Brunnenrecht als eingetragene Grunddienstbarkeit. Wer bezahlt die Instandsetzung und wer haftet im Schadensfall?

3 Antworten

nehme mal als Beispiel ein Wegerecht:

ist der Weg nicht mehr befahrbar, hat der Eigentümer für die Instandsetzung zu sorgen; auf seine Kosten. Auch kann dieser Weg nicht so einfach mit einem Tor verschlossen werden. ohne dass der Wegerechtsinhaber einen Schlüssel bekommt.

Hallo,

zu der eingetragenen Grunddienstbarkeit gibt es ein notarielle Urkunde aus der sich vielleicht mehr ergibt. Wenn man sie nicht vorliegen hat, kann man diese bei zuständigen Grundbuchamt einsehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Ursprüngliche Eintragungsbewilligung dürfte Aufschluß hinsichtlich der Nutzung und der Unterhaltung zu Ihrer Brunnenfrage geben.