Löschung von Grunddienstbarkeit möglich?

5 Antworten

Das ist nur möglich, wenn der Berechtigte aus der Grunddienstbarkeit in öffentlich beglaubigter, also in der Regel notarieller, Form zustimmt.

Wenn das nicht erreichbar ist, kannst Du einen Zivilprozeß gegen Deinen Nachbarn anstrengen und ihn auf Abgabe der Löschungsbewilligung verklagen. Dafür solltest Du einen versierten Anwalt und wirklich gute, hieb- und stichfeste Argumente haben, denen sich der Richter anschließen kann. Auf jeden Fall ist dieser Weg teuer und die Möglichkeit des Scheiterns ist sehr hoch.

Nein, da hast du leider ohne Mitwirkung des Berechtigten Null Chancen bei einem Geh-und Fahrrecht. Der Rechtspfleger wird dir immer argumentieren: Der Weg könnte wieder zurückgebaut, der Durchbruch zugemauert werden. 

Schwalbe16 
Beitragsersteller
 17.10.2017, 18:45

Danke! Ein Fahrrecht besteht nicht, da mein Weg nur 1,5m breit ist. 

Die Löschung muss der Berechtigte bewilligen (notfalls per Klage). Ansonsten kann die Dienstbarkeit nur gelöscht werden, wenn sie gegenstandslos ist und du das durch öffentliche Urkunden nachweisen kannst, was dir nicht gelingen wird. Ein Amtslöschungsverfahren wird das Grundbuchamt hier nicht einleiten.

Nur weil das Haus zusammengebaut wurde, endet die Grunddienstbarkleit nicht. Das Haus kann man ja auch wieder trennen, dann brauchen die es wieder

Selbstverständlich, sofern die Begünstigten zustimmen.

Schwalbe16 
Beitragsersteller
 17.10.2017, 12:49

Danke erst einmal. Mit einer Zustimmung, werde ich ohne Weiteres leider nicht rechnen können. 

Havenari  17.10.2017, 12:55
@Schwalbe16

Mach ihm halt ein Angebot, das er nicht ablehnen kann.

archibaldesel  17.10.2017, 14:30
@Schwalbe16

Dann wird es nichts. Natürlich muss derjenige, dessen Recht betroffen ist, zustimmen. Vielleicht klappt es ja mit einem kleinen finanziellen Anreiz.