Ändert sich die Grundstücksgrenze bei eingetragener Grunddienstbarkeit? (Niedersachsen)?

ich wohne in 115; rot eingezeichnet der 1 m breite Streifen - (Grundstück, Baurecht, Grundstücksgrenze)

3 Antworten

Hallo,

zu diesem Wegerecht gibt es einen notariellen Vertrag (Amtsgericht, Grundbuchamt, Grundbuchakten - kann man dort bekommen). In diesem Vertrag sind die Details zu finden. Wenn du die Lage des Weges verändern willst, muss der Nachbar zustimmen. Die Grundstücksgrenze ändert sich aber durch dieses alles nicht.

Sie können dort neben dem Wegerecht Pflanzungen vornehmen, die das Wegerecht nicht in dessen Nutzbarkeit beeinträchtigen. An den Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen für eine Bebauung oder Bepflanzung ändert das Wegerecht nichts.

nun du darfst deinen Nachbarn nicht den Weg versperren den er benötigt und was er da sonst noch vor hat. Die Grenzen ändern sich nicht nur kannste den Grund nicht für alle Zwecke selbst benutzen sprich z.B. geschlossene Hecke