Wegerecht, darf jeder durch unseren Garten?
Wir haben vor 1 Jahr ein Reihenendhaus gekauft. Die Reihe besteht aus 4 Häusern. Die innenliegenden Häuser haben jeweils ein Wegerecht/Grunddienstbarkeit über das Grundstück des Endhauses. Durch jedes der Häuser kommt man durch den Keller in den Garten!! Fahrräder oder sonstige sperrigen Sachen kann man natürlich nicht durchs Haus tragen, das verstehe ich auch. Nun führt kein Weg an unserem Grundstück lang, den die Nachbarn benutzen könnten, um von außen in ihren Garten zu gelangen. Diese laufen nun mit Familie und Freunden ständig über unsere Terrasse, statt auf dem Rasen hinter der Terrasse zu laufen (wenn es denn überhaupt sein muss)! Selbst, wenn wir mit Freunden auf der Terrasse sitzen, gehen sie direkt auf der Terrasse hinter einem lang. Unseren Hund sollen wir anleinen oder einsperren, wenn der Vater durch unseren Garten will, der Hunde ekelig findet! Der Hausherr hat sich mal den Kopf gestoßen, als er die Kellertreppe hinunter ging. Seit dem mag er diesen Ausgang nicht mehr nutzen?! Nun reicht es uns!! Ich kann aus der Grunddienstbarkeit nicht erkennen, inwieweit das Wegerecht besteht. Kann man dieses als "öffentlichen Weg" durch unseren Garten ansehen? Ich glaube, auf unserer wenig befahrenen Straße ist weniger los, als bei uns im Garten im Sommer :-(
8 Antworten
Das Wegerecht ist in der ursprünglichen Eintragungsbewilligung geneau festgelegt. Diesen Wegebereich können Sie befrieden, so dass nur noch der eine nutzungsberechtigte Innenlieger diesen schmalen Weg nutzen kann.
Sie können auch den Rest ihres Grundstückes gemäß den zulässigen Regeln dazu, die Sie der Teillungserklärung entnehmen können, befrieden; dies läßt dann auch Ihrem Hund auf dem eigenen Grundstück genauso leinefreien Lauf, wie dem Nachbarnn auf dem schmalen befriedeten Gehrecht.
Die Nutzung Ihres übrigen Grundstückes ist selbstverständlich für unbefugte Dritte verboten!
Also im Prinzip darf nur der durch laufen der auch wirklich muss um sein Haus/Garage etc. zu erreichen, somit kannst du es nicht öffentlichen Weg nennen. Leider ist da glaube ich nichts dran zu machen. Außer mal mit euren Nachbarn zu reden. Kann mir gut vorstellen das es nervig ist, Wegerecht ist immer so eine Sache. Vielleicht auch mal zu deiner Gemeinde gehen und nachfragen ob man da was machen könnte. Bezweifle ich aber stark.
die terasse müsste mit im mietvertag stehen, also kann die nicht im Wegerecht enthalten sein.
frag den vermieter wo das mit dem Wegerecht geschrieben steht
Das Haus wurde gekauft, da ist nix mit Mietvertrag. Und das Wegerecht ist als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen
Hallo,
üblicherweise gibt es zu dem Wegerecht einen Lageplan, welches Stück des Grundstücks gemeint ist.
Wenn Ihr den Vertrag nicht habt, könnt Ihr ihn beim Grundbuchamt (Amtsgericht) bekommen.
Ich würde da ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt suchen, der sollte das wissen; die Kosten eines solchen Gesprächs sind überschaubar.