Eingetragenes Wegerecht wird versperrt, Straftat?

6 Antworten

Wegerecht ist sicher kein Strafrecht, das ist Zivilrecht (Vertragsrecht oder auch gemäß http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1018.html) und in seltenen Fällen auch Öffentliches Recht in Form einer "Baulast".

Suche keinen Streit mit dem neuen Nachbarn, sondern versuche das einvernehmlich zu klären. Sonst werden die nächsten Jahre Dir zur Hölle werden.

bazztiem 
Beitragsersteller
 06.06.2014, 16:09

Der streit ist schon schon da. persönliches gespräch brachte keine punkte nur noch mehr Ärger. Auf schreiben von unserem Anwalt wurde nicht reagiert. Für mich ist es schwachsinn dies vor gericht zuklären denn das recht ist eindeutig. Daher der gedanke des strafrechlichen Seite. Vielen dank für die antworten.

Leider kenne ich mich im Strafrecht nicht aus, aber wenn der vorherige Eigentümer sein Grundstück verkauft, so kann er das Wegerecht nicht einfach ignorien. Er bzw. der Notar muss ja eine Löschungsbewillig beantragen, und das geht bzgl. des Wegerechtes nicht ohne ihr Einverständnis. Fazit, der neue Eigentümer darf Ihnen den Zugang zu Ihrem Grundstück nicht verwehren.

bazztiem 
Beitragsersteller
 06.06.2014, 16:06

Das er das nicht darf ist die eine seite aber er macht es ja. Er wurde jetzt mehrfach vom unseren Anwalt aufgefordert dies wieder abzubauen. Reagiert aber nicht.

Das ist strafrechtlich nicht relevant, weil Privatrecht. Schau erst mal im Grundbuch nach, ob das Wegerecht überhaupt noch drin steht. Wenn ja kannst Du beim Amtsgericht Deine Rechte durchsetzen.

Das ist eher Zivilrecht als Strafrecht...

Evt. käme strafrechtlich eine Nötigung in Betracht.

Die Frage ist, wozu das Wegerecht benötigt wird? Kommst Du jetzt an dein Haus nicht mehr heran?