Anzeige wegen Waren Betrug im Internet zum Rechtsanwalt?
Guten Tag,
Leider wurde ich Opfer eines Warenbetrugs über EBAY. Ich war bei der Polizei und habe Anzeige gegen den Betrüger erstattet. Nun Habe ich von der Polizei eine Email erhalten in dem Steht das die Polizei den Beschuldigten Ermitteln konnten und Seine Adresse und Namen Passt. Und meine Lokale Polizei hat dann die Anzeige weitergeleitet an die Polizei Hannover. So nun hat der Polizist gesagt es kann etwas länger dauern bis ich was von der Polizei Hannover höre. Jetzt ist meine frage:
Kann ich jetzt zum Rechtsanwalt gehen und mein Geld einfordern lassen? Lohnt es sich überhaupt ? es geht um 190 Euro. Muss der Beschuldigten die Anwaltskosten übernehmen? und wenn ja muss ich die Kosten vorstrecken?.
Danke im voraus
4 Antworten
Hallo,
ich würde dir ein Adhäsionsverfahren empfehlen:
Einfach an die aktuell zuständige Polizei einen Brief schicken, in dem du um Weiterleitung an die zuständige Staatsanwaltschaft bittest. Im Brief bittest du dann um Durchführung eines Adhäsionsverfahrens, da dir auf Grund der Betrugstraftat 190€ Schaden entstanden sind.
Großer Vorteil für dich: Dein Schadensersatz wird direkt im Strafverfahren mitverhandelt.
Sollte das Verfahren abgelehnt werden, steht dir der zivilrechtliche Weg über den Anwalt immer noch frei. In dem Fall musst du die Anwaltgebühren vorstrecken, diese werden aber vom Beschuldigten - neben deinem Schaden - wieder eingefordert, du zahlst also im Endeffekt nicht drauf.
Ausgezeichnet!!
Wäre mehr Aufwand, aber natürlich auch eine Möglichkeit :-)
(Und jetzt mal eine ganz unprofessionelle Anmerkung: Oder man wartet möglichst lange mit der Forderungstellung und kann dann 5% Zinsen über den Marktdurchschnitt, also aktuell ca. 4,2% verlangen...^^)
Eine eher akademische Betrachtung ; - ) Meine Erfahrung mit dem Adhäsionsverfahren ist eher, dass die Strafrichter keine Ahnung davon haben : - (
Interessant. Meine Erfahung im Adhäsionsverfahren waren nämlich durch die Bank positiv. ... wobei wahrscheinlich weder du noch ich eine repräsentative Menge an Gerichtsverhandlungen darstellen :D
Du hast es mir schonmal gesagt, aber ich habs vergessen: Für welches Bundesland sprichst du?
NRW
Hmm, dachte in NRW läufts auch so wie in Bayern... so kann man sich irren.
Ich habe es nur 2 Mal erlebt. Beim 1. Mal hat die Richterin erst auf Hinweis vom Verteidiger noch schnell ein zivilrechtliches Urteil "nachformuliert" (natürlich ohne den guten Zinssatz ; - ), beim 2. Mal war ich selbst betroffen und bekam zu hören, ich hätte noch einmal einen Antrag einreichen sollen; jetzt wäre es zu spät. Ist aber auch schon wieder 6 Jahre her.
Bitte was?
Meines Wissens kann man den sogar mündlich während der Hauptverhandlung einreichen...
OMG
Ich hatte Schadenersatz im Rahmen einer Fundunterschlagungs-Anzeige beantragt; war aber nicht bei der Verhandlung. Am Telefon hat der Richter sich dann rausgeredet, dass ihm ein separater Antrag gefehlt habe.
Pfff...
Bei meiner letzten Verhandlung hat die Richterin gesagt: "Die Rückzahlungen sind eh schon so hoch, wenn alle Geschädigten ihr Geld wieder haben, können Sie sich eh keine Geldstrafe mehr leisten. Daher 6 Monate auf Bewährung."
(Und ich so: WTF?)
Ein weises Urteil. Ich nehme an, die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre?
Boah, weiß ich nicht mehr. Hätte jetzt spontan zwei Jahre gesagt, können aber auch 3 gewesen sein...
Dann können sich die 6 Monate ja noch bewahrheiten ; - ) Das ist eine lange Zeit, in der er sich krimineller Handlungen enthalten muß.
In einem Zivilprozess musst du den Anwalt erst einmal bezahlen, wenn du keine RSV hast. Das kostet so um die 400 Euro. Damit erhöht sich dein Schaden auf etwa 600€. Ob von dem Schädiger überhaupt etwas zu holen ist, ist allein dein Risiko. Deshalb ist es ein guter Tipp, den dir Dommie geschrieben hat.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann zahlt das die Versicherung (Anwaltskosten). Wenn nicht, solltest du zuerst einmal ein Beratungsgespräch mit dem Anwalt führen und dieser wird dir sagen, ob sich die Sache für dich lohnt. Derart Vorgespräche kosten in der Regel zwischen 30 und 50 Euro.
Du kannst online das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Da braucht es nur eine Gebühr und keinen Rechtsanwalt.
Warum monatelang warten, wenn man das gerichtliche Mahnverfahren online ohne Anwalt betreiben kann??