Grunddienstbarkeit, Wegerecht Der Wert der Dienstbarkeit wird mit 3000€ beziffert?

2 Antworten

Dieser Betragsangabe dient einzig und alleine für die Berechnung der Notargebühr nach der Gebührenordnung! Sie wäre klug beraten gewesen, diesen Wert mit € 1.000 oder noch weniger festlegen zu lassen; schließlich sind Sie der Herr des Vertrages und der Notar lediglich ein "geldschneidender Urkundsbeamter"!

Sofern der Nießbrauchberechtigte auf seine Recht verzichten soll, kann er Ihnen eine beleibige Summe abverlangen. Sie alleine haben ohne dessen Zustimmung keinerlei Anspruch auf Löschung des Wegerechtes!

yanen 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 19:26

super antwort danke

Ohne die genau betroffene Fläche zu kennen - Pauschal könnte man einen Wert von 10 % des Wertes der betroffenen Fläche ansetzen - z.B. bei einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht.

Verkehrswert 100 Euro pro Quadratmeter, davon 10 % multipliziert mit der gesamten belasteten Fläche. Das wäre der realistische Wert.

schelm1  24.02.2012, 18:49

Die Frage zielt auf die wertfindung des Rechtes als solchem in der Notarurkunde und nicht auf den Verkehrswert des Grundstückes ab, auf dem das Wegerecht lastet! Da haben Sie etwas falsch verstanden! Für die Löschung des Rechtes im Grundbuch ist die Zustimmung aller begünstigten Nutzer erforderlich, die können eine Abfindung beleibig festsetzen oder ansonsten die Zustimmung zur Löschung, auf die kein Rechtsnapruch besteht, verweigern!