Pflegegeld und Arbeitsamt
Muss ich dem Arbeitsamt sofort bescheid geben wenn meine Mutter ( Hartz 4 Empfängerin) Pflegegeld (Pflegestufe 2) beantragt hat und auch bewilligt wurde???
1 Antwort
Mitteilen musst du das,es wird aber nicht auf ALG - 2 ( Grundsicherung / Sozialhilfe angerechnet,weil des zweckbestimmt ist,wenn du ALG - 2 bekommst und sie pflegen würdest,könnte dir deine Mutter dieses Pflegegeld auch zukommen lassen,ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet wird !!!
Natürlich muss man jede Veränderung mitteilen,sobald sie eingetreten ist,oder es einem selbst durch einen Bescheid einer anderen Behörde / Amt bekannt wird,aber das ändert nichts an der Tatsache,dass das Pflegegeld nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden darf !!! Deine Mutter bekommt außerdem kein ALG - 2,denn dafür müsste sie dem Arbeitsmarkt für min. 3 Stunden am Tag zur Verfügung stehen und das wird sie mit Pflegestufe 2 kaum können,sie bekommt entweder Grundsicherung oder Sozialhilfe,die Sätze sind jeweils die selben.
Es geht darum das die kranke Person (meine Mutter) ALG 2 bekommt und jetzt auch Pflegegeld. Muss sie das dann sofort melden??