Kann der Eigentümer eines Weges mit Wegerecht die Genehmigung zum Übertrag verweigern?

5 Antworten

Hallo,

die im Grundbuch eingetragenen Wegerechte sind privatrechtlicher Natur (können jederzeit von den beiden Parteien gelöscht werden).

Für eine Baugenehmigung braucht man heute ein öffentlich rechtliches Wegerecht in Form einer nicht im Grundbuch eingetragenen Baulast (die kann nur mit Zustimmung des Bauordnungsamtes gelöscht werden).

Es kommt drauf an, ob das Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist. Nur dann muss es immer bestehen bleiben. Vielleicht wurde das Wegerecht nur zwischen den Eigentümern vereinbart, aber nie eingetragen. Das wäre ungünstig.

Paulina42 
Beitragsersteller
 17.08.2017, 18:56

Doch natürlich ist es eingetragen

Renick  17.08.2017, 18:58
@Paulina42

Dann würde ich beim Bauamt direkt nachhaken, wozu das nötig ist trotz Eintragung. Macht für mich auch keinen Sinn.

Möglicherweise gibt es in dem Vertrag, mit dem damals das Wegerecht eingeräumt wurde, eine entsprechende Vereinbarung. Da hilft nur beim zuständigen Amt nachfragen

Der neue Eigentümer darf sagen ob er das weiter duldet oder nicht..
Wenn nicht kann der der das wegerecht hat sahen er hat das schon immer und vlt reicht diese Begründung. Sowas wie Bestandsschutz . Aber nicht jeder Eigentümer will eben das da jemand über sein Grundstück läuft

.... ein Wegerecht ist oft personengebunden und wenn jetzt verkauft wurde, fällt es weg. Ist doch ganz einfach, oder?

Aber ein Bauamt interessiert sich doch nicht für ein Wegerecht. Bist Du Dir sicher?