Sperrzeit 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe zur Pflege Familienangehöriger?
Hallo, wie in meinen anderen Fragen schon beschrieben pflege ich meine Mutter daheim und hatte dafür meine alte Arbeit in gegenseitigem Einverständnis mit dem Arbeitgeber zum Ende ihrer Reha Maßnahme per Aufhebungsvertrag gekündigt (am 04.03. zum 18.03.). Nach mehrwöchigem Kampf und ständigem Verschieben der Zuständigkeit in der Agentur wurde mein Antrag auf ALG1 angenommen, nur kam daraufhin ein Schreiben das bei mir eine 12-Wöchige Sperrzeit eintritt weil ich mich angeblich nicht rechtzeitig gemeldet hätte. Ich konnte Nachweisen das dem nicht so ist, dachte es ist in Ordnung, war mir sicher das Schreiben was daraufhin ankam wäre der Leistungsbescheid... Nein, es war die Mitteilung das mir 12 Wochen Sperrzeit aufgebrummt wurden - nicht wegen verspäteter Meldung sondern plötzlich wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund. Das ganze laut dem Paragraphen:
§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III
Nach etwas Suche im Internet hab ich rausgefunden das es genau für meinen Fall eine ziemlich klare Definition gibt (könnte mir in den Ar*** beißen das ich die Seite nicht wiederfinde wegen des Gesetzbuches). Dort steht im Bezug auf Sperrzeit ohne wichtigen Grund folgendes:
**Wird ein Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitnehmer wegen Pflege nach § 3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG (in Kraft ab1.7.2008) einvernehmlich mit dem Arbeitgeber beendet, liegt ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vor. Der Nachweis kann durch Vorlage der schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geführt werden. Für den Fall, dass eine Rückfrage beim Arbeitgeber erforderlich wird, wird ein Bk-Text zur Verfügung gestellt. - DA 9.1.1 Nr. 18 ↓ Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) § 3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen
(1) Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten**
Das hab ich in meinen Widerspruch gepackt - die Sachbearbeiterin kann aber keinen bedeutsamen Grund erkennen und schaltet auf Stur.
Les ich diese Definition eines wichtigen Grundes vlt. wirklich falsch, steh ich auf dem Schlauch? Lohnt es sich nochmal Widerspruch einzulegen bzw. sollte ich gleich vor Gericht gehen? Kann mir wer sagen aus welchem Gesetzbuch oder was auch immer diese Definition stammt. Bzw. was soll ich jetzt am besten machen? Ach ja, falls ich im Recht bin - gibt es irgendwo Teer und Federn im Angebot?
5 Antworten
Wende Dich doch mit dem gesamten Vorgang an einen Sozialverband!
Dort bekommst Du für eine geringe Mitgliedsgebühr fundierte Auskunft und sogar anwaltliche Unterstützung, falls ein Rechtsstreit nötig wird!
Der Sozialverband berät und unterstützt zu allen Fragen rund ums Sozialrecht. Habe selbst damit beste Erfahrungen!
Viel Erfolg und alles Gute
PS.: Könnte es sein, dass es diese Seite ist die Du nicht wieder findest:
https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/BJNR089600008.html
...ich lese im Gesetzestext aber nur etwas von "freistellen", das bedeutet aber doch nicht kündigen.Ich rate trotz allem einen Widerspruch (bereits erfolgt) und zeitgleich einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht zu stellen. Geht auch ohne Anwalt und ist für dich kostenfrei. Ein Widerspruch dauert u. U. bis zu 6 Monate, dann erhält man den Widerspruchbescheid und dann könnte man erst "normale " Klage einlegen. Also einstweiliger Rechtschutz, gleiche Begründung wie im Widerspruch und ab damit. Das Gericht entscheidet dann in der Regel innerhalb 4 Wochen.Viel Erfolg!
ja, das steht im PflegeZG, ich bezieh mich aber auf das in dem Auszug vorher: "... einvernehmlich mit dem Arbeitgeber beendet, liegt ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vor... ". Den Widerspruch hab ich Montag abgeschickt, Donnerstag kam schon die Antwort. Mal die nächsten Tage da mit Sozialgericht und Sozialamt usw. probieren.
Lege Widerspruch bei der Arge ein, am besten mit einem Fachanwalt für Sozialrecht. Denn in einigen Bereichen versuchen einige MA's der Argen, die Gesetze nach eigneem gutdünken aus zu legen.
Und übrigens kannst du dir zur Entlastung auch einen ambul. Pflegedienst mit ins Boot holen.
So schön wie die ganzen Beratungsstellen auch sein mögen: eine Rechtsberatung dürfen diese nicht durchführen.
Kann es sein, dass Deine Mutter keine anerkannte Pflegestufe hat? Dann hast Du leider schlechte Karten, weil kein festgestellter Pflegebedarf vorliegt.
Dann kann ich Dir nur empfehlen, tatsächlich einen Anwalt zu Rate zu ziehen. VdK wäre auch ein kompetenter Ansprechpartner!
Ich kann dir nur raten...wenn dir 25 € nicht zu viel sind...dann solltest du diese Seite besuchen.Viel Glück
das mit Gericht und Anzeige wollte ich eigentlich bis zum Ende aufheben, der Link ist erstmal gespeichert, danke
Hier geht es nicht um eine Anzeige...sondern auf die Antwort auf deine Frage...ob die das machen dürfen ;)
Solche fragen...kannst du dort auch stellen um dich zu Informieren.
Mindestbetrag ist 25 € und geht höher...je höher...desto besser die Antwort.
Steht aber alles auf der Seite und viel Glück °
Unter diesem Link bekommst Du erstmal nur eine Beratung, wie die Rechtslage ist und wie Du weiter vorgehen kannst. Anzeigen kann man sowas nicht und vor ein Gericht kommt die Sache ziemlich sicher nicht oder erst nach sehr langer Zeit - wenn Du es dann noch willst und brauchst.
Schließe mich Deinem Rat an
Sie hatte bisher die 2 (Kopie des Bescheids hat die Sachbearbeiterin), seit etwa 3 Wochen die 3 (ich warte nur noch auf das offizielle Schreiben der DAK/vom MDK). Beides ist mit eingeschränkter Alltagskompetenz