Ordnungswidrigkeitenanzeige nicht belegbar?
Person a ist im dunkeln spazieren hinter ihm ca. 5 Meter laufen b und c. Als ca. 100 Meter hinter ihnen ein Polizeiauto das immer näher kommt. Als es sich 10 Meter von ihnen zu erkennen gibt steigen die Beamten aus und fragen, ob die Personen zusammen gehören würden. Das verneint Person a. Aber gibt es am Ende indirekt zu. Dann machen sie eine Identitätsfestellung ohne Personalausweis nur mit Adressenangabe und sagen das sie gegen das kontaktverbot verstoßen hätten. Und eine Anzeige gefertigt wird.
Wenn man gegen den kommenden Bußgeldbescheid Einspruch einlegt und das ganze klug begründet, indem person C und d eine eidestattliche Versicherung abgeben schriftlich das sie nicht mit person à spazieren waren sondern nur zu zweit und person à sich eine geschichte ausdenkt das er nach hause kaufen wollte und person à seinen vater, als Zeugen benennt das er ihm kurz davor bescheid gegeben hätte alleine nach hause zu laufen, welche Erfolgsaussichten hätte man.
3 Antworten
Erfolgsaussichten 10%.
Chance, dass b und c eine Haftstrafe auf Bewährung bekommen, 90%.
Von einer eidesstattlichen Versicherung würde ich abraten. Dann wird es echt teuer, wenn das rauskommt. Mit Eintrag ins Führungszeugnis bei Verurteilung. Wenn Ihr einen ehrgeizigen Richter oder Staarsanwalt abbekommt ist game over.
Keine
Die glauben den Beamten . Dieser handelt angeblich nach bestem Wissen und Gewissen und steht in der Anzeige als Zeuge .
Nur ein Anwalt hätte da Chancen
Ein normaler Widerspruch wirkt da nicht bzw beeindruckt die nicht .
Ein Beamter glaubt ein Beamten
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus .
Die halten zusammen
Wusste nicht das Richter Widersprüche bearbeiten und dann noch für Bußgelder . Ist mir neu .
Wo sollten denn deiner Meinung nach Recht gesprochen werden? Beim Bürgermeister?
Sicherlich geschieht sowas nicht vor ein Gericht . Die sind mit ihren Sachen schon so überfordert .
Würde ja jeder Widerspruch wo zu schnell gefahren wurde direkt bei ein Richter aufgenommen da wäre ja was los .
Und selbst wenn überprüft ein Gericht ob ein Widerspruch Chancen haben kann bzw gerechtfertigt ist . Da wäre man bei den Punkt wo ein Bediensteter sagt er habe die Gruppe gesehen . Also no Chance .
Weißt was ein Richter kostet sammt seiner Gefolgschaft .
Die haben ohne Ende nach StGB und im Zivilrecht .
Da wird vieles abgeschmettert
Wird bei der Behörde intern geklärt dann kann detjenige weitere Schritte veranlassen .
Aua! Warum meldest du dich zu einer Frage, wenn du Null Kenntnis von der Judikative hast?
Behandlung des EinspruchsBei einem wirksamen Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid übersendet die Verwaltungsbehörde den Vorgang an die Staatsanwaltschaft, wenn sie den Bußgeldbescheid aufrecht erhalten will. Die Staatsanwaltschaft prüft nun ihrerseits den Bußgeldbescheid auf seine Richtigkeit. Hält sie den Bußgeldbescheid für nicht richtig, kann sie das Verfahren gegen den Betroffenen einstellen. Ansonsten sendet sie den Vorgang weiter an das Amtsgericht, welches nunmehr für die weitere Bearbeitung zuständig ist.
Sag mal zu einem Richter, dass er ein Beamter sei........