Bergschaden Wohnungskauf?
"Folgende Belastung:
Eine Grunddienstbarkeit folgenden Inhalts: Der Eigentümer ist verpflichtet, schädliche von den betriebsplanmäßig betriebenen Bergwerksunternehmungen des jeweiligen Eigentümers des im Berggrundbuch von Dortmund Band 14 Blatt 42 eingetragenen Steinkohlen bergwerks Stein / Hardenberg (Eigentümerin: Gelsenkirchener Bergwerks Aktiengesellschaft in Essen) ausgehende Einwirkungen mit der Maßgabe zu dulden, daß für einen dadurch verursachten Minderwert des Grundstücks einschließlich vorhandender Baulichkeiten und Anlagen kein Ersatz bis zur Höhe von 10 % des Verkehrswertes beansprucht werden kann. Eingetragen am 30.08.1968;"
Hallo,
kann mir jemand sagen was das ganze hier bedeutet?
Die Wohnung die ich kaufen möchte ist in Dortmund Eving dort wurde damals Zeche betrieben...
Soll das heißen, das falls die Wohnung den Boden untergeht, dass die Bergwerkunternehmen erst ab 10% schaden haften?
grüße
3 Antworten
Die Gelsenkirchener Bergwerks AG gibt es seit 1975 nicht mehr. Die Firma wurde durch die VEBA AG übernommen, diese wiederum 2000 durch E-ON geschluckt. Teile der Firma wurden zwischen 1962 und 1975 auch an Thyssen und RWE verkauft. (Umsatzverluste, Teilverkäufe, Namensänderung in Gelsenberg AG u.v.m.)
Vielleicht solltest du mit dem Makler über diesen Punkt sprechen, so er dich interessiert. Denn: Wer ist der Nachfolger dieser Klausel.
daß für einen dadurch verursachten Minderwert des Grundstücks einschließlich vorhandender Baulichkeiten und Anlagen kein Ersatz bis zur Höhe von 10 % des Verkehrswertes beansprucht werden kann
es geht nicht um den Schaden ansich, sondern 10% des Verkehrswertes.
der Verkehrswert liegt bei 400.000€ würde die Eigentümerin: Gelsenkirchener Bergwerks Aktiengesellschaft erst ab ner Summe von 40.000 zahlen müssen
Ich würde zumindest den Notar beauftragen eine Löschungsbewilligung anzufordern, denn auch ich nehme an, dass dieses Recht nicht mehr wirksam ist. Da - sofern hier ein Rechtsnachfolger auffindbar ist - sind dies Kosten, welche entweder vom Verkäufer zu tragen sind oder sich im Kaufpreis auswirken kann.
Da du aber Wohnung schreibst - im Bereich des Wohnungseigentum - gehen mögliche Bergschäden - zu Lasten der Gemeinschaft. Wenn das Haus sich senkt - wirkt sich dies nicht nur auf die Wohnung Erdgeschoss aus.
Dann wird eine Löschung des Rechts vermutlich auch nur über die Wohnungsgemeinschaft sinnvoll sein, sind aber Fragen, welche der Notar dir beantworten kann.