Pflegegeld und Arbeitsamt

1 Antwort

Mitteilen musst du das,es wird aber nicht auf ALG - 2 ( Grundsicherung / Sozialhilfe angerechnet,weil des zweckbestimmt ist,wenn du ALG - 2 bekommst und sie pflegen würdest,könnte dir deine Mutter dieses Pflegegeld auch zukommen lassen,ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet wird !!!

kathy9991 
Beitragsersteller
 04.09.2013, 22:49

Es geht darum das die kranke Person (meine Mutter) ALG 2 bekommt und jetzt auch Pflegegeld. Muss sie das dann sofort melden??

isomatte  05.09.2013, 08:16
@kathy9991

Natürlich muss man jede Veränderung mitteilen,sobald sie eingetreten ist,oder es einem selbst durch einen Bescheid einer anderen Behörde / Amt bekannt wird,aber das ändert nichts an der Tatsache,dass das Pflegegeld nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden darf !!! Deine Mutter bekommt außerdem kein ALG - 2,denn dafür müsste sie dem Arbeitsmarkt für min. 3 Stunden am Tag zur Verfügung stehen und das wird sie mit Pflegestufe 2 kaum können,sie bekommt entweder Grundsicherung oder Sozialhilfe,die Sätze sind jeweils die selben.