Reanimation trotz Patientenverfügung?

8 Antworten

Kommt halt drauf an, ob demjenigen die Verfügung bekannt ist.

Wenn dich jemand aus deinem Autowrack zieht um erste Hilfe zu leisten wird der kaum bei dir zu Hause anrufen ob da so ne Verfügung vorliegt und man kann ihm/ihr auch keinen Vorwurf machen.

Bei einem Altenpflegepatient sollte dieser Wunsch / Verfügung bekannt sein und respektiert werden. Wenn man es nicht tut, ist der Eingriff / Behandlung vermutlich eine Körperverletzung wie andere unerwünschte Behandlungen auch.

saftschranze 
Beitragsersteller
 31.01.2022, 20:45

dann müsste man zuerst einmal klären, gibt es eine verfügung in der ich deutlich machen kann das ich nicht mit reanimierenden maßnahmen behandelt werden will wie z.b. mund zu mund, heimlich griff, was weiß ich

matmatmat  01.02.2022, 06:02
@saftschranze

Da muß man vermutlich einen Juristen fragen. Es gibt Lebenserhaltende Maßnahmen, Lebensverlängernde Maßnahmen, Behandlung unter bestimmten Umständen, ... und vermutlich ist es besser, daß ganz genau zu beschreiben statt nur ne Floskel in die Verfügung zu packen.

Du hast nach einer Reanimation in der Regel gute Chancen wieder halbwegs gesund zu werden. Wenn ein medizinischer Notfall eintritt, so muss der Notarzt, Rettungsdienst gerufen werden. Sonst macht man sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Hat aber mit lebensverlängernden Maßnahmen nichts zu tun.

Es geht um die medizinische Notfallversorgung..

Diese von Dir angeführte Klausel, das Du nicht wiederbelebt werden möchtest, ist umstritten..

LA

Das Problem dürfte sein, dass in einem, Notfall oft nicht bekannt ist, ob es eine Patientenverfügung gibt. Angenommen bei einem Autounfall ist eine Person schwer verletzt und muss animiert werden. Da weiss doch keiner ob der Betroffene eine Patientenverfügung hat. Da wird Erste Hilfe gelistet.

Bei Menschen die sich im Krankenhaus oder Pflegeheimen befinden und eine Patientenverfügung vorliegt, sieht das anders aus. Allerdings muss diese Patientenverfügung rechtlich in Ordnung sein. Das wird dann juristisch auch überprüft.

Der Pflegekollege hat schon Recht. Wenn du z.B auf der Straße umkippst, dann wird erstmal Reanimiert. Weiß ja keiner das du die Verfügung hast. Dafür gibt es dann auch keine Strafen weil hier im besten Sinne für Leib und Leben gehandelt wurde

Es wäre nur nicht ok, wenn du z.B in einem Altersheim liegen würdest und die Pfleger dort wüssten von der Verfügung und setzen sich darüber hinweg

kommt also auch auf die Situation an

Nö… wenn der reanimierende das nicht weiß, kannst du ihm auch nicht dafür bestrafen