Unterschied zwischen Grunddienstbarkeit und beschränkt persönliche dienstbarkeit?
"Der Unterschied zur Grunddienstbarkeit besteht darin, dass das Recht einer bestimmten Person und nicht dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zusteht."
Aber wie ist denn hier das mit der persönlichen person gemeint?? letzendlich geht es doch um das grundstück. Ich hab wegerecht im netz gelesen, aber das ist doch das gleiche wie bei der grunddienstbarkeit. Habt ihr ein alltägliches beispiel um diese zwei begriffe zu unterscheiden.
2 Antworten
ja, grunddienstbarkeit bezieht sich auf das grundstück
der eigentümer von grundstück b hat halt immer rechte gegen den eigentümer von grundstück b, zb sein grundstück zu durchfahren
persönlich beschränkt, da geb ich einem menschen direkt ein recht, einen nutzen, zb wohnrecht
wenn er stirbt erlischt das recht, wogegen das wegerecht immer auf dem grundstück liegt, das andere recht liegt auf der person halt
danke dir für die erklärung :-)
Eine Grundienstbarkeit hat etwas mit Grundstücken zu tun, z.B. Wegerechte für ein Grundstück.
Beschränke persönliche Dienstbarkeit sind z.B. Wohnrecht oder Nießbrauchrecht für Personen.