Grunddienstbarkeit Wegerecht?

3 Antworten

Eine Möglichkeit wäre noch, dass das Wegerecht über Baulast gesichert ist. Zur Einsicht ins Baulastenverzeichnis benötigt man aber meines Wissens die Zustimmung der Eigentümer.

Ohne Kenntnis von Grundbuch 3 ist keine zuverlässige Auskunft möglich.

Die Eintragung im Grundbuch 4 im Bestandsverzeichnis - als Herrschvermerke - sollten auf jeden Fall auch im Grundbuch 1 und 2 gegengeprüft werden.(usind mit Vorsicht zu genießen und auf jeden Fall an Hand einer aktuellen Katasterkarte zu kontrollieren.

Hat der Verkäufer vielleicht noch die entsprechenden Bewilligungsurkunden? Ansonsten sollte Verkäufer ein berechtigtes Interesse haben die Grundbücher im Hinblick auf die Dienstbarkeit einzusehen.

https://www.nachbarschaftsstreit.de/forum/viewforum.php?f=3

die haben ein Wegerechtforum.

Das ist übrigens egal was wie wie gedacht war. Gibt es kein Wegerecht dann gibt es keines. Es gibt aber Notwegerechte, für die der Nutzen dann eben eine Wegerente zahlen muss

Dein Notar soll die Grundbuch Einsicht von Grundstück 3 beantragen bzw nehmen