Kann der Eigentümer eines Weges mit Wegerecht die Genehmigung zum Übertrag verweigern?
Es gibt ein Grundstück mit jahrelangen bestehenden Wegerechten. Nun habe ich das Grundstück verkauft und das Bauamt verlangt eine Genehmigung vom Eigentümer. Das ist doch absurd oder nicht? Denn das Wegerecht besteht ja schon, da kann doch nicht der Eigentümer des Weges entscheiden ob und wann verkauft wird. Oder doch? Mit den Eigentümer wo der Weg ist hatte ich nie Kontakt, der wohnt doch auch gar nicht! Ich habe das Gefühl, dass das Bauamt übersehen hat, das es dort schon lange Wegerecht gibt. Oder?
5 Antworten
Hallo,
die im Grundbuch eingetragenen Wegerechte sind privatrechtlicher Natur (können jederzeit von den beiden Parteien gelöscht werden).
Für eine Baugenehmigung braucht man heute ein öffentlich rechtliches Wegerecht in Form einer nicht im Grundbuch eingetragenen Baulast (die kann nur mit Zustimmung des Bauordnungsamtes gelöscht werden).
Es kommt drauf an, ob das Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist. Nur dann muss es immer bestehen bleiben. Vielleicht wurde das Wegerecht nur zwischen den Eigentümern vereinbart, aber nie eingetragen. Das wäre ungünstig.
Dann würde ich beim Bauamt direkt nachhaken, wozu das nötig ist trotz Eintragung. Macht für mich auch keinen Sinn.
Möglicherweise gibt es in dem Vertrag, mit dem damals das Wegerecht eingeräumt wurde, eine entsprechende Vereinbarung. Da hilft nur beim zuständigen Amt nachfragen
Der neue Eigentümer darf sagen ob er das weiter duldet oder nicht..
Wenn nicht kann der der das wegerecht hat sahen er hat das schon immer und vlt reicht diese Begründung. Sowas wie Bestandsschutz . Aber nicht jeder Eigentümer will eben das da jemand über sein Grundstück läuft
.... ein Wegerecht ist oft personengebunden und wenn jetzt verkauft wurde, fällt es weg. Ist doch ganz einfach, oder?
Aber ein Bauamt interessiert sich doch nicht für ein Wegerecht. Bist Du Dir sicher?
Doch natürlich ist es eingetragen