Eintragung Wegerecht ins Grundbuch
Wie sieht es denn aus mit der Eintragung ins Grundbuch? Wir können unser Grundstück nur erreichen, indem wir das Grundstück des Nachbarn benutzen. Bei wem wird denn das Wegerecht eingetragen? Bei dem Nachbarn, weil wir darüber unser Grundstück erreichen? Oder wird bei uns eingetragen : Wegerecht über Nachbargrundstück ?
Ich kannte es so, dass es immer beim belasteten Grundstück eingetragen wird. Aber ein Vermerk auf dem eigenen Grundstück ist mir nicht bekannt.
Auf der Seite : http://www.baufinanzierung-bayern.de/themen/immobilie/grundbuch.html
ist zu sehen, dass unter Bestandsverzeichnis ---> Rechte, die dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zustehen steht:
Wegerecht über Nachbargrundstück.
Kann es auch sein, dass es nur bei uns vermerkt ist, und beim Nachbarn im Grundbuch nichts steht? Falls bei ihm nichts vermerkt ist, kann er es uns verbieten sein Grundstück zu nutzen?
4 Antworten
Das Wegerecht muss immer in beiden Grundstücken eingetragen sein. Dieses Wegerecht (Grunddienstbarkeit) stellt eine nicht unerhebliche Wertminderung des vorderen Grundstückes dar. Ansonsten wende Dich bitte an das Grundbuch-, Vermessungs- oder Katasteramt. Alles Gute !
Danke für das Sternchen ! Liebe Grüsse aus HH, Anna.
ihr habt immer ein Notfahrrecht
Gemeint sein dürfte das Notwegerecht. http://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht
Helfen wird das dem Fragesteller aber nicht.
Die Frage stellst Du am Besten dem Grundbuchamt. Die können Dir das genau sagen. Dafür werden sie nämlich auch bezahlt (für das informieren).
Schreibe einen Brief, der kommt irgendwann schon noch an. Trotz dem Schnee... :oP
Bin aber im moment in Spanien. Daher kann ich grad nicht zum Grundbuchamt.