Behinderte Menschen wegen Sanierung aus der Wohnung werfen zulässig?
Hallo, ich brauche dringen etwas Hilfe für meine schwerbehinderte, pflegebedürftige Mutter. In ihrem Haus wir saniert, sodass sie Ende Januar für einige Wochen aus der Wohnung soll. Sie sitzt im Rollstuhl und bekommt tagsüber Sauerstoff, sowie nachts maschinelle Beatmung. Auch muss sie sehr oft auf die Toilette (die während der Arbeiten komplett entfernt wird).
Die Hausverwaltung kann ihr keine Ersatzwohnung stellen, war aber bereit, ihr die Kosten für ein Hotelzimmer (ohne Verpflegung) zu bezahlen. Allerdings zahlen sie nicht die Pauschale, damit sie ihren Kater mitnehmen darf, an dem sie sehr hängt und gehen auch sonst nicht besonders auf ihre Situation ein.
Meine Mutter ist schwer depressiv und lässt sich sehr leicht einschüchtern, sodass sie dem erst mal zugestimmt hat. Zudem bekommt sie nur eine Grundsicherung, sodass es nicht in Betracht kommt, dass sie die Gebühren selbst bezahlt.
Nun ist meine Frage, ob mir jemand eine gesetzliche Grundlage nennen kann, mit der ich argumentieren kann. Ich vermute, es gibt spezielle Gesetze, um Gesundheit und Würde behinderter Senioren zu schützen, aber bin leider kein Jurist und blicke da so schnell nicht durch.
Meine Mutter weint nur noch den ganzen Tag und ich will das nicht einfach kampflos hinnehmen. Deswegen wäre ich sehr dankbar für jeden Zielführenden Rat. Sie hat übrigens die Pflegestufe 3, falls das wichtig ist.
Vielen Dank!
P.S.: Bitte keine Antworten in dem Sinne, dass ich es einfach akzeptieren soll. Ich stelle diese Frage, weil das für mich keine Option ist.
So, ich hab selbst was gefunden, falls mal jemand mit einer ähnlichen Frage hier drauf stößt.
§ 555d BGB (Auszug)
(2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie von Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist. Die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten bleiben bei der Abwägung im Rahmen der Duldungspflicht außer Betracht; sie sind nur nach § 559 Absatz 4 und 5 bei einer Mieterhöhung zu berücksichtigen.
Zur Erklärung: Ein Standard-Hotelzimmer ohne Behindertentoilette erfüllt nicht die Anforderungen, die eine Schwerbehinderte mit Beatmungsgerät hat. Weiterhin bedeutet die faktische Wegnahme ihres Katers eine Gefährdung von Leib und Leben, da sie bereits mehrfach Selbstmordgedanken geäußert hat, sollte sie eines Tages alleine sein. Von dem Tier ganz zu schweigen. Ich denke, da kann man durchaus von unzumutbarer Härte sprechen.Und allen, die bisher geantwortet haben, danke ich vielmals für eure guten Absichten!
5 Antworten
Ich stelle diese Frage, weil das für mich keine Option ist.
Ja, aber was willst Du denn machen? Wenn dringende Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, bzw. die Wohnung hierdurch unbewohnbar wird, muss der Vermieter eine Ersatzunterkunft stellen. Dieser Anforderung ist er nachgekommen.
Ich vermute, es gibt spezielle Gesetze, um Gesundheit und Würde behinderter Senioren zu schützen
In dem Fall gibt es so etwas nicht. Es gibt zwar sogenannte Härtefallregelungen, aber wenn der Vermieter bereits ein Hotel stellt, ist er dem nachgekommen.
Aus eigener Erfahrung (ich saniere beruflich selbst ab und zu Mehrfamilienhäuser und muss dazu auch mal ältere Menschen umquartieren): Die Kranken-, bzw. Pflegekassen übernehmen in der Regel die kurzzeitige und vorübergehende Unterbringung in einer Kurzzeitpflege.
Ihr solltet also einfach mal Kontakt zu einer Kurzzeitpflege aufnehmen, bzw. mit dem Pflegedienst sprechen, bzw. auch Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.
Aber: Haustiere sind da nicht erwünscht, d.h. deine Mutti muss für den Zeitraum ohne Katze klarkommen.
Eines ist aber klar: Wenn der Vermieter sanieren will, wird er das auch tun.
Danke, ich hab unter § 555d BGB selbst gefunden, was ich gesucht habe.
Das hilft ggfs. aber nur bedingt weiter, zumal ich den Härtefall ja bereits erwähnt hatte.
Grundsätzlich kommt es auf die Art der Sanierungen an. Findet dort eine Strangsanierung des gesamten Hauses statt (Egal ob Wasser, Abwasser, Strom oder Heizung), ist diese Härtefallregelung passé. Man kann dort nämlich nicht eine einzelne Wohnung zwischendrin auslassen.
Der von Dir benannte Paragraph bezieht sich auf die Duldung von Modernisierungen, insbesondere auf die hieraus resultierende Mieterhöhung.
Hier könnte dann ggfs. der § 555a BGB greifen, in dem es um bloße Sanierungen geht. Dort findest Du dann auch keine Härtefallregelungen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Aussage: Ich habe einen Härtefall und ihr könnt nicht sanieren, ist in der Praxis meist nicht umsetzbar.
Da sollte mit dem Vermieter eine andere Lösung gefunden werden und ich hoffe, dass Du da Erfolg hast.
P.S.: Wenn deine Mutti Pflegebedürftig ist, warum lässt Du dich dann nicht als Betreuerin bevollmächtigen? Dann wird deine Mutti nicht unter Druck gesetzt und Du klärst alles
Danke für die ausführliche Antwort. Natürlich weiß ich, dass ich nicht einfach mit einem Gesetz rumwedeln kann und alles hört auf mein Kommando. Ich hoffe nur, die Dame dort auf die Art "erweichen" zu können, auch noch die 12 Euro zusätzlich zu zahlen. Um mehr geht es ja im Prinzip nicht. Wenn das Zimmer nur gerade so reichen würde, wär meine Mutter damit auch zufrieden. Aber das wisen wir noch nicht mal. Die Ansage war sinngemäß: "Ich buche das jetzt für Sie und Sie haben dann die Wohnung komplett zu entkernen und zu räumen!" Die Frau hat nicht mal gefragt, ob da irgendwas zu berücksichtigen ist. Es sind auch alle Stellen total auf der Seite meiner Mutter, mit denen wir Kontakt aufgenommen haben. Bisher bin ich "nur" die offizielle Pflegeperson und habe eine Vorsorgevollmacht. Sie ist ja noch mündig, nur halt vollkommen fertig mit der Welt und hat sich sehr an ihre Opferrolle gewöhnt. Ich animiere sie dazu, sich selbst um ihre Angelegenheiten zu kümmern, aber manchmal muss ich dann halt einspringen.
"Ich buche das jetzt für Sie und Sie haben dann die Wohnung komplett zu entkernen und zu räumen!
Nochmal als HInweis. Deine Mutti hat zwar per Gesetz eine Duldungspflicht für solche Maßnahmen, aber keine MItwirkungspflicht.
Wenn die Handwerker Baufreiheit benötigen (Schränke rausräumen, etc.), dann muss der Vermieter für diese Baufreiheit sorgen.
Kurze Gegenfrage;
was spricht dagegen , dass sie in dieser Zeit in eine Kurzzeitpflegeging?
Sie hat doch einen Pflegegrad, dann stehen ihr Leistungen aus der Pflegekasse für die Kurzzeitpflege zu.
Ja danke, das haben wir gestern auch angeleiert. Mal gucken, ob es da was halbwegs Liberales gibt. Obwohl sie selbst nicht raus geht, macht ihr der Gedanke große Angst, es nicht mehr zu dürfen bzw. nicht besucht werden zu dürfen von mir und ihrer Pflegerin. Aber das ist definitiv eine Option. 2400€ stehen ihr dafür zu.
Sie hat dem Ganzen leider schon zugestimmt. Da wird nicht mehr viel gehen. Nimm die Katze am besten bei dir auf über die paar Wochen.
Sie hat es telefonisch zur Kenntnis genommen. Nichts unterschrieben oder dergleichen. Sie traut sich einfach nicht, nein zu sagen. Und wenn das so leicht wäre, würden wir es tun. Ich hatte den Kater schon mal und es lief nicht wirklich gut mit meinen eigenen Katzen.
Auch eine telefonische Kenntnisnahme ist rechtswirksam. Du kannst ja versuchen in einem Tierheim o.ä. einen Platz für ein paar Wochen zu finden.
Du meinst es ja bestimmt nur gut, aber dann schreib doch einfach gar nichts, wenn du nicht helfen kannst. Nicht böse gemeint, aber natürlich hab ich das schon alles durchdacht und es geht hier halt nicht nur um eiskalte Logik.
Natürlich geht es um Logik und Gesetze. Du kannst ja auch versuchen sie bei dir aufzunehmen wenn das geht. Rechtlich kannst du nichts machen.
Für viele ist das ne Lösung. Die Katze stört? Na dann gibt man sie halt weg. Das funktioniert aber leider nicht für alle so. Für einsame Menschen ist ein Tier oft der einzige Sinn im Leben. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich nehms dir ehrlich nicht übel, wenn du das nicht nachvollziehen kannst, aber das ist halt die Situation, mit der ich umgehen muss.
Wenn du die Katze nicht haben kannst und es deiner Mutter nicht gestattet ist sie im Hotel zu halten, was bleibt dir denn sonst über? Die Katze wird nicht davon sterben, wenn sie für kurze Zeit mal wo anders hin muss und dann wieder zurück kann.
Auch da wär ich mir nicht sicher. Der Kater ist 14 Jahre alt und auch nicht gesund. Das ist kein Gegenstand, aber das hatten wir ja schon.
Also rechtlich gesehen ist der Kater ein Gegenstand.
Du hast natürlich das Recht auf deine Ansichten, aber ich selbst möchte in so einer Welt nicht leben. Um Mensch zu sein, braucht man keine Gesetzbücher.
Du lebst aber in so einer Welt. Du wolltest ja was über Gesetze usw. wissen, warum wunderst du dich dann, dass man dir damit kommt? Die im Büro werden sich vom BGB übrigens weder einschüchtern noch beeindrucken lassen. Die kennen sich damit bestens aus.
Hab die Frau gerade erreicht und mit Freundlichkeit sind wir schon einen großen Schritt weiter gekommen, ohne über Gesetze reden zu müssen. Wir dürfen uns die Unterkunft jetzt immerhin selbst suchen. Ich fand sie längst nicht so unfreundlich und stur, wie meine Mutter sie beschrieben hat, aber das musste ich halt erst mal annehmen und wollte noch was in der Hinterhand haben. Meine Meinung ändert das dennoch nicht, dass man hilflose Menschen nicht wegen Formalitäten an den Rand des Suizids treiben sollte und das nächste Mal werde ich mich in so einem Fall wieder genauso verbissen einsetzen und eine Lösung suchen.
Du übertreibst auch maßlos.
Falls du mal in so einer Situation bist, werd ich dir nicht sagen, dass du maßlos übertreibst. Aber natürlich akzeptier ich deine Meinung. Alles Gute!
Ich wär dir sogar dankbar, wenn du das sagen würdest. Denn das würde mich dazu bringen über alles in Ruhe und nicht emotionsgeladen nachzudenken.
Hi,
Zunächst muss man da näher unterscheiden,
Ihr wurde ja angeboten solange in ein Hotelzimmer zu gehen, da hat der Vermieter in den Sinne seine Schuldigkeit getan im Punkt Unterkunft.
Zum Punkt Verpflegung, die müsste sie ja auch in der eigenen Wohnung zahlen da gibt es also keine Pflicht das zu zahlen.
Das sie ein Haustier hat ist da unerheblich, da sie die Eigentümerin der Katze ist muss sie in jeden Fall für die Versorgung des Tieres aufkommen. Das wäre im Fall eines Krankenhaus Aufenthaltes ja auch nix anderes. 🤨
Und der aktuelle Pflegegrad wäre interessant. So kann für den Umzug zb der Transport mit einen Krankentransport in Anspruch genommen werden. Damit sie essen hat kann man Essen auf Räder bestellen oder aber erstmal auf mikrowellengerichte setzen, die meisten hotels haben ja meist kleine Kühlschränke und Wasserkocher so das für Frühstück, Abendessen und ein Kaffee, Tee gesorgt ist. Wenn Sie das selber nicht kann kann man ein pflegedienst beauftragen eine pflegerische Hilfestellung da zu leisten. Und so hoch kann doch die pauschale für eine Katze nicht sein, bevor meine Mutter nur noch weint würde ich diese pauschale selber zahlen.
Da geht sicher noch etwas. Aber dazu muss ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Hier darf ein Anwalt keine Rechtsberatung machen und daher werden dir auch keine Antworten weiterhelfen. Sorry!
Danke, ich hab unter § 555d BGB selbst gefunden, was ich gesucht habe. Vielleicht finde ich ja noch mehr Gesetze zu dem Thema. Hab es erst mal auf die nette Art versucht bei der Büroangestellten und warte auf Antwort. Das BGB wär dann der nächste Versuch, falls sie weiter auf stur schaltet. Es geht auch ein Bisschen darum, dass man hilflose Menschen nicht einfach so unter Druck setzen und durch Inkompetenz potentiell gefährden kann, ohne auch mal etwas Gegenwind abzukriegen. Besonders nicht, wenn ich dann die Scherben aufkehren soll. Der Pflegedienst sucht parallel auch nach einer Kurzzeitpflege, wobei das mit dem Eingesperrtsein natürlich auch nicht so toll ist. Wird schon werden.