Grunddienstbarkeit Wegerecht?
Hallo zusammen,
eine Frage zum Wegerecht, folgender Fall:
Es bestehen von der Straßenseite aus gesehen 4 Grundstücke. In der Reihenfolge 1 2 3 und 4. Das Grundstück 1 ist direkt an der Straße gelegen.
Grundstück 4 soll gekauft werden, im Grundbuch ist ein Wegerecht für Grundstück 1 und 2 eingetragen. In den Grundbüchern von Grundstück 1 und 2 ist ein Wegerecht für Grundstück 4 eingetragen.
Zu Grundstück 3 gibt es im Grundbuch 4 keinen Hinweis. Grundbuch 3 ist nicht bekannt.
Der Verkäufer gibt an, dass das Grundstück 4 befahren werden darf.
Gibt es hier einen Spezialisten, der eine Auskunft geben kann, wie es zu dieser Aufteilung der Flurstücke kommen kann? Ist das Wegerecht an Grundstück 4 gesichert, auch ohne das es für Grundstück 3 eingetragen ist? Warum sollte man ansonsten ein Wegerecht für Grundstück 1 und 2 eintragen, wenn eine Überquerung von Grundstück 3 nicht möglich sein sollte?
Vorab lieben Dank für Eure Hilfe!
VG!
Stefan
3 Antworten
Eine Möglichkeit wäre noch, dass das Wegerecht über Baulast gesichert ist. Zur Einsicht ins Baulastenverzeichnis benötigt man aber meines Wissens die Zustimmung der Eigentümer.
Ohne Kenntnis von Grundbuch 3 ist keine zuverlässige Auskunft möglich.
Die Eintragung im Grundbuch 4 im Bestandsverzeichnis - als Herrschvermerke - sollten auf jeden Fall auch im Grundbuch 1 und 2 gegengeprüft werden.(usind mit Vorsicht zu genießen und auf jeden Fall an Hand einer aktuellen Katasterkarte zu kontrollieren.
Hat der Verkäufer vielleicht noch die entsprechenden Bewilligungsurkunden? Ansonsten sollte Verkäufer ein berechtigtes Interesse haben die Grundbücher im Hinblick auf die Dienstbarkeit einzusehen.
https://www.nachbarschaftsstreit.de/forum/viewforum.php?f=3
die haben ein Wegerechtforum.
Das ist übrigens egal was wie wie gedacht war. Gibt es kein Wegerecht dann gibt es keines. Es gibt aber Notwegerechte, für die der Nutzen dann eben eine Wegerente zahlen muss
Dein Notar soll die Grundbuch Einsicht von Grundstück 3 beantragen bzw nehmen