Autoverkauf Privat an Händler, plötzlich defekt?
Hallo,
ich habe gestern einen PKW also Privat an einen Autohändler verkauft. Heute rief er mich an, um mir mitzuteilen das die Kupplung defekt wäre (Schaden von 2000 €). Mir war ein derartiger Schaden nicht bekannt, er hat das Auto vorher Probe gefahren und ist zur Werkstatt dort war alles i.O. Ein Kaufvertrag wurde abgeschlossen jedoch kein Vermerk wie "gekauft wie gesehen" oder auch irgendwas in der Richtung Garantie. Wie ist hier die Rechtslage? Muss ich das Auto zurücknehmen?
Vielen Dank.
7 Antworten
Die Kupplung ist ein Verschleissteil, die jederzeit ihre Funktion aufgeben kann.
Der Händler hat das Auto probegefahren und es gekauft. Ihm ist während der Probefahrt nichts auffälliges bekannt geworden.
Du musst das Auto nicht zurücknehmen.
Autohändlern eilt der Ruf voraus, dass sie gerne abzocken. Eine Kupplung die 2000.--€ kosten soll, wäre vielleicht bei einem Fahrzeug wie Maserati, Ferrari oder ähnlichen Fahrzeugmarken verständlich. Nicht aber bei einem Golf wie du ihn beschrieben hast.
Würde mir das passieren, würde ich ohne Wissen des Händlers einen Gutachter zu ihm in die Werkstatt schicken und das Fahrzeug überprüfen lassen.
Stellt der Gutachter fest, dass die Kupplung in Ordnung ist, bekäme der Händler mit mir ein größeres Problem.
Der versucht Dich abzuziehen, geh nicht darauf ein. Du hast einen Kaufvertrag, er hat ne Probefahrt gemacht, alles OK.
Die Typen versuchen es halt immer wieder. Liegt in deren Mentalität.
mach dir keine Sorgen, die versuchen nachträglich den Preis zu drücken. Der Händler ist der Fachmann und muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen, wenn er ein Auto kauft. Im Recht ist er nur, wenn du ihm einen Defekt wissentlich verschwiegen hast und er ihn nicht sofort selbst hätte erkennen können.
Abgesehen davon: 2000 Euro für eine neue Kupplung? Was für ein Auto hast du denn verkauft? So teuer ist eine Kupplung nur bei teuren Sport- oder Geländewagen.
Danke für deine Antwort. Verschwiegen habe ich ihm nichts, da mir ein derartiger Schaden nicht bekannt war/ist. Ich habe einen VW Golf VI mit Doppelkupplungsgetriebe Automatik. Ein Sport- und Geländewagen ist es also nicht.
Auch Privatleute müssen Gewährleistung geben, können dies aber wirksam ausschliessen. Wenn davon nichts im vertrag steht, ist sie nicht ausgeschlossen.
Wie lange gilt diese Gewährleistung? Eine Kupplung zählt doch aber zu Verschleiß oder? Das geht ja in die Gewährleistung nicht mit rein.
Du hast ein problem. Du haettest die gewaehrleistung ausschliessen sollen.
Grundsätzlich ist der Käufer beweispflichtig. Der Verbrauchsgüterkauf (Händler an Verbraucher ) ist eine Ausnahme. In den ersten 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr; der Händler muss nachweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorhanden war. Demnach müßte auch hier der Händler beweispflichtig sein, weil es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
Es geht also um einen mangel zum Zeitpunkt des kaufes. Das ist das eine problem. Das zweite Problem: Was ist genau ein Mangel oder was ist z.B. natürlicher Verschleiss. In der hinsicht gibt es viele Ungereimtheiten.
Aber im Vertrag steht auch nicht das ich Garantie gewährleiste?
Nein. Sind zwei verschiedene dinge gewaehrleistung und garantie. Die gewaehrleistung ist eine gesetzliche regelung. Demnach haftest du fuer alle maengel egal ob du sie kanntest oder nicht.
Deshalb schliesst man als privatverkauefer regelmaessig die gewaehrleistung aus.
Du hast jetzt auf jeden fall ein problem. Ich denk mal der haendler als profi wird das wohl wissen. Er ist aber hier beweispflichtg dass der mangel beim uebergang vorhanden war. Wird ihm wahrscheinlich schwer gelingen. Aber er wird dich wohl erst mal versuchen unter druck zu setzen.
"Er ist aber hier beweispflichtg" - falsch, in den ersten sechs Monaten ist die Beweislast umgekehrt. Jedenfalls bei einem Verbrauchsgüterkauf, der hier aber nicht vorliegt.
Also doch nicht falsch. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil :-)
Solange du die Sachmangelhaftung nicht eindeutig ausschließt, hast du sie automatisch nach BGB gewährt - auch Privatpersonen.