Löschung von Grunddienstbarkeit möglich?
Guten Tag alle miteinander,
für mein Reihenendhaus ist im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit vorhanden, da es früher so war, dass das mittlere Haus, welches direkt rechts an meinem Haus steht, als zwei voneinander unabhängige Wohnungen geführt wurde. Somit wurde gewährleistet, dass die vordere Partei über mein Grundstück zu ihrem Garten gelangen konnte und die hintere Partei überhaupt in ihre Wohnung.
Nun ist es aber so, dass der Eigentümer das komplette Haus bewohnt, einen Durchbruch machte und er folglich durch seinen vorderen Teil nach hinten in seinen Garten gelangen kann, ohne mein Grundstück betreten zu müssen, des Weiteren wurde durch die Stadt, hinter den Gärten ein sogenannter Wirtschaftsweg errichtet. Dieser Wirtschaftsweg ermöglicht es allen, durch ihre Gärten direkt zur Straße zu gelangen, auch mir. Hinsichtlich dessen, kann der Nachbar seinen Garten auf zwei Wege erreichen, ohne mein Grundstück betreten zu müssen. Dies macht er aus Bequemlichkeit aber nicht.
Besteht eventuell rechtlich die Möglichkeit, die Löschung der Grunddienstbarkeit erfolgreich zu beantragen?
5 Antworten
Das ist nur möglich, wenn der Berechtigte aus der Grunddienstbarkeit in öffentlich beglaubigter, also in der Regel notarieller, Form zustimmt.
Wenn das nicht erreichbar ist, kannst Du einen Zivilprozeß gegen Deinen Nachbarn anstrengen und ihn auf Abgabe der Löschungsbewilligung verklagen. Dafür solltest Du einen versierten Anwalt und wirklich gute, hieb- und stichfeste Argumente haben, denen sich der Richter anschließen kann. Auf jeden Fall ist dieser Weg teuer und die Möglichkeit des Scheiterns ist sehr hoch.
Nein, da hast du leider ohne Mitwirkung des Berechtigten Null Chancen bei einem Geh-und Fahrrecht. Der Rechtspfleger wird dir immer argumentieren: Der Weg könnte wieder zurückgebaut, der Durchbruch zugemauert werden.
Danke! Ein Fahrrecht besteht nicht, da mein Weg nur 1,5m breit ist.
Die Löschung muss der Berechtigte bewilligen (notfalls per Klage). Ansonsten kann die Dienstbarkeit nur gelöscht werden, wenn sie gegenstandslos ist und du das durch öffentliche Urkunden nachweisen kannst, was dir nicht gelingen wird. Ein Amtslöschungsverfahren wird das Grundbuchamt hier nicht einleiten.
Nur weil das Haus zusammengebaut wurde, endet die Grunddienstbarkleit nicht. Das Haus kann man ja auch wieder trennen, dann brauchen die es wieder
Selbstverständlich, sofern die Begünstigten zustimmen.
Mach ihm halt ein Angebot, das er nicht ablehnen kann.
Dann wird es nichts. Natürlich muss derjenige, dessen Recht betroffen ist, zustimmen. Vielleicht klappt es ja mit einem kleinen finanziellen Anreiz.
Danke erst einmal. Mit einer Zustimmung, werde ich ohne Weiteres leider nicht rechnen können.