Gesetzlicher Betreuer für Mutter. Vorteile und Nachteile?
Hallo!
Wir überlegen für unsere Mutter einen gesetzlichen Betreuer zu beantragen. Sie ist selbst nicht mehr geschäftsfähig und kann auch nicht mehr alleine Zuhause bleiben. Unser Stiefvater kümmert sich um sie und das will er sich auch auf keinen Fall nehmen lassen (Betreuer im Haus oder Umzug in ein Betreutes Wohnen sind tabu und kommen für ihn nicht in Frage). Wir sind uns aber noch nicht über die Konsequenzen eines gesetzlichen Betreuers im Klaren. Wir möchten, dass die gesundheitliche Betreuung bei unserem Stiefvater bleibt, da er sich dies, wie gesagt, nicht nehmen lassen möchte. Es ist aber auch so, dass er selbst öfter ins Krankenhaus muss und unsere Mutter dann von heute auf morgen alleine Zuhause ist. Wir Kinder haben leider nicht die Möglichkeit sie 24h zu versorgen und können auch nicht von heute auf morgen zur Verfügung stehen. Wir bräuchten daher Hilfe von jemanden, der in solchen Situationen einspringt und sich um ihre Versorgung kümmert (für Verhinderungspflege oder Kurzzeitbetreuung sorgt). Weiterhin sollte er, wenn nötig, bei bürokratischen Angelegenheiten helfen, z.B. eine neue Pflegestufe für unsere Mutter beantragen (wozu unser Stiefvater nicht in der Lage ist) .
Wie ist es, wenn wir einen gesetzlichen Betreuer haben, unser Stiefvater sich um die gesundheitliche Versorgung kümmert und der gesetzliche Betreuer sich um andere Bereiche kümmert. Kann man das detailliert beantragen oder bestimmt das das Gericht? Was ist, wenn unser Stiefvater -Gott bewahre- von heute auf morgen nicht mehr ist, haben wir dann noch Mitspracherecht, was mit unserer Mutter passiert oder entscheidet das dann alles der gesetzliche Betreuer? Oder kann man das auch festlegen, wie gehandelt wird, wenn bestimmte Situationen eintreten?
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
1. Ein Gesetzlicher (gerichtlich besteller) Betreuer kostet Geld, nicht gerade wenig.
2. Er hat weitreichende Vollmachten, auf die Ihr keinen Einfluss mehr habt. Das heißt, er kann Dinge bestimmen, mit denen Ihr (oder der Stiefvater) nicht einverstanden sein müsst.
Wenn sich der Stiefvater um die Mutter kümmern kann, dann wäre es nicht schlecht, wenn Ihr den Rest übernehmt. Das ist ja nicht so viel, also die Verwaltung der Finanzen etc. Das heißt ja nicht, dass Ihr sie versorgen müsst. Das macht ein bestellter Betreuer auch nicht. Im Gegenteil. Meist sieht und hört man nicht viel von ihm. Wenn er gut ist (und das sind leider nicht alle), dann erledigt er die Dinge, die er erledigen muss zum Wohl der Betreuten. Wenn er nicht gut ist, dann erledigt er das halt nicht. Nach dem Motto: Erledigt sich durch Liegenlassen. Ist ihm egal, er bekommt sein Geld.
Die Unterstützung für die genannten bürokratischen Dinge kann man sich bei Sozialdiensten holen. Die kennen sich damit eh besser aus.
Ja, der Aufgabenkreis lässt sich regeln. Allerdings entscheidet letztlich das Gericht, ob die Konstellation so wie sie sich der Betreute bzw. die Angehörigen vorstellen, machbar ist bzw dem Wohl des Betreuten entspricht.
Nebenbei: ein Betreuer ist eine Art rechtlicher Vertreter....er wird sich, sollte euer Stiefvater ins Krankenhaus müssen, nicht persönlich 24 Stunden um die Mutter kümmern sondern im Zweifel dafür sorgen, dass sie in einem Heim untergebracht wird
Beauftragt doch zunächst eine Sozialstation o.ä. zum Beispiel damit! Wielange kann der Stiefvater das noch machen? Habt Ihr schon eine General- Vorsorgevollmacht gemacht?.....
Macht euch mal bei zuständigen Pflegestützpunkt schlau.
Möglichst schon gestern eine Vorsorgevollmacht unterschreiben lassen.