Sperrzeit 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe zur Pflege Familienangehöriger?

5 Antworten

Wende Dich doch mit dem gesamten Vorgang an einen Sozialverband!

Dort bekommst Du für eine geringe Mitgliedsgebühr fundierte Auskunft und sogar anwaltliche Unterstützung, falls ein Rechtsstreit nötig wird!

Der Sozialverband berät und unterstützt zu allen Fragen rund ums Sozialrecht. Habe selbst damit beste Erfahrungen!

Viel Erfolg und alles Gute


PS.: Könnte es sein, dass es diese Seite ist die Du nicht wieder findest:

https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/BJNR089600008.html

...ich lese im Gesetzestext aber nur etwas von "freistellen", das bedeutet aber doch nicht kündigen.Ich rate trotz allem einen Widerspruch (bereits erfolgt) und zeitgleich einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht zu stellen. Geht auch ohne Anwalt und ist für dich kostenfrei. Ein Widerspruch dauert u. U. bis zu 6 Monate, dann erhält man den Widerspruchbescheid und dann könnte man erst "normale " Klage einlegen. Also einstweiliger Rechtschutz, gleiche Begründung wie im Widerspruch und ab damit. Das Gericht entscheidet dann in der Regel innerhalb 4 Wochen.Viel Erfolg!

ak9374 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 08:52

ja, das steht im PflegeZG, ich bezieh mich aber auf das in dem Auszug vorher: "... einvernehmlich mit dem Arbeitgeber beendet, liegt ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vor... ". Den Widerspruch hab ich Montag abgeschickt, Donnerstag kam schon die Antwort. Mal die nächsten Tage da mit Sozialgericht und Sozialamt usw. probieren.

Lege Widerspruch bei der Arge ein, am besten mit einem Fachanwalt für Sozialrecht. Denn in einigen Bereichen versuchen einige MA's der Argen, die Gesetze nach eigneem gutdünken aus zu legen.

Und übrigens kannst du dir zur Entlastung auch einen ambul. Pflegedienst mit ins Boot holen.

So schön wie die ganzen Beratungsstellen auch sein mögen: eine Rechtsberatung dürfen diese nicht  durchführen.

Kann es sein, dass Deine Mutter keine anerkannte Pflegestufe hat? Dann hast Du leider schlechte Karten, weil kein festgestellter Pflegebedarf vorliegt.

ak9374 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 19:16

Sie hatte bisher die 2 (Kopie des Bescheids hat die Sachbearbeiterin), seit etwa 3 Wochen die 3 (ich warte nur noch auf das offizielle Schreiben der DAK/vom MDK). Beides ist mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Skibomor  21.07.2016, 19:17
@ak9374

Dann kann ich Dir nur empfehlen, tatsächlich einen Anwalt zu Rate zu ziehen. VdK wäre auch ein kompetenter Ansprechpartner!

Ich kann dir nur raten...wenn dir 25 € nicht zu viel sind...dann solltest du diese Seite besuchen.Viel Glück

https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_post.asp?gclid=CjwKEAjw5cG8BRDQj_CNh9nwxTUSJAAHdX3fSUUduoHZqbv1DgOpYFPS-lQe4cSE2mbfUCHXWGz0xBoCGGXw_wcB&ccheck=1

ak9374 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 19:20

das mit Gericht und Anzeige wollte ich eigentlich bis zum Ende aufheben, der Link ist erstmal gespeichert, danke

o0turtle0o  21.07.2016, 19:24
@ak9374

Hier geht es nicht um eine Anzeige...sondern auf die Antwort auf deine Frage...ob die das machen dürfen ;)

Solche fragen...kannst du dort auch stellen um dich zu Informieren.

Mindestbetrag ist 25 € und geht höher...je höher...desto besser die Antwort.

Steht aber alles auf der Seite und viel Glück °

Skibomor  21.07.2016, 19:24
@ak9374

Unter diesem Link bekommst Du erstmal nur eine Beratung, wie die Rechtslage ist und wie Du weiter vorgehen kannst. Anzeigen kann man sowas nicht und vor ein Gericht kommt die Sache ziemlich sicher nicht oder erst nach sehr langer Zeit - wenn Du es dann noch willst und brauchst.

Skibomor  21.07.2016, 19:16

Schließe mich Deinem Rat an