eine Wiederholung der Prüfung nach bereits nach 7 Tagen zu beantragen (das geht aber nur, wenn es die erste Prüfung war!) .. dafür braucht es aber Gründe (zB Antritt einer Arbeitsstelle die den Schein erfordert). Antragstellung läuft über die Fahrschule .. Kosten dafür etwa 30,- Euro. Der Tüv kann zustimmen, muss aber nicht. Dann muss man schauen ob überhaupt so kurzfristig ein Termin verfügbar ist ...
Hallo.
Ein Einspruch bringt nichts. Obwohl ein >Prüfer so auf normaler Straße nicht einfach
sagen Gefahrenbremsung.
Du sollst so fahren wie der übliche Verkehrsverlauf ist. Aber das ist Schnee von Gestern.
Vorziehen der Prüfung wird nur sehr ungern gemacht. Außerdem kostet es 30€. extra.-
Mit Gruß
Bley 1914
Naja, dass der Prüfer mir die „Möglichkeit“ gegeben hat, den Fehler selbst zu erkennen, mag wohl jeder anders sehen. Fakt ist, dass wenn ich den Fehler nur das eine mal gemacht hätte und er mich danach nicht nochmal zum Bremsen gezwungen hätte, er die Prüfung nicht hätte abbrechen dürfen. Aus meiner Sicht also unglücklich gelaufen. Das ist halt das Problem, wenn die Entscheidung im Ermessensspielraum des Prüfers liegt. Ich habe von mehreren gehört, dass die beim Anfahren nach der GB auch nicht geblinkt haben und da gab es auch keine Probleme...
Zu deiner Aussage, dass ich an der Ampel aufgrund der Verkehrsverhältnisse zum Stehen komme stimmt natürlich, aber das ist doch bei einer GB genau so. Klar, in der Prüfung bremse ich nicht verkehrsbedingt; soll aber eine verkehrsbedingte Situation quasi nachsimulieren.
Die Sache ist halt einfach, dass wenn ich in zwei Wochen die Prüfung hätte „oke passiert“ sagen würde. Dass ich allerdings einen Monat nun warten muss begünstigt nicht gerade die Möglichkeit beim nächsten Mal zu Bestehen.