Kann die deutsche Staatsbürgerschaft entfernt werden?
Kann jemand seine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn ein Kind, der eine deutsche Staatsbürgerschaft hat und ein Elternteil(Bsp. Syrisch) ohne die Erlaubnis des Kindes beispielsweise die "syrische" Staatsbürgerschaft drangehängt wird?
Inwieweit wird sie deutsche staatsbürgerschaft verhindert? Nach dem Gesetz würde sie entfernt werden, sobald ein deutscher Staatsbürger eine Ausländische Staatsbürgerschaft (nicht im EU) erwirbt.
Und was kann man machen, wäre man dieser jemand un die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten?
5 Antworten
Die deutsche Staatsangehoerigkeit geht nur dann verloren, wenn man eine auslaendische Staatsangehoerigkeit (ausser EU und der Schweiz) auf Antrag erhaelt. Sie geht hingegen nicht verloren, wenn man die auslaendische Staatsangehoerigkeit durch Geburt erworben hat (z.B. syrischer Vater, deutsche Mutter). Dann hat man eben beide Staatsangehoerigkeiten.
Die Registriereung im Geburtenregister des auslaendischen Staates oder die Beantragung eines Passes stellen keine Beantragung einer Staatsangehoerigkeit dar. Die ist dann naemlich bereits vorhanden.
Was ist wenn der Vater nach der Einbürgerung erneut die syrische Staatsbürgerschaft beantragt und dem Kind auch? Kann dann die deutsche Staatsbürgerschaft entfernt werden?
Wenn der auslaendische Vater sorgeberechtigt ist und fuer sich selbst sowie fuer sein minderjaehriges Kind eine auslaendische Staatsangehoerigkeit (ausser EU und Schweiz) beantragt und beide diese auch erhalten, ohne im Besitz einer sog. "Beibehaltungsgenehmigung" zu sein, verliert auch das minderjaehrige Kind die deutsche Staatsangehoerigkeit.
Okey Dankeschön! Du hast mir wirklich weitergeholfen.
(habe ausversehen nochmal die Frage gestellt)
Stell die Frage mal in weniger wirr. Und Eltern brauchen keine Erlaubnis ihrer Kinder. Sie sind der gesetzliche Vormund.
Also kann das Kind einfach die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn die Eltern danach sind? Und was kann es dagegen tun?
Das Kind kann eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, wenn die Eltern es als VOrmund zum Wohle des Kindes entscheiden. Nirgendwo ist festgelegt das die deutsche SBS die beste der Welt für alle Menschen ist.
Was ist wenn dann deswegen die Abschiebung droht, nur weil der Vater das so will. In wieweit ist die syrische Staatsbürgerschaft gut für die Zukunft? (ohne rassistisch zu klingen, ich urteile nur nach der politischen und wirtschaftlichen Lage)
Wenn es in den jeweiligen Ländern so ist, dass die Kinder „automatisch“ (durch Geburt) die Staatsbürgerschaften der Eltern erhalten, dann wird es ihm (also dem Kind) auch nicht mehr weggenommen
Danke für deine Antwort.
Aber was ist wenn die syrische (obwohl es der Vater ist und nach der deutschen Einbürgerung) erst erhalten wurde?
Wat? Ich verstehe nicht, was du meinst. Der Vater ist ein „ehemaliger“ Syrer, der jetzt Deutscher ist? Ist das Kind vor seiner Einbürgerung geboren, hat das Kind beide Staatsbürgerschaften
Sorry bin auch total müde grade und finde die Frage spannend.
Ich meinte: das Kind hatte von Start aus nicht die syrische sondern die deutsche bekommen. Dann erst hat der Vater das Kind eingebürgert in die syrische. Wird jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft entfernt? Hoffentlich versteht man noch was was :))
Nein - das Kind hat BEIDE Staatsbürgerschaften. Und zwar die Syrische durch seinen syrischen Vater (der Vater kann dem Kind nichts „anhängen“ - der kann nämlich nichts dafür. Die syrische Staatsbürgerschaft hat der Vater „vererbt“, so wie zum Beispiel seine Augenfarbe) und die Deutsche (entweder von seiner deutschen Mutter oder durch Geburt in Deutschland)
Okey, dankeschön du bist sehr hilfreich!
Okey eine letzte Frage: Bei der Deutschen Einbürgerung muss man ja die ausländische (außer EU) ablegen, warum kann es sein dass man immer noch in dem Fall syrisch ist?
Weil es sich nicht um eine Einbuergerung handelt, wenn man die deutsche Staatsangehoerigkeit durch Geburt erhaelt (sowohl nach dem Abstammungsprinzip, wie auch nach dem Geburtsortprinzip). In dem Fall spielt eine eventuell ebenfalls vorhandene auslaendische Staatsangehoerigkeit (oder auch mehere) ueberhaupt keine Rolle.
Habe gelesen das es in einem Ausnahmefall möglich ist. Aber normaler Weise nicht.
Danke für deine Antwort:)
Und welcher Ausnahmefall wäre dieser?
Es war glaube ich Spionage und stark Systemfeindliche Straftaten wie Terrorismus.
Bei sowas würde auch wirklich jeder verstehen, wenn die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Danke für deine Antwort!
Es ist nicht möglich eine Staatsbürgerschaft zu entziehen
Also ich verstehe richtig da ist Mama da ist Kind Kind in Deutschland geboren anderer Vater als Beispiel Syrer.
Du kannst dann sobald du deinen Ausweis bekommst selbst entscheiden welche Nationalität du angeben willst. Kenne einen der konnte sich von dreien zwei aussuchen soweit ich weiß oder nur eine, weiß nicht mehr genau, naja aber er konnte wählen zwischen deutsch weil hier geboren australien wegen der mutter oder holland wegen dem Vater.
Würden wir mal sagen es wäre von Kind aus französisch gewesen (wegen Mutter) aber im Laufe der Zeit (nach der Einbürgerung) hat der Vater dem Kind die syrische Staatsbürgerschaft angehängt. Inwieweit wird es die deutsche Staatsbürgerschaft nach der Einbürgerung betreffen?
man kann einem Kind keine andere Staatbürgerschaft anhängen, erstens der Geburtsort ist meist entscheidend, zweitens die Nationalität wird am Ende beim Ausweis durch einen SELBST festgelegt. Und ja klar wenn du das Kind jetzt mit ins Ausland nimmst das wäre was anderes, aber da müsste man die Ausländer fragen.
Menschen mit zwei Staatsbürgerschaften haben zwei Reisepässe. Nämlich je einen ihrer Nationalitäten
ach sorum gehts, achja hab die Geschichte nur am Rande mitbekommen, daher habe ich keine genauen Infos. ^^
Okey danke für deine ausführliche Antwort :)
Noch eine etwas lange Frage:
Was ist wenn das Kind eine französische Mutter und einen syrischen Vater hat. Das Kind hat dann erst durch die Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen,da es mit dem Vater eingebürgert wurde. (weil es durch den abstammungsprinzip nicht ginge.)
Da muss man doch eine Ausländische Staatsbürgerschaft (nicht französisch, da EU), also syrisch ablegen.
Was ist wenn der Vater nach der Einbürgerung erneut die syrische Staatsbürgerschaft beantragt und dem Kind auch? Kann dann die deutsche Staatsbürgerschaft entfernt werden?