Ändert sich die Grundstücksgrenze bei eingetragener Grunddienstbarkeit? (Niedersachsen)?
Hallo! Mein Nachbar hat eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit (Nutzungs- und Wegerecht) von meinem Grundstück, einen 1 m breiten Streifen entlang der Grenze. s. Bild Wenn ich jetzt z. B. eine lebende Hecke pflanze, zählt dieser 1 m bei der Abstandsberechnung mit oder hat sich mit dieser Dienstbarkeit die Grundstücksgrenze um den 1 m verschoben? Es ist ja eigentlich noch mein Grundstück, nur Rechte habe ich nicht :-) Über diese Grunddienstbarkeit gibt es einen Notarvertrag, aus dem ich einen Absatz zitiere: "Die Benutzung wird so gestattet, wie wenn sie der Verpflichtete selbst ausüben würde, d. h. zu allen Zwecken"... Mein Nachbar hat kein Baurecht auf diesem Streifen; es zählt bei ihm nicht mit bei der Bemessung der Abstände. Ich habe mich schon wund gegooglet, aber ich kann dazu nichts finden. Vielleicht kann mir hier jemand helfen??? Dankeschön vorab! Anja
3 Antworten
Hallo,
zu diesem Wegerecht gibt es einen notariellen Vertrag (Amtsgericht, Grundbuchamt, Grundbuchakten - kann man dort bekommen). In diesem Vertrag sind die Details zu finden. Wenn du die Lage des Weges verändern willst, muss der Nachbar zustimmen. Die Grundstücksgrenze ändert sich aber durch dieses alles nicht.
Sie können dort neben dem Wegerecht Pflanzungen vornehmen, die das Wegerecht nicht in dessen Nutzbarkeit beeinträchtigen. An den Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen für eine Bebauung oder Bepflanzung ändert das Wegerecht nichts.
nun du darfst deinen Nachbarn nicht den Weg versperren den er benötigt und was er da sonst noch vor hat. Die Grenzen ändern sich nicht nur kannste den Grund nicht für alle Zwecke selbst benutzen sprich z.B. geschlossene Hecke