Pflegegrad,Nachzahlung?
Hallöle an die Gute Frage Gemeinde
Meine Mutter hat hat Plegegrad 3 von 2015 bis 2018. Im Juni 2018 haben ich einen Antrag auf erhöhung Pflegegrad 4 gestellt,am 01.07.18 Begutachtung, drei Wochen später Ablehnungsbescheid.Ich habe sofort fristgerecht Widerspruch eingelegt mit einzelnen Punkten die mir nicht richtig vorgekommen sind.Kurzfristig neue Begutachtung durch einen MDK Arzt anfang August.,welcher dem Pflegegrad 4 zugestimmt hat. Meine Frage ,ab wann muss Nachgezahlt werden,bzw. muss überhaupt Nachgezahlt werden....Datum der Antragsstellung,1. Begutachtung,oder 2. Begutachtung ?
Danke schon mal im vorraus für Eure Hilfe......Mfg
4 Antworten
Ab Antragsstellung wird nachgezahlt.
Danke für die Info
Im Jahr 2017 wurde von der Pflegestufe (es gabe 4) auf Pflegegrad (es gibt 5) umgestellt. Dabei wurde die Pflegestufe um eine Zahl bei allen erhöht. Damals lag also Pflegestufe 2 vor. Deshalb tun sich die KK schwer.
Herr Dorflehrer ist da und hat die Idee andere kontrollieren zu müssen. Wie arm ist das denn?
Es muss ab dem Datum des Höherstufungsantrags nachgezahlt werden.
Die Nachzahlung erfolgt ab Datum des Höherstufugsantrages.
Und was hat das mit der Frage -- ab wann wird Nachgezahlt, wenn ein höherer Pflegegrad bewilligt wurde -- zu tun?