Darf ich auf der Zufahrt des Nachbargrundstücks parken? (Wegerecht)
Die Situation: Zwei Grundstücke (mit jeweils einem Haus darauf) die hintereinander liegen. Ich bin Eigentümer des vorderen Grundstückes welches direkt an der Straße liegt. Das hintere Grundstück hat keinen eigenen Zugang zur Straße, weshalb ein Weg über das vordere Grundstück zum hinteren führt. Dem Mieter des hinteren Grundstücks ist Wegerecht zugesichert, so dass er diesen Weg benutzen kann um mit dem PKW zu seinem Haus zu gelangen.
Die Frage(n): Darf ich mein Auto auf diesem Weg (der ja auf meinem Grundstück liegt) parken? Sollte der Mieter der hinteren Wohnung den Weg mit seinem PKW benutzen wollen, würde ich natürlich das Auto sofort beiseite fahren. Wie sieht es mit Besuchern (von mir) aus? Dürfen die dort (auch) parken? Der Weg wird auch in diesem Fall natürlich sofort frei gemacht, wenn der Mieter der hinteren Wohnung ihn benutzen will.
Ich danke jetzt schonmal für Hilfe zu diesem Thema!
Liebe Grüße
9 Antworten
Da er ein Wegrecht hat muß die Zufahrt freibleiben. Allein schon aus Versicherungstechnichen gründen wegen notfall bzw. feuerwehr zufahrt.
Ah ok. Also besagt das Recht, daß ich diesen Weg immer freihalten muss und ihm nicht nur die Möglichkeit geben muss diesen Weg zu benutzen!? Das war für mich bisher aus den Gesetzestexten nicht wirklich ersichtlich.
Bei einem einmaligen Zuparken wird nichts passieren. Bei mehrmaligem Zuparken verletzt Du aber sein Wegerecht, denn das soll ihm ja zusichern, dass er jederzeit ungefragt und unbehelligt an sein Grundstück kommt.
Sollte er allerdings Arzt mit Notbereitschaft sein, kommst Du in Teufels Küche wenn Du ihm den Weg zu parkst. Ebenso wenn das offiziell als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen ist.
Sie haben Wegerecht und müssen daher jederzeit durch können. Es gab mal den Fall, da hatte das vordere Haus ein Tor, das dAher nicht dauerhaft (also nur kurze Zeit) geschlossen sein durfte.
Denke aber, wenn du dich mit dem Nachbar arrangierst und sprichst und nicht übertreibst wird alles gut werden...
Diese Fragestellung und die Antworten sind zwar schon älter, aber die Antworten sind größtenteils falsch oder unvollständig. Natürlich darf der Eigentümer auf seinem Grundstück parken, wenn er das Auto im Bedarfsfall sofort wegfahren würde.
Der Vorderlieger hat dem Hinterlieger die Durchfahrt in zumutbarerer Weise zu gewähren. Doch was ist zumutbar? Dieser Begriff ist nicht wirklich rechtlich gesichert, aber es gibt in Deutschland Urteile, dass das Auffordern und das Warten bis zu 5 Minuten durch den Hinterlieger als zumutbar gelten. Es ist ja z.B. auch zumutbar 5 Minuten länger auf den Bus zu warten.
Das wäre natürlich nervend, sowohl für den Vorderlieger, als auch für den Hinterlieger, wenn das 3 mal täglich so von statten geht. Insofern sollte sich vor allem der Hinterlieger um eine privatrechliche Vereinbarung bemühen, die über die reine Grundbuch-Eintragung hinaus geht, um solche Fälle, die ja auch schnell als Schikane ausgelegt werden können, auszuschließen. Meist ist ja gerade der Hinterlieger nicht an einer solchen Vereinbarung interessiert.
Darüber hinaus ist der Hinterlieger verpflichtet, sein Wegerecht schonend auszuüben, Das bedeutet auch, dass er auf unnötiges Ein- und Ausfahren verzichten sollte. Insbesondere wenn auch auf der Straße Parkplätze vorhanden sind.
Du hast vielleicht komische Vorstellungen...
Dein Grundstück hat also als Baulast ein Wegerecht eingetragen. Damit ist die Zufahrt öffentlich-rechtlich gesichert. Dann mußt du auch rund um die Uhr das Recht deines Nachbarn sicherstellen und zwar ohne daß er bitte, bitte sagen muß.
Der Nachbar kann dich bei jedem einzelnen Verstoß anzeigen und dich ggf. sogar abschleppen lassen. Das wird bestimmt ein Super-Verhältnis.
Es geht nicht darum, dass ich eine von mir ausgeführte Handlung rechtlich fundiert haben will, sondern ein "Was wäre wenn-Szenario". Ich habe dort noch nie geparkt, möchte aber natürlich wissen ob ich es dürfte wenn ich es wollte. Übrigens: Mein Nachbar benutzt den Weg (der wie gesagt auf meinem Grundstück liegt) durchaus als Parkplatz...